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Bildungs- und Integrationspilot

Pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige

Die Familie kümmert sich meist schon sehr früh um ihre hilfe- und pflegebedürftigen Mitmenschen, häufig wenn (noch) keine anderen Hilfesysteme greifen. Nach wie vor werden die meisten Pflegebedürftigen von ihren Angehörigen gepflegt. Damit leisten die Angehörigen einen großen Beitrag für die Gemeinschaft. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Pflegebereitschaft bei Angehörigen zu fördern und zu erhalten. (Foto: gradyreese / istock)

Der Gesetzgeber unterstützt die familiäre Pflege, indem er neben der Beratung auch Pflegekurse, Schulungen, Selbsthilfe für pflegende Angehörige und Auszeiten fördert bzw. zur Verfügung stellt. Nachteile, die durch Pflege entstehen, sollen so weit wie möglich reduziert werden, z.B. durch eine gute sozialversicherungsrechtliche Absicherung.

Seit dem 1. Januar 2017 gilt: Wer eine oder mehrere pflegebedürftige Personen des Pflegegrades 2 bis 5 in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig für wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, pflegt, ist im Sinne der Pflegeversicherung eine Pflegeperson.


Leistungen und Angebote für Pflegende

Verhinderungspflege

Die Pflegekasse zahlt eine notwendige Ersatzpflege für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit die beziehungsweise den Angehörigen nicht pflegen kann. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die beziehungsweise der Pflegende seit mindestens sechs Monaten die Pflege übernommen hat. Der Anspruch in Höhe von derzeit 1.612 Euro besteht für maximal sechs Wochen Verhinderungspflege im Jahr. Weitere Alternativen zur Erholung und Entlastung der Pflegenden sind die teilstationäre Tagespflege sowie die Kurzzeitpflege.

Bei der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen und bei der Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt. Für die Dauer eines Erholungsurlaubs der Pflegeperson werden die Renten und Arbeitslosenversicherungsbeiträge von der Pflegekasse durchgehend übernommen. Dadurch bleibt der Rentenanspruch für die Zeit des Urlaubs unberührt bestehen und der Arbeitslosenversicherungsschutz erhalten.

Pflegekurse für Angehörige

Die Pflegekassen haben für Personen, die einen Angehörigen pflegen oder sich ehrenamtlich um Pflegebedürftige kümmern, unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen. Diese werden von anerkannten Pflegediensten oder den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege organisiert. Darin werden pflegenden Angehörigen praktische Anleitungen und Informationen, aber auch Beratung und Unterstützung zu den unterschiedlichsten Themen angeboten. Außerdem dienen diese Kurse dazu, pflegenden Angehörigen die Möglichkeit zu geben, sich mit anderen auszutauschen und Kontakte zu knüpfen.

Aus der Liste können Sie Angebote und Anbieter der Pflegekurse / Gesprächsgruppen im Kreis Paderborn entnehmen:

Anbieter

Angebot

Medizinisches Zentrum
Peter-Hartmann-Allee 1
33175 Bad Lippspringe
Herr Bee
Tel.: 05252 / 951120
  • Pflegekurs Familiale Pflege
    je 3 Termine

St. Johannisstift
Reumontstraße 28
33102 Paderborn
Sandra Kröning
Tel.: 05251 / 401414

  • Pflegetraining nach Krankenhausaufenthalt
  • Pflegekurse für pflegende Angehörige
  • Pflegekurse für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz je 3 Nachmittage
  • Gesprächskreis für pflegende Angehörige

Brüderkrankenhaus
St. Josef
Husener Str. 46
33098 Paderborn

Annette Bobbert
Pflegetrainerin
Tel.: 0 52 51 / 7 02-19 19
E-Mail: a.bobbert@bk-paderborn.de

Gabriele Schulz
Pflegetrainerin
Tel.: 0 52 51 / 7 02-19 19
E-Mail: g.schulz@bk-paderborn.de

Claudia Siegel
Pflegetrainerin
Tel.: 0 52 51 / 7 02-19 19
E-Mail: c.siegel@bk-paderborn.de

Pflegekurse und Beratung für pflegende Angehörige
„Familiale Pflege“:

  • Erstberatung
  • Pflegetrainings bereits im Krankenhaus (Dauer 30-45 Minuten)
  • Individuelle Pflegetrainings zu Hause (Dauer 30-45 Minuten)
  • Ganzheitliche Pflegekurse (drei mal vier Stunden an drei Tagen)
  • Pflegekurs „Demenz“
  • Initialpflegekurs
  • Gesprächskreis für pflegende Angehörige (jeden letzten Montag im Monat von 10:00 bis 11:30 Uhr)

St. Vincenz Paderborn
Am Busdorf 2
33098 Paderborn

Telefonische Anmeldung: Mo.- Fr. von 9.00 bis 12.00 Uhr
Tel.: 05251 861317

Pflegekurse für pflegende Angehörige
„Familiale Pflege“:

  •  Pflegekurse (3 Termine wahlweise am Vormittag und Nachmittag)
  • Demenzpflegekurse (3 Termine wahlweise am Vormittag und Nachmittag)
  • Gesprächskreis für pflegende Angehörige (einmal monatlich)

