Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen


Die bundesweit gültige Anlagenverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18.04.2017 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen löst die bisherige VAwS ab. Somit gelten in der Bundesrepublik Deutschland einheitliche Anforderungen. Die AwSV ist in 5 Kapitel gegliedert und enthält in 73 Paragraphen und 7 Anlagen Bestimmungen zur der Einstufung von Stoffen und Gemischen sowie zu Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen (LAU-Anlagen). Daneben werden Anlagen zum Herstellen, behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen (HBV-Anlagen) sowie Rohrleitungsanlagen behandelt.

Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen werden in der Anlage 7 der AwSV betrachtet

Wassergefährdende Stoffe werden in Klassen (WGK) eingestuft, anhand dessen die jeweiligen Anforderungen festgelegt werden. Nähere Angaben hierzu finden Sie Wassergefährdende Stoffe

Nachrüstpflicht für Heizölverbraucheranlagen
Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff der Wassergefährdungsklasse 2 (WGK 2). Schon ein Tropfen kann mehr als 600 Liter Wasser verunreinigen. Im Hochwasserfall kann es durch Aufschwimmen der Heizöltanks zu erheblichen Anlagen- als auch zu Umweltschäden kommen. 

Aus diesem Grund ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten in der Regel verboten. Zudem hat der Gesetzgeber für bestehende Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten oder in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten eine hochwassersichere Nachrüstpflicht bis zum 05. Januar 2023 vorgesehen. Heizölverbraucheranlagen in sonstigen Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind bis zum 01. Januar 2033 nachzurüsten (§ 78 c Abs. 3 WHG).

Hochwasser

Eigentümer müssen daher ihre Öltanks von einem Fachbetrieb prüfen und bei Bedarf sichern lassen, damit im Ernstfall kein Öl austritt und Böden oder Grundwasser kontaminiert werden (siehe Flyer). Um die Hochwassersicherheit zuverlässig zu erhöhen und das Risiko von Umweltschäden zu reduzieren, können Verstöße mit Bußgeldern und weiteren Auflagen belegt werden. Ob sich die eigene Öltankanlage in einem Überschwemmungs- oder Risikogebiet befindet, kann auf der Seite „HochwasserApp für‘s Haus“ (https://www.hochwasser-app.nrw/check) ermittelt werden. Informationen zur Nachrüstung von Heizölverbraucheranlagen erteilen neben den Fachbetrieben auch die aufgeführten Ansprechpersonen der unteren Wasserbehörde.

Übersicht Zuständigkeiten
Übersicht Zustaendigkeiten Sachgebiet Technische Anlagen
Amt
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 6603
Telefax
05251 308 - 6699
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebengebäude C, 3. Obergeschoss
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Herr Andreas

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6614 Fax 05251 308 - 6699
  • Herr Berg

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6603 Fax 05251 308 - 6699
  • Herr Brückner

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6637 Fax 05251 308 - 6699
  • Herr Dewender

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-6634
  • Herr Strohdiek

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-6635
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
Der Kreis Paderborn bei WhatsApp
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“