Die Mitbenutzung von Straßengrundstücken durch Ver- und Entsorger, Telekommunikationsunternehmen, Gewerbebetrieben, Privatpersonen usw. ist genehmigungspflichtig. Dadurch soll sicher gestellt werden, dass die Funktion und Verkehrssicherheit der Straße durch Baumaßnahmen im Straßenraum (z. B. Leitungsverlegungen, Errichtung von Grundstückszufahrten außerhalb geschlossener Ortschaften usw.) nicht beeinträchtigt wird und auch auf Dauer erhalten bleibt.
Ein Antrag auf Genehmigung zur Mitbenutzung von Straßengrundstücken kann formlos gestellt werden. Beizufügen ist ein Trassenplan in dreifacher Ausfertigung.
Die zu entrichtenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Kreises Paderborn.
Die Rechtsgrundlagen zur Mit- und Sondernutzung von Straßen bilden
Da mehrere Anhörungsverfahren bei anderen Stellen durchgeführt werden müssen, kann die Bearbeitungszeit u. U. mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Antragstellung. Reichen Sie bitte Ihren jeweiligen Antrag möglichst frühzeitig ein.
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
Kreis Paderborn
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33102 Paderborn
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