Caritas Zentrum für Wohnen, Pflege & Beratung Grünebaumstraße 1
33109 Paderborn
Tel.: 05251 161957340

E-Mail: hasenbein@caritas-pb.de

  • Pflegekurs
  • Demenzpflegekurs
  • Individuelle häusliche Schulung
  • Gesprächskreis für pflegende Angehörige / pflegende Ehepartner

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Paderborn
33102 Paderborn
Frau Kösters Tel.: 05251 130 9330

  • Pflegekurs
    1 Samstag

St. Josefs-Krankenhaus Salzkotten
Dr. Krismann-Str. 12
33154 Salzkotten

Telefonische Anmeldung:
Mo.- Fr. von 9.00 bis 12.00 Uhr
Tel.: 05258 10581

Pflegekurse für pflegende Angehörige
„Familiale Pflege“:

  • Pflegekurse (3 Termine wahlweise am Vormittag und Nachmittag)
  • Demenzpflegekurse (3 Termine wahlweise am Vormittag und Nachmittag

Häusliche Beratungseinsätze

Die Beratungseinsätze müssen bei Pflegebedürftigen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen,

  • in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich,
  • in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich durchgeführt werden.


Auch alle anderen Pflegepersonen oder Pflegebedürftige können diese Beratungseinsätze ebenfalls in Anspruch nehmen.

Mit dem Beratungseinsatz, der in der eigenen Häuslichkeit durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst stattfindet, werden Hinweise im Zusammenhang mit den Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder den Fähigkeiten des Pflegebedürftigen gegeben. Des Weiteren werden Vorschläge bei Problemen in der täglichen Pflege unterbreitet. Zusätzlich wird auf Pflegekurse aufmerksam gemacht und über weitergehende Schulungs- und Beratungsmöglichkeiten informiert.

Pflegezeit

Anspruch auf Pflegezeit wird Beschäftigten gewährt, die eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Ein Anspruch auf Freistellung besteht sowohl für die häusliche als auch für die außerhäusliche Betreuung von minderjährigen pflegebedürftigen, nahen Angehörigen sowie für die Begleitung von nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase. Der Anspruch gilt für alle Pflegegrade. Es handelt sich um eine sozialversicherte, vom Arbeitgeber nicht bezahlte vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung für die Dauer von bis zu sechs Monaten. Der Anspruch besteht nur
gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten.

Familienpflegezeit

Beschäftigte haben einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Das heißt, sie können sich für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden im Durchschnitt eines Jahres teilweise für die Pflege in häuslicher Umgebung einer beziehungsweise eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen (Pflegegrade 1 bis 5) freistellen lassen. Ein Anspruch auf teilweise Freistellung besteht auch für die außerhäusliche Betreuung von minderjährigen pflegebedürftigen, nahen Angehörigen.

Ein Rechtsanspruch findet nur Anwendung gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten (ausschließlich der Auszubildenden). Die Ankündigungsfrist für die Freistellung beträgt acht Wochen.

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld

Werden nahe Angehörige von Beschäftigten akut pflegebedürftig, besteht das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für die betroffene Person eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Auf Verlangen der Arbeitgeber muss eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit der oder des Angehörigen sowie die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung vorgelegt werden. Eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung können alle Beschäftigten in Anspruch nehmen – unabhängig von der Anzahl der bei den Arbeitgebern Beschäftigten. Der Schutz in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt bestehen.

Als Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt können Beschäftigte ein auf insgesamt bis zu zehn Arbeitstage begrenztes sogenanntes Pflegeunterstützungsgeld in Anspruch nehmen. Dies gilt für die Pflege von pflegebedürftigen Personen aller Pflegegrade. Das Pflegeunterstützungsgeld ist unverzüglich bei der Pflegekasse beziehungsweise dem privaten Pflegeversicherungsunternehmen des pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu beantragen.

Auf der Internetseite www.wege-zur-pflege.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können zusätzlich alle wichtigen Informationen zum Thema Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf abgerufen werden.

Gesundheitsschutz für pflegende Angehörige

Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen, ist eine anstrengende und schwierige Arbeit. Die Personen, die diese Aufgabe übernehmen – zumeist Frauen, die ihre Eltern, Kinder oder andere Angehörige über einen kurzen oder längeren Zeitraum betreuen, pflegen und versorgen – sind daher seit einiger Zeit auch in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Ihrer Aufgabe, mit der sie auch gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, können die Pflegenden nur nachkommen, wenn auch sie selbst gesund bleiben.

Weitere Informationen zum Gesundheitsschutz und zur Organisation der häuslichen Pflege für pflegende Angehörige erhalten Sie u.a. von derUnfallkasse Nordrhein-Westfalen (UK NRW)

Kuren für pflegende Angehörige - Gestärkt geht es besser

Die Belastung für pflegende Angehörige ist hoch, sie sind für ihre Familienangehörigen im Dauereinsatz und haben kaum Zeit für sich. Überlastung pflegender Angehöriger kann sich in verschiedenen Symptomen äußern. Denken Sie daher unbedingt auch an sich, um dauerhaft den Pflegealltag meistern zu können.
Zeit für sich, Entspannung und neue Energie bieten Kuren für pflegende Angehörige