Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Die bundesweit gültige Anlagenverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18.04.2017 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen löst die bisherige VAwS ab. Somit gelten in der Bundesrepublik Deutschland einheitliche Anforderungen. Die AwSV ist in 5 Kapitel gegliedert und enthält in 73 Paragraphen und 7 Anlagen Bestimmungen zur der Einstufung von Stoffen und Gemischen sowie zu Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen (LAU-Anlagen). Daneben werden Anlagen zum Herstellen, behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen (HBV-Anlagen) sowie Rohrleitungsanlagen behandelt.
Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen werden in der Anlage 7 der AwSV betrachtet
Wassergefährdende Stoffe werden in Klassen (WGK) eingestuft, anhand dessen die jeweiligen Anforderungen festgelegt werden. Nähere Angaben hierzu finden Sie Wassergefährdende Stoffe
Nachrüstpflicht für Heizölverbraucheranlagen
Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff der Wassergefährdungsklasse 2 (WGK 2). Schon ein Tropfen kann mehr als 600 Liter Wasser verunreinigen. Im Hochwasserfall kann es durch Aufschwimmen der Heizöltanks zu erheblichen Anlagen- als auch zu Umweltschäden kommen.
Aus diesem Grund ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten in der Regel verboten. Zudem hat der Gesetzgeber für bestehende Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten oder in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten eine hochwassersichere Nachrüstpflicht bis zum 05. Januar 2023 vorgesehen. Heizölverbraucheranlagen in sonstigen Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind bis zum 01. Januar 2033 nachzurüsten (§ 78 c Abs. 3 WHG).
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Eigentümer müssen daher ihre Öltanks von einem Fachbetrieb prüfen und bei Bedarf sichern lassen, damit im Ernstfall kein Öl austritt und Böden oder Grundwasser kontaminiert werden (siehe Flyer). Um die Hochwassersicherheit zuverlässig zu erhöhen und das Risiko von Umweltschäden zu reduzieren, können Verstöße mit Bußgeldern und weiteren Auflagen belegt werden. Ob sich die eigene Öltankanlage in einem Überschwemmungs- oder Risikogebiet befindet, kann auf der Seite „HochwasserApp für‘s Haus“ (https://www.hochwasser-app.nrw/check) ermittelt werden. Informationen zur Nachrüstung von Heizölverbraucheranlagen erteilen neben den Fachbetrieben auch die aufgeführten Ansprechpersonen der unteren Wasserbehörde.
| Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
| Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 07.30–18.00 Uhr |
| Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
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