Arbeitssicherheit
Arbeitsschutz im Kreis Paderborn – Zuständigkeiten und gesetzliche Grundlagen
Alle Arbeitgeberinnen und alle Arbeitgeber mit mindestens einer beschäftigten Person sind gemäß dem Gesetz über Betriebsärztinnen, Betriebsärzte, Sicherheitsingenieurinnen, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) sowie der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, mindestens eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Diese Personen unterstützen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beim Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie bei der Unfallverhütung. Ziel ist es, dass
- die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zur Unfallverhütung an die konkreten betrieblichen Gegebenheiten angepasst angewandt werden,
- gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung genutzt werden können und
- die Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten möglichst wirksam umgesetzt werden.
Für die Beschäftigten des Kreises Paderborn ist die hier genannte Fachkraft für Arbeitssicherheit zuständig.
Die übergeordnete zuständige Landesbehörde ist die Bezirksregierung Detmold. Sie nimmt gemeinsam mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung die Aufsicht über den Arbeitsschutz wahr.
Anfragen oder Hinweise von Dritten – insbesondere dann, wenn die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht bekannt ist – sind an diese Stellen zu richten. Weiterführende Links finden Sie unten.
Aufgaben und Rolle von Betriebsärztinnen, Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit
Betriebsärztinnen, Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen beziehungsweise sicherheitstechnischen Fachkenntnisse weisungsfrei.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung. Dazu gehört auch die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.
Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:
- Beratung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers sowie der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, insbesondere bei:
- der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
- der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
- der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
- der Gestaltung der Arbeitsplatze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
- der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
- der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
- die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen,
- die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit
- die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abstanden zu begehen und festgestellte Mängel der Arbeitgeberin/den Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mangel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
- auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
- Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,
- darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.
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Amt
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Gebäudemanagement
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Straße
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Aldegreverstraße 10 - 14
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Ort
- 33102 Paderborn
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Telefon
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05251 308 - 6515
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Telefax
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05251 308 - 6599
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E-Mail-Adresse
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E-Mail senden
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Gebäude
- Kreishaus, 1. Obergeschoss
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Raumnummer
- E.01.23
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Lageplan
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Ansprechperson
(alphabetische Auflistung)
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Gebäudemanagement
Sicherheitsingenieur
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Tel. 05251 308 - 6515
Fax 05251 308 - 6599
E-Mail senden
Weiterführende Informationen
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein zentrales Element zur Sicherstellung sicherer und menschengerechter Arbeitsbedingungen. In Nordrhein-Westfalen stehen Ihnen verschiedene Ansprechpersonen, Institutionen und Informationsquellen zur Verfügung, die Sie bei Fragen rund um den Arbeitsschutz unterstützen – sei es durch Beratung, konkrete Handlungshilfen oder durch die Möglichkeit zur Meldung von Missständen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht relevanter Stellen auf Landes- und Bundesebene – von Aufsichtsbehörden über Fachportale bis hin zu spezialisierten Hotlines:
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Wer Mängel oder Verstöße im Arbeitsschutz beobachtet, kann diese per Telefon oder E-Mail an die zuständige Aufsichtsbehörde melden. Dies ermöglicht ein schnelles behördliches Eingreifen zum Schutz der Beschäftigten.
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Das MAGS informiert umfassend zu aktuellen Entwicklungen und Regelungen im Bereich Arbeitsschutz, Gesundheit und Sicherheit in NRW – insbesondere mit Blick auf rechtliche Rahmenbedingungen und Präventionsangebote.
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Die Bezirksregierung ist im Regierungsbezirk Detmold für die Überwachung und Beratung im Bereich Arbeitsschutz zuständig. Das Dezernat 56 ist zentrale Anlaufstelle für Betriebe und Beschäftigte vor Ort.
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Die BAuA stellt fundierte Informationen, Technische Regeln, Forschungsergebnisse und Handlungshilfen zu Themen wie Gefährdungsbeurteilung, Ergonomie, psychische Gesundheit und Prävention bereit.
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Das BMAS informiert über gesetzliche Grundlagen, neue Regelungen sowie über zentrale Themen des Arbeitsschutzes auf Bundesebene – inklusive Gesetzesvorhaben und nationaler Initiativen.
