Abwasser aus privaten Haushalten und ähnlichem Abwasser aus Gewerbe und Industrie werden zur Reinigung kommunalen Kläranlagen zugeleitet. In diesen wird das verunreinigte Abwasser mittels physikalischen und biologischen Verfahren soweit gereinigt, dass das gereinigte Wasser in Gewässer eingeleitet werden kann.
Bei der biologischen Reinigung fällt Schlamm an, der überwiegend aus Mikroorganismen, die die Klärung des Abwassers herbeiführen, besteht. Durch aerobe oder anaerobe Stabilisierung dieses Schlamms erhält man weniger geruchsintensiven Klärschlamm. Die anaerobe Behandlung erfolgt in größeren Kläranlagen in Faultürmen. Klärschlamm ist im Ausgangszustand dünnflüssig und dunkel gefärbt. Durch unterschiedlichste Verfahren wird der Klärschlamm eingedickt, so dass er seine stichfeste Konsistenz erhält.
Klärschlamm enthält viele Nähr- und Humusstoffe und kann unter bestimmten Voraussetzungen als Düngemittel zur landwirtschaftlichen Düngung verwendet werden. Einzelheiten regelt die Klärschlammverordnung (AbfKlärV).
Nicht als Dünger verwertbare Klärschlämme werden mittels thermischen Verfahren (Verbrennung oder Vergasung) entsorgt.
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
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