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Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz im Kreis Paderborn – Zuständigkeiten und gesetzliche Grundlagen

Alle Arbeitgeberinnen und alle Arbeitgeber mit mindestens einer beschäftigten Person sind gemäß dem Gesetz über Betriebsärztinnen, Betriebsärzte, Sicherheitsingenieurinnen, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) sowie der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, mindestens eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.

Diese Personen unterstützen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beim Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie bei der Unfallverhütung. Ziel ist es, dass

  • die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zur Unfallverhütung an die konkreten betrieblichen Gegebenheiten angepasst angewandt werden,
  • gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung genutzt werden können und
  • die Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten möglichst wirksam umgesetzt werden.


Für die Beschäftigten des Kreises Paderborn ist die hier genannte Fachkraft für Arbeitssicherheit zuständig.

Die übergeordnete zuständige Landesbehörde ist die Bezirksregierung Detmold. Sie nimmt gemeinsam mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung die Aufsicht über den Arbeitsschutz wahr.

Anfragen oder Hinweise von Dritten – insbesondere dann, wenn die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht bekannt ist – sind an diese Stellen zu richten. Weiterführende Links finden Sie unten.

Aufgaben und Rolle von Betriebsärztinnen, Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit

Betriebsärztinnen, Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen beziehungsweise sicherheitstechnischen Fachkenntnisse weisungsfrei.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung. Dazu gehört auch die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.

Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:

  • Beratung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers sowie der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, insbesondere bei:
    • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
    • der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
    • der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
    • der Gestaltung der Arbeitsplatze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
    • der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
  • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
  • die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen,
  • die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit
    • die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abstanden zu begehen und festgestellte Mängel der Arbeitgeberin/den Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mangel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
    • auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
    • Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,
    • darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.
Amt
Gebäudemanagement
Straße
Aldegreverstraße 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 6515
Telefax
05251 308 - 6599
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Kreishaus, 1. Obergeschoss
Raumnummer
E.01.23
Lageplan
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Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Herr Nolte

    Gebäudemanagement

    Sicherheitsingenieur

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6515 Fax 05251 308 - 6599
 

Weiterführende Informationen

Wichtige Anlaufstellen und Informationen zum Arbeitsschutz

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein zentrales Element zur Sicherstellung sicherer und menschengerechter Arbeitsbedingungen. In Nordrhein-Westfalen stehen Ihnen verschiedene Ansprechpersonen, Institutionen und Informationsquellen zur Verfügung, die Sie bei Fragen rund um den Arbeitsschutz unterstützen – sei es durch Beratung, konkrete Handlungshilfen oder durch die Möglichkeit zur Meldung von Missständen.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht relevanter Stellen auf Landes- und Bundesebene – von Aufsichtsbehörden über Fachportale bis hin zu spezialisierten Hotlines:

Sicherheitstechnische Betreuung - rechtlicher Rahmen

Die Bestellung und der Einsatz von Betriebsärztinnen, Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit sind gesetzlich geregelt und durch verschiedene Vorschriften konkretisiert. Nachfolgend finden Sie zentrale Rechtsquellen und Fachinformationen, die Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen und praktischen Umsetzungshilfen bieten:

Betriebsärztlicher Betreuung - Suchhilfen

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber besteht die gesetzliche Verpflichtung, eine betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen. Verschiedene Institutionen unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Betriebsärztinnen und Betriebsärzten – sei es über Stellenbörsen, regionale Ärztekammern oder Fachverbände.

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl hilfreicher Adressen und Suchportale:

Ersthelferinnen und Ersthelfern - Aus- und Fortbildung

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, in ihren Betrieben eine ausreichende Anzahl an Ersthelferinnen und Ersthelfern zu benennen und regelmäßig ausbilden zu lassen. Diese leisten im Notfall schnelle Hilfe und tragen wesentlich zur Ersten Hilfe im Betrieb bei.

Verschiedene Organisationen bieten Schulungen, Informationen und Ansprechpartner rund um die Aus- und Fortbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern an.

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl relevanter Stellen und Angebote:

Regelwerke - Grundlagen im Arbeitsschutz

Für einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz ist die Kenntnis der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und technischen Regelwerke unerlässlich. Neben staatlichen Vorschriften wie Gesetzen, Verordnungen und Technischen Regeln spielen auch autonome Regelwerke – insbesondere der Unfallversicherungsträger – eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen im Betrieb.

