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Industriell / Gewerbliches Abwasser

Das im privaten bzw. häuslichen Bereich anfallende Abwasser kann in der Regel problemlos in der Kläranlage der jeweiligen Stadt/Gemeinde behandelt werden.
Diese Kläranlagen sind ausdrücklich für dieses Abwasser ausgelegt und funktionieren tadellos.

Anders im industriell- gewerblichen Bereich; hier fallen häufig Abwässer an, die nicht ohne Vorbehandlung auf einer kommunalen Kläranlage behandelt werden können. Aus diesem Grund muss belastetes Industrieabwasser an Ort und Stelle, also direkt bei den Firmen, behandelt werden.

Dafür gibt es eine Vielzahl von Verfahren (Abwasserbehandlung) um die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten und die kommunalen Kläranlagen zu entlasten. Je nach Abwasserart, z.B. von Galvaniken, Wäschereien oder Autowerkstätten, sind unterschiedliche Techniken für die Behandlung vorgegeben und verschiedene Grenzwerte einzuhalten. Aber nicht nur die Einhaltung bestimmter Grenzwerte wird gefordert, sondern auch der Verzicht auf bestimmte Einsatzstoffe wird verlangt.

Diese Anforderungen sind in den Anhängen der Abwasserverordnung (AbwV) festgeschrieben. Je nach Herkunftsbereich werden sowohl Grenzwerte als auch Behandlungsverfahren vorgegeben, um den bestmöglichen Schutz der Gewässer zu gewährleisten.

Schwerpunkte sind im Kreis Paderborn die Metallverarbeitende Industrie (Anhang 40), die Kfz-Werkstätten mit Ihren Pflegeeinrichtungen (Anhang 49), sowie die Zahnbehandlung (Anhang 50). Aber auch andere Herkunftsbereiche sind in Paderborn heimisch wenn auch nicht so zahlreich.

Abwasser der o.g. Herkunftsbereiche, darf daher nur mit entsprechender Genehmigung der unteren Wasserbehörde des Kreises Paderborn eingeleitet werden. Hierfür ist ein entsprechender Antrag zu stellen.

Neben der Einleitungsgenehmigung ist unter Umständen auch die Genehmigung der Abwasserbehandlungsanlage zu beantragen. Unter Downloads finden Sie eine kleine Auswahl von Musteranträgen und Hinweisen.

Für umfangreichere Genehmigungsverfahren, wie z.B. im Bereich der Metallverarbeitung, ist ein individueller Antrag durch ein Ingenieurbüro erforderlich.

Zuständigkeiten SG 1.2
Amt
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 6603
Telefax
05251 308 - 6699
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebengebäude C, 3. Obergeschoss
Raumnummer
C.03.11
Lageplan
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Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Herr Berg

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6603 Fax 05251 308 - 6699
  • Herr Brückner

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6637 Fax 05251 308 - 6699
  • Herr Gottlob

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-6658 Fax 05251 308-896658
  • Herr Strohdiek

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-6635
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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