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Altlastenkataster, Altlastenauskunft

Der Kreis führt ein Kataster über die in seinem Zuständigkeitsbereich fallenden altlastverdächtigen Flächen und Altlasten. In die Kataster sind die Daten, Tatsachen und Erkenntnisse aufzunehmen, die über die altlastverdächtigen Flächen und Altlasten erhoben und bei deren Untersuchung, Beurteilung und Sanierung sowie bei der Durchführung sonstiger Maßnahmen oder der Überwachung ermittelt werden.

Daten über Altablagerungen und Altstandorte, die nach der Bewertung durch die zuständige Behörde die Voraussetzungen des § 2 Abs. 5 und 6 Bundesbodenschutzgesetzes nicht oder nicht mehr erfüllen, können mit besonderer Kennzeichnung nachrichtlich aufgenommen werden, soweit dies für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Kataster sind laufend fortzuschreiben.

Auskunft aus dem Altlastenkataster

Um Kenntnisse zu erlangen ob sich auf einem Grundstück eine Altlast oder Altlastenverdachtsfläche befindet kann beim Kreis Paderborn eine Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragt werden.

ANTRAGSBERECHTIGTE:

Informationen über Altlasten und altlastenverdächtige Flächen unterliegen in der Regel datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auskünfte erhalten daher nur

  • Grundstückseigentümer*innen
  • Dritte mit einer Vollmacht des Grundstückeigentümers*in
  • Dritte mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse (z.B. Grundschuldinhaber)

BENÖTIGTE UNTERLAGEN:

Erforderlich ist ein formloser schriftlicher Antrag mit folgendem Inhalt / Unterlagen:

  • Vollständiger Name und postalische Anschrift des Antragstellers
  • soweit Antragsteller*in nicht Eigentümer*in ist eine Vollmacht des Eigentümers oder Nachweis des berechtigten Interesses (z.B. gerichtlicher Auftrag, Grundschuldnachweis)
  • Aktuelle Adresse des Grundstücks
  • Gemarkung, Flur, Flurstück (soweit bekannt)
  • Soweit ein elektronischer Versand der Auskunft (unverschlüsselt) ausdrücklich gewünscht ist, ist dies in der Anfrage verbindlich zu beantragen. Angabe der E-Mail-Adresse, an die versandt werden soll.

Die Einreichung des Antrages kann auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax  05251 308 - 6699 erfolgen.


GEBÜHREN:

Für Auskünfte werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem Zeit- und Arbeitsaufwand. Erfahrungsgemäß beträgt die Gebühr 32,50 €.

Der Gebührenbescheid ergeht ausschließlich an den Antragsteller.

FRISTEN, ZEITLICHER ABLAUF:

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche.

Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes sind:

  • stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
  • Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte),

durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden."

Altlastverdächtige Flächen im Sinne dieses Gesetzes sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenverunreinigungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht."

Der Kreis führt Erhebungen über die in seinem Zuständigkeitsbereich fallenden altlastverdächtigen Flächen und Altlasten durch. Die Erhebungen können zur Klärung der Voraussetzungen nach § 2 Abs. 6 Bundesbodenschutzgesetzes auch auf sonstige Altablagerungen und Altstandorte erstreckt werden.

Bei Erhebungen nach Absatz 1 sind die für die Erforschung und Abwehr von Gefahren und die für die Feststellung der Ordnungspflichten benötigten Daten, Tatsachen und Erkenntnisse zu sammeln und aufzubereiten, für die nach diesem Gesetz oder nach anderen Gesetzen eine Auskunftsverpflichtung besteht. Die Erhebungen können sich auch auf sonstige Angaben Dritter erstrecken, sofern diese für den Zweck der Erhebungen erforderlich sind. Die Erhebungen umfassen Daten, Tatsachen und Erkenntnisse über

  • Lage, Größe und Zustand der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten
  • den früheren Betrieb und die stillgelegten Anlagen und Einrichtungen
  • Art, Menge und Beschaffenheit der Abfälle und Stoffe, die abgelagert worden sein können oder mit denen
    umgegangen worden sein kann,
  • Umwelteinwirkungen einschließlich möglicher Gefährdungen der Gesundheit, die von den altlastverdächtigen
    Flächen und Altlasten ausgehen oder zu besorgen sind,
  • frühere, bestehende und geplante Nutzungen der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten und ihrem
    Einwirkungsbereich,
  • Personen, die Eigentum und Nutzungsrechte an dem Grundstück haben oder hatten, und über die Inhaberschaft stillgelegter Abfallentsorgungsanlagen oder sonstiger stillgelegter Anlagen sowie
  • die sonstigen für die Erforschung und Abwehr von Gefahren und die Feststellung von Ordnungspflichtigen bedeutsamen Sachverhalte und Rechtsverhältnisse.
Amt
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 6639
Telefax
05251 308 - 6699
E-Mail-Adresse
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Gebäude
Nebengebäude C, 3. Obergeschoss
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Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Herr Schröder

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6639 Fax 05251 308 - 6699
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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