Die Umweltbehörden in NRW (Bezirksregierungen, Kreise, kreisfreien Städte) sind auf Grund rechtlicher Vorgaben verpflichtet bei Betrieben, die die Umwelt beeinträchtigen können, sogenannte „medienübergreifende Umweltinspektionen“ durchzuführen. Die Inspektion betrifft die Bereiche des Immissionsschutzes, der Wasser- und Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes. Andere Rechtsbereiche, z.B. Arbeitsschutz, Baurecht, Landschafts- und Artenschutz, Satzungsrecht usw. sind nicht Gegenstand der Inspektion und werden auch nicht bewertet.
Im Rahmen der Umweltinspektion wird die Einhaltung der in Genehmigungen, Erlaubnissen und Rechtsvorschriften festgelegten Anforderungen überprüft. Die wesentlichen Ergebnisse der Inspektion werden in Umweltinspektionsberichten zusammengefasst und der Öffentlichkeit zur Verfügunggestellt.
Die im Kreis Paderborn durchgeführten Umweltinspektionen können der Auflistung entnommen werden, die auf einer gesonderten Seite für Sie bereitgestellt wird.
Die zugehörenden Inspektionsberichte stehen dort als Download zur Verfügung.
Grundlage für diese Umweltinspektionen sind Überwachungspläne und daraus entwickelte Überwachungsprogramme.
Die Bezirksregierung Detmold als Obere Umweltbehörde, die kreisfreie Stadt Bielefeld und die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn als zuständige Untere Umweltschutzbehörden haben einen gemeinsamen Überwachungsplan für Ostwestfalen-Lippe erarbeitet.
In diesem gemeinsamen Überwachungsplan wird auch auf die spezifischen Überwachungspläne und den daraus entwickelten Umweltüberwachungsprogrammen der einzelnen Kreise verwiesen. In diesen Plänen und Programmen auf Kreisebene wird beschrieben, wie sich der Stand von umweltrelevanten Anlagen im Dienstbezirk zusammensetzt und in welchen zeitlichen Abständen die Anlagen einer medienübergreifenden Überwachung unterzogen werden sollen.
Das Überwachungsprogramm ist für alle umweltrelevanten Anlagen, die unter die von der EU beschlossene Richtlinie über Industrieimmissionen (IE-Richtlinie) ebenfalls zu veröffentlichen.
Der Anlagenbestand mit den zugehörigen Überwachungsintervallen dieser IE-Anlagen im Kreis Paderborn unter Überwachungsprogramm IED-Anlagen 2018 zu finden.
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
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