Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Seit dem 1. Juni 2012 ist das gewerbliche Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von nicht gefährlichen Abfällen gem. § 53 KrWG anzeigepflichtig, sofern die Sammelmenge von 20 t pro Jahr überschritten wird und soweit keine Beförderungserlaubnis gem. § 54 KrWG erforderlich ist.
Seit dem 1. Juni 2014 ist auch das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von nicht gefährlichen Abfällen im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen (z.B. durch Handwerker, Bauunternehmer) anzeigepflichtig. Die Anzeige kann in Papierform (s. Downloads) aber auch über die Internetadresse https://www.zks-abfall.de/abfallanzeige-und-erlaubnisverordnung/anzeigenerstattung erstellt und an die Behörde digital versandt werden.
Zuständige Behörde für die Einreichung der Anzeige ist der Kreis Paderborn - Umweltamt -, soweit der Hauptsitz ihres Betriebes/Unternehmens im Kreis Paderborn ist.
Anzeigen für gewerbliche oder gemeinnützige Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushaltungen sind gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Gewerbliche oder gemeinnützige Sammlungen von Abfällen, die in privaten Haushaltungen anfallen (beispielsweise von Alttextilien oder Altschuhen) sind seit dem 1. Juni 2012 nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz anzeigepflichtig. Soll ihre Sammlung im Kreisgebiet Paderborn erfolgen ist die Anzeige beim Kreis Paderborn - Umweltamt – einzureichen.
Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (ehemals Transportgenehmigung)
Seit 1. Juni 2012 benötigen Sammlerinnen, Sammler, Beförderinnen, Beförderer, Händlerinnen, Händler, Maklerinnen und Makler von gefährlichen Abfällen, unabhängig ob zur Verwertung oder zur Beseitigung, eine Erlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Der Erlaubnisantrag kann in Papierform, aber auch über die Internetadresse https://einreichen.eaev-formulare.de/intelliform/forms/AbfAEV/AbfAEV/Antrag_54/index
erstellt und an die Behörde digital versandt werden.
Ist der Hauptsitz Ihres Betriebes/Unternehmens im Kreis Paderborn, so ist der Kreis Paderborn – Umweltamt- die für Sie zuständige Behörde, es sei denn, die Bezirksregierung Detmold ist die zuständige Aufsichtsbehörde für Ihren Betrieb.
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
(alphabetische Auflistung)
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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