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl zentraler Informationsquellen zu staatlichen und autonomen Regelwerken, die für die sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen, den Betrieb von Arbeitsmitteln sowie die Organisation des Arbeitsschutzes relevant sind:

Staatliche Regelwerke (Gesetze, Verordnungen,Technische Regeln)

  • Arbeitsschutzrecht

    Überblick über geltende EU-Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
  • Arbeitsstättenrecht

    Informationen zur Arbeitsstättenverordnung sowie zu den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) – zentral für die sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen.
  • Betriebssicherheitsrecht

    Zugang zur Betriebssicherheitsverordnung und zu ergänzenden Empfehlungen und technischen Regeln für die sichere Nutzung von Arbeitsmitteln.
  • Gesetze und Verordnungen im Internet

    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt alle aktuellen Gesetzestexte und Verordnungen online bereit.
  • Rechtstexte und Technische Regeln (BAuA)

    Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet eine strukturierte Übersicht über alle zentralen Regelwerke zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW)

    Offizielle Veröffentlichungen von Gesetzen und Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen – bereitgestellt durch das Ministerium für Inneres und Kommunales

Autonome Regelwerke (Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen)

  • DGUV- Regelwerkdatenbank

    Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet in ihrer Regelwerkdatenbank Zugriff auf Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze der Unfallversicherungsträger.

Mutterschutz - Informationen und Regelungen

Der Mutterschutz dient dem Schutz der Gesundheit von schwangeren und stillenden Frauen am Arbeitsplatz, in der Ausbildung und im Studium. Er sichert gleichzeitig die berufliche Teilhabe und den Schutz vor Benachteiligung.

Nachfolgend finden Sie zentrale gesetzliche Grundlagen sowie hilfreiche Informationen und Online-Anwendungen rund um das Thema Mutterschutz:

  • Mutterschutzgesetz

    Das Mutterschutzgesetz regelt den Schutz von schwangeren und stillenden Personen während der Arbeit, Ausbildung und im Studium. Bereitgestellt durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
  • Leitfaden zum Mutterschutz

    Die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fasst zentrale Regelungen und Schutzmaßnahmen im Mutterschutz zusammen – verständlich aufbereitet für Beschäftigte und Arbeitgebende.
  • Mitteilung über die Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter

    Online-Anwendung zur gesetzlich vorgeschriebenen Meldung nach § 27 Mutterschutzgesetz – einfach ausfüllen und elektronisch an die zuständige Aufsichtsbehörde übermitteln.

Betriebliches Eingliederungsmanagemet (BEM) - Unterstützung und Informationen

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich verankertes Verfahren, das Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei unterstützt, Beschäftigte nach längerer Krankheit schrittweise und nachhaltig wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.

Nachfolgend finden Sie hilfreiche Informationen und Materialien zur Umsetzung des BEM im Betrieb:

Betrieblicher Infektionsschutz - Informationen und Empfehlungen

Ein wirksamer Infektionsschutz im Betrieb trägt entscheidend dazu bei, die Gesundheit der Beschäftigten zu sichern und Arbeitsausfälle zu vermeiden. Besonders in Zeiten erhöhter Ansteckungsgefahr durch COVID-19, Grippe oder andere Atemwegserkrankungen sind präventive Maßnahmen wie Hygiene, Impfaufklärung und organisatorische Schutzvorkehrungen zentral.

Nachfolgend finden Sie ausgewählte Informationsquellen und Empfehlungen für Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigte zur Umsetzung eines effektiven betrieblichen Infektionsschutzes:

Homeoffice - gesund und sicher arbeiten

Das Arbeiten im Homeoffice hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen – nicht nur während der SARS-CoV-2-Pandemie, sondern auch als fester Bestandteil moderner Arbeitsformen. Damit das Arbeiten von zu Hause aus gesund, produktiv und gut organisiert gelingt, braucht es klare Strukturen, ergonomische Arbeitsplätze und den achtsamen Umgang mit psychischen Belastungen.

Nachfolgend finden Sie praxisnahe Empfehlungen, Materialien und Tools von Fachinstitutionen zur gesundheitsgerechten Gestaltung des Homeoffice-Alltags:

Gewaltprävention - im beruflichen Umfeld

Beschäftigte im öffentlichen Dienst und in dienstleistungsorientierten Bereichen sehen sich zunehmend verbalen und körperlichen Übergriffen ausgesetzt. Umso wichtiger ist es, Gewalt am Arbeitsplatz aktiv vorzubeugen, Mitarbeitende zu sensibilisieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu etablieren.

Die folgenden Informationsangebote und Handlungshilfen unterstützen Führungskräfte und Beschäftigte bei der Prävention von Gewalt und dem professionellen Umgang mit herausfordernden Situationen im Berufsalltag:

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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