Das Verlegen von Leitungen im Außenbereich stellt nach § 14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelmäßig einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, für den nach § 17 Abs. 3 BNatSchG i.V.m. § 33 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) eine Genehmigung erforderlich ist.
Bei Gewässerquerungen handelt es sich zudem um Anlagen an Gewässern, die nach § 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 22 Landeswassergesetz (LWG) einer Genehmigung bedürfen.
Wird die Leitung in Schutzgebieten nach dem LNatSchG verlegt, kann eine Befreiung von den dort geltenden Verboten notwendig werden. Dann ist auch der Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde zu beteiligen.
Ergeben sich bei der Antragsprüfung Hinweise auf weitere betroffene öffentliche Belange, werden die entsprechenden Stellen beteiligt (z.B. bei Wald der Landesbetrieb Wald und Holz NRW).
Sind mehrere Genehmigungen durch den Kreis Paderborn erforderlich, wird ein gemeinsamer Bescheid erteilt.
Baubeschreibung
Übersichtsplan im PDF-Format (Maßstab 1:25.000, Lage der Trasse mit Schutzgebieten)
Digitale Lagedaten der geplanten Trasse im Dateiformat .shp oder .dwg
Vereinfachte Eingriffsbilanzierung mit Berechnung des Kompensationsbedarfs
Bezeichnung des/der Gewässer/s (Gemarkung, Flur, Flurstück)
Bezeichnung der zu benutzenden Grundstücke (Gemarkung, Flur, Flurstück) mit Angabe der Eigentümer
Beschreibung der Gewässerquerung, Begründung der Erforderlichkeit
Übersichtsplan im PDF- Format (Maßstab 1:25.000, Lage der Querung)
Planausschnitt mit Darstellung der vorgesehenen Maßnahme (Maßstab 1:1.000 bis 1:2.500)
Entwurfszeichnungen mit Abmessungen und Geländehöhen
Längs- und Querschnitte des/der Gewässer/s und der Ufer mit Eintragung der geplanten Maßnahme.
Weitere Informationen zu den Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen finden Sie in den Merkblättern unter der Rubrik Downloads.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Landschaftsrechtliche Genehmigung
Zuständig für Bad Wünnenberg und Salzkotten
Landschaftsrechtliche Genehmigung
Zuständig für Altenbeken, Bad Lippspringe, Delbrück und Hövelhof
Landschaftsrechtliche Genehmigung
Zuständig für Büren, Borchen, Lichtenau und Paderborn
Wasserrechtliche Genehmigung
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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