In teilstationären Pflegeeinrichtungen werden hilfebedürftige Menschen entweder tagsüber oder während der Nacht von professionellen Pflegekräften betreut. Teilstationäre Pflege- und Betreuungsangebote schließen eine Lücke zwischen der ambulanten Betreuung durch Pflegedienste in der eigenen Häuslichkeit und der stationären Pflege in einer Pflegeeinrichtung. Im Kreis Paderborn gibt es ausschließlich Einrichtungen der Tagespflege. (Foto: Alexander Raths - Fotolia)
In einer Tagespflegeeinrichtung
verbringen hilfe- und pflegebedürftige Menschen tagsüber ihre Zeit, während sie in der eigenen Wohnung oder bei Angehörigen die Nacht verbringen. Eine Tagespflege kann die pflegerische Versorgung zu Hause wesentlich erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen. Es stellt für Menschen mit einer Demenzerkrankung ein wichtiges Angebot und für Angehörige eine enorme Entlastung dar. Vor allem alleinlebenden, älteren Menschen bietet die Tagesbetreuung die Möglichkeit einer drohenden Vereinsamung entgegen zu wirken.
Die Pflegekasse trägt die Kosten für die Beförderung der Versicherten von der Wohnung zur Einrichtung und zurück sowie die Kosten der Tages- oder Nachtpflege je nach bewilligtem Pflegegrad. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden den Personen mit Pflegebedarf als Eigenanteil in Rechnung gestellt, diese können aber über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
Auch die Mittel der Verhinderungspflege können Versicherte für die Inanspruchnahme der Tages- oder Nachpflege einsetzen.
Pflegegrad | Leistungen pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 1 | bis zu 125 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag |
Pflegegrad 2 | 689 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.298 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.612 Euro |
Pflegegrad 5 | 1.995 Euro |
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