Die dauerhafte Ablagerung von Bodenaushub außerhalb von technischen oder Landschaftsbauwerken Bauwerken darf nur auf Bodenaushubdeponien erfolgen.
Diese bedürfen einer Genehmigung nach dem § 35 Abs. 2 und 3 Kreislaufwirtschafts- ( KrWG) in Verbindung mit der Deponieverordnung.
Die Anforderungen an den Deponiestandort, die Sicherungsmaßnahmen, den Betrieb, die Rekultivierung, die Stilllegung und die Nachsorge sind umfangreich und tangieren unterschiedlichste Rechtsbereich wie Bau-, Wasser-, Abfall-, Immissionsschutz und Bodenschutzrecht.
Der Kreis Paderborn betreibt über den AV.E Eigenbetrieb eine zentrale Boden- und Bauschuttdeponie auf dem Gelände der Zentraldeponie "Alte Schanze". Nähere Informationen sind auf den Seiten des AV.E Eigenbetriebes erhältlich.
Zuständig für die Genehmigung von Bodenaushubdeponien ist das Umweltamt des Kreises Paderborn.
Der Umfang der notwendigen Planunterlagen richtet sich nach § 19 Deponieverordnung, in dem folgender Mindestumfang festgelegt ist
und nach den Besonderheiten des Standortes.
Die Planunterlagen sind von einem Planungsbüro mit einschlägigen Erfahrungen im Bereich Deponiebau/-planung anfertigen zu lassen und dem Kreis Paderborn - Umweltamt zuzuleiten.
Ein Rechtsanspruch auf Genehmigungserteilung besteht nicht!
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
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