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Die DGUV ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Sie entwickelt Regelwerke, bietet Präventionsmaterialien und ist zentrale Anlaufstelle für Fragen zu Versicherungsschutz und Unfallverhütun
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Die UK NRW ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für den öffentlichen Dienst in NRW. Sie bietet Beratungen, Schulungen und vielfältige Medien zur Unterstützung von Sicherheit und Gesundheit in öffentlichen Einrichtungen
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Die MobbingLine bietet Beschäftigten eine anonyme, vertrauliche Erstberatung bei Konflikten, Mobbing oder psychischer Belastung am Arbeitsplatz. Auf Wunsch wird auch Kontakt zu regionalen Hilfsangeboten vermittelt.
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Die GDA ist eine Kooperation von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur einheitlichen Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes. Die Plattform informiert über Ziele, Programme und Schwerpunktthemen.
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KomNet ist eine digitale Wissensplattform mit Antworten auf häufige Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Nutzerinnen und Nutzer können auch eigene Fragen stellen und erhalten fachlich geprüfte Antworten.
Die Bestellung und der Einsatz von Betriebsärztinnen, Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit sind gesetzlich geregelt und durch verschiedene Vorschriften konkretisiert. Nachfolgend finden Sie zentrale Rechtsquellen und Fachinformationen, die Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen und praktischen Umsetzungshilfen bieten:
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Das ASiG bildet die gesetzliche Grundlage für die Bestellung und Aufgaben von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit. Es wird vom Bundesministerium der Justiz bereitgestellt.
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Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 konkretisiert die Anforderungen an die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Sie enthält Vorgaben zu Betreuungsmodellen, Einsatzzeiten und Aufgaben.
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Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beantwortet häufig gestellte Fragen zur Auswahl, Bestellung und Aufgabenverteilung von Fachkräften für Arbeitssicherheit – praxisnah und verständlich aufbereitet.
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber besteht die gesetzliche Verpflichtung, eine betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen. Verschiedene Institutionen unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Betriebsärztinnen und Betriebsärzten – sei es über Stellenbörsen, regionale Ärztekammern oder Fachverbände.
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl hilfreicher Adressen und Suchportale:
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Die Ärztekammer bietet eine regionale Stellenbörse, über die Unternehmen geeignete Betriebsärztinnen und Betriebsärzte für die arbeitsmedizinische Betreuung finden können.
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Der VDBW stellt eine Online-Suchfunktion zur Verfügung, mit der gezielt nach qualifizierten Betriebsärztinnen und Betriebsärzten in der Nähe gesucht werden kann.
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Über die Suchmaschine des BsAfB können insbesondere freiberuflich tätige Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner zur betriebsärztlichen Betreuung recherchiert und kontaktiert werden.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, in ihren Betrieben eine ausreichende Anzahl an Ersthelferinnen und Ersthelfern zu benennen und regelmäßig ausbilden zu lassen. Diese leisten im Notfall schnelle Hilfe und tragen wesentlich zur Ersten Hilfe im Betrieb bei.
Verschiedene Organisationen bieten Schulungen, Informationen und Ansprechpartner rund um die Aus- und Fortbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern an.
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl relevanter Stellen und Angebote:
Für einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz ist die Kenntnis der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und technischen Regelwerke unerlässlich. Neben staatlichen Vorschriften wie Gesetzen, Verordnungen und Technischen Regeln spielen auch autonome Regelwerke – insbesondere der Unfallversicherungsträger – eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen im Betrieb.
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl zentraler Informationsquellen zu staatlichen und autonomen Regelwerken, die für die sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen, den Betrieb von Arbeitsmitteln sowie die Organisation des Arbeitsschutzes relevant sind:
Staatliche Regelwerke (Gesetze, Verordnungen,Technische Regeln)
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Überblick über geltende EU-Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
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Informationen zur Arbeitsstättenverordnung sowie zu den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) – zentral für die sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen.
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Zugang zur Betriebssicherheitsverordnung und zu ergänzenden Empfehlungen und technischen Regeln für die sichere Nutzung von Arbeitsmitteln.
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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt alle aktuellen Gesetzestexte und Verordnungen online bereit.
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Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet eine strukturierte Übersicht über alle zentralen Regelwerke zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.
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Offizielle Veröffentlichungen von Gesetzen und Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen – bereitgestellt durch das Ministerium für Inneres und Kommunales
Autonome Regelwerke (Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen)
Der Mutterschutz dient dem Schutz der Gesundheit von schwangeren und stillenden Frauen am Arbeitsplatz, in der Ausbildung und im Studium. Er sichert gleichzeitig die berufliche Teilhabe und den Schutz vor Benachteiligung.
Nachfolgend finden Sie zentrale gesetzliche Grundlagen sowie hilfreiche Informationen und Online-Anwendungen rund um das Thema Mutterschutz:
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Das Mutterschutzgesetz regelt den Schutz von schwangeren und stillenden Personen während der Arbeit, Ausbildung und im Studium. Bereitgestellt durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fasst zentrale Regelungen und Schutzmaßnahmen im Mutterschutz zusammen – verständlich aufbereitet für Beschäftigte und Arbeitgebende.
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Online-Anwendung zur gesetzlich vorgeschriebenen Meldung nach § 27 Mutterschutzgesetz – einfach ausfüllen und elektronisch an die zuständige Aufsichtsbehörde übermitteln.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich verankertes Verfahren, das Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei unterstützt, Beschäftigte nach längerer Krankheit schrittweise und nachhaltig wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.
Nachfolgend finden Sie hilfreiche Informationen und Materialien zur Umsetzung des BEM im Betrieb:
Ein wirksamer Infektionsschutz im Betrieb trägt entscheidend dazu bei, die Gesundheit der Beschäftigten zu sichern und Arbeitsausfälle zu vermeiden. Besonders in Zeiten erhöhter Ansteckungsgefahr durch COVID-19, Grippe oder andere Atemwegserkrankungen sind präventive Maßnahmen wie Hygiene, Impfaufklärung und organisatorische Schutzvorkehrungen zentral.
Nachfolgend finden Sie ausgewählte Informationsquellen und Empfehlungen für Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigte zur Umsetzung eines effektiven betrieblichen Infektionsschutzes:
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Praktische Handlungsempfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Schutz vor Infektionskrankheiten wie COVID-19, Grippe und Erkältungen im Arbeitsumfeld.
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Umfassende Informationen rund um die Vorbeugung von Infektionskrankheiten – mit Tipps zu Hygiene im Alltag, Impfungen, Infektionswegen sowie Materialien für Bildung und Aufklärung.
Das Arbeiten im Homeoffice hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen – nicht nur während der SARS-CoV-2-Pandemie, sondern auch als fester Bestandteil moderner Arbeitsformen. Damit das Arbeiten von zu Hause aus gesund, produktiv und gut organisiert gelingt, braucht es klare Strukturen, ergonomische Arbeitsplätze und den achtsamen Umgang mit psychischen Belastungen.
Nachfolgend finden Sie praxisnahe Empfehlungen, Materialien und Tools von Fachinstitutionen zur gesundheitsgerechten Gestaltung des Homeoffice-Alltags:
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DGUV: Überblick zu rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen.
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Leitfaden zur ergonomischen und strukturierten Arbeitsplatzgestaltung zu Hause.
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Kompakte Tipps zur ergonomischen Ausstattung und Tagesstruktur.
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Hinweise zur Stressvermeidung, Selbstorganisation und mentaler Balance.
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Kurz und prägnant zusammengefasste Empfehlungen für den Arbeitsalltag.
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Anschauliche Tipps zur ergonomischen und gesunden Gestaltung.
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Impulse zur Weiterentwicklung gesunder Arbeitskultur im digitalen Wandel.
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Alltagsnahe Übungen zur Entspannung und Pausengestaltung im Homeoffice.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst und in dienstleistungsorientierten Bereichen sehen sich zunehmend verbalen und körperlichen Übergriffen ausgesetzt. Umso wichtiger ist es, Gewalt am Arbeitsplatz aktiv vorzubeugen, Mitarbeitende zu sensibilisieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu etablieren.
Die folgenden Informationsangebote und Handlungshilfen unterstützen Führungskräfte und Beschäftigte bei der Prävention von Gewalt und dem professionellen Umgang mit herausfordernden Situationen im Berufsalltag:
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Eine Initiative des Ministeriums des Innern des Landes NRW zur Stärkung des Schutzes von Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
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Informationen zu Gefahrenlagen und Schutzstrategien für Berufstätige mit Kundenkontakt.
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Verhaltenstipps zur Deeskalation und Eigensicherung im Arbeitsalltag.
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Praxishilfen und Empfehlungen zur Prävention von Gewalt am Arbeitsplatz, speziell für Verwaltungen.