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Leitungsverlegung im Außenbereich

Genehmigungspflicht bei Leitungen

Das Verlegen von Leitungen im Außenbereich stellt nach § 14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelmäßig einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, für den nach § 17 Abs. 3 BNatSchG i.V.m. § 33 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) eine Genehmigung erforderlich ist. 

Bei Gewässerquerungen handelt es sich zudem um Anlagen an Gewässern, die nach § 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 22 Landeswassergesetz (LWG) einer Genehmigung bedürfen.

Wird die Leitung in Schutzgebieten nach dem LNatSchG verlegt, kann eine Befreiung von den dort geltenden Verboten notwendig werden. Dann ist auch der Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde zu beteiligen.

Ergeben sich bei der Antragsprüfung Hinweise auf weitere betroffene öffentliche Belange, werden die entsprechenden Stellen beteiligt (z.B. bei Wald der Landesbetrieb Wald und Holz NRW).

Sind mehrere Genehmigungen durch den Kreis Paderborn erforderlich, wird ein gemeinsamer Bescheid erteilt.

Unterlagen für die landschaftsrechtliche Genehmigung

  • Baubeschreibung

  • Übersichtsplan im PDF-Format (Maßstab 1:25.000, Lage der Trasse mit Schutzgebieten)

  • Digitale Lagedaten der geplanten Trasse im Dateiformat .shp oder .dwg

  • Vereinfachte Eingriffsbilanzierung mit Berechnung des Kompensationsbedarfs

Unterlagen für die wasserrechtliche Genehmigung (bei Gewässerquerung/-en)

  • Bezeichnung des/der Gewässer/s (Gemarkung, Flur, Flurstück)

  • Bezeichnung der zu benutzenden Grundstücke (Gemarkung, Flur, Flurstück) mit Angabe der Eigentümer

  • Beschreibung der Gewässerquerung, Begründung der Erforderlichkeit

  • Übersichtsplan im PDF- Format (Maßstab 1:25.000, Lage der Querung)

  • Planausschnitt mit Darstellung der vorgesehenen Maßnahme (Maßstab 1:1.000 bis 1:2.500)

  • Entwurfszeichnungen mit Abmessungen und Geländehöhen

  • Längs- und Querschnitte des/der Gewässer/s und der Ufer mit Eintragung der geplanten Maßnahme.

Weitere Informationen zu den Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen finden Sie in den Merkblättern unter der Rubrik Downloads.


Amt
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
Straße
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Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 6604
Telefax
05251 308 - 6699
E-Mail-Adresse
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Gebäude
Nebengebäude C, 3. Obergeschoss
Raumnummer
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Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
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Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechperson

Frau Lorenz
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

Tel. 05251 308 - 6641
Fax 05251 308 - 6699
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Landschaftsrechtliche Genehmigung

Zuständig für Bad Wünnenberg und Salzkotten

Herr Fischer
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
Eingriffe in Natur und Landschaft

Tel. 05251 308 6650
Fax 05251 3086699
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Landschaftsrechtliche Genehmigung

Zuständig für Altenbeken, Bad Lippspringe, Delbrück und Hövelhof

Herr Vieth
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

Tel. 05251 308-6642
Fax 05251 308-6699
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Landschaftsrechtliche Genehmigung

Zuständig für Büren, Borchen, Lichtenau und Paderborn

Herr Ewers
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
Sachgebietsleitung Gewässerschutz

Tel. 05251 308 - 6602
Fax 05251 308 - 6699
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Wasserrechtliche Genehmigung

 

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Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

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