Die Realisierung der unterschiedlichen Baumaßnahmen des Kreisstraßenbauamtes ist vielfach nur mit zusätzlichem Grunderwerb möglich.
Der Neubau bzw. die Umgestaltung der Kreisstraßen (z. B. Ausbau von Kreuzungen zu Kreisverkehrsplätzen etc.), aber auch die Neuanlegung von Rad-/ und Gehwegen ist oft nur dann umzusetzen, wenn hierfür der erforderliche Grund und Boden bereitgestellt werden kann.
Zu den Aufgaben zählt neben den eigentlichen Grunderwerbsverhandlungen u. a. auch die Vorstellung der Baumaßnahme bei den Anliegern und anderen Interessenten sowie die Vorbereitung und Umsetzung der notariellen Grundstückskaufverträge bis hin zu den Kaufpreisverhandlungen.
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
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