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Vereinigung von Grundstücken – Verschmelzung von Flurstücken

Vermessungswerkzeug © Zimon / Fotolia
Vermessungswerkzeug © Zimon / Fotolia

Unter bestimmten Voraussetzungen können mehrere Flurstücke / Grundstücke zu einem neuen Flurstück / Grundstück zusammengefasst werden.

Das Zusammenfassen von Flurstücken vereinfacht die Verwaltung Ihrer Liegenschaften.

Bei Bauanträgen sind keine kostenpflichtigen Vereinigungsbaulasten notwendig und bei eventuell geplanten Grundstücksteilungen wirkt sich die Verschmelzung kostensparend auf die Katasterübernahmegebühr aus.

Es wird zwischen der katastermäßigen Verschmelzung von Flurstücken und der Vereinigung im Grundbuch unterschieden.

Katastermäßige Verschmelzung

Die Verschmelzung ist das Zusammenfassen mehrerer Flurstücke zu einem neuen Flurstück im Liegenschaftskataster.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die Flurstücke bilden örtlich und wirtschaftlich eine Einheit.
  • Die Flurstücke sind im Grundbuch unter einer laufenden Nummer gebucht.

Sind die Grundstücke im Grundbuch noch nicht unter einer laufenden Nummer gebucht, aber gleichmäßig belastet, so kann eine Verschmelzung im Liegenschaftskataster zusammen mit der entsprechenden Vereinigung im Grundbuch gemeinsam beantragt werden.

Vereinigung im Grundbuch

Die Vereinigung geschieht durch Eintragung mehrerer Flurstücke unter einer laufenden Nummer im Grundbuch. Sie werden durch die Vereinigung rechtlich zusammengefasst. Somit kann ein Grundstück aus mehreren Flurstücken bestehen.

Voraussetzung für eine Vereinigung im Grundbuch:

  • Die Flurstücke bilden örtlich und wirtschaftlich eine Einheit.
  • Für die Durchführung von Vereinigungen benötigt das Grundbuchamt öffentlich beurkundete oder beglaubigte Anträge der Eigentümer.

Beantragung der Vereinigung / Verschmelzung

In der Regel erfolgt die Beantragung der katastermäßigen Verschmelzung zusammen mit der Beantragung der Vereinigung. Der Antrag kann beim Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung gestellt werden.

Eine telefonische oder formlose schriftliche Voranfrage wird empfohlen.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Als Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer benötigen Sie Ihren Personalausweis. Eine beauftragte Person benötigt eine notariell beglaubigte Vertretungsvollmacht. Bei juristischen Personen sind eine notariell beglaubigte Vollmacht und gegebenenfalls ein Handelsregisterauszug erforderlich.

Kosten für die Vereinigung / Verschmelzung

Die Verschmelzung von Flurstücken im Liegenschaftskataster ist kostenfrei, da dies auch der Übersichtlichkeit der öffentlichen Nachweise dient. Die öffentliche Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung vom Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung ist kostenlos. Die Vereinigung beim Grundbuchamt ist kostenlos.

Kostenfreie aktuelle Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und dem Grundbuch werden Ihnen nach erfolgter Bearbeitung zugesandt.

Amt
Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung
Straße
Aldegreverstraße 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 6207
Telefax
05251 308 - 6299
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Kreishaus, 9. Obergeschoss
Raumnummer
A.09.08
Lageplan
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Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Frau Bahne

    Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-6277 Fax 05251 308-6299
  • Frau Groz

    Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6271 Fax 05251 308 - 6299
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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