Jede Arbeitgeberin/jeder Arbeitgeber mit einer Beschäftigten/einem Beschäftigten oder mehr hat nach Maßgabe des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz- ASiG) sowie der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 mindestens eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, dass
Für die Beschäftigten des Kreises Paderborn ist die hier genannte Fachkraft für Arbeitssicherheit zuständig.
Übergeordnet zuständige Landesbehörde ist die Bezirksregierung Detmold die zusammen mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern die Überwachung des Arbeitsschutzes wahrnehmen sollen. Anfragen oder Hinweise von Dritten, insbesondere wenn die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht bekannt ist, sind an diese Stellen zu richten. Links zu diesen Stellen finden Sie unten.
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei.
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.
Sie haben insbesondere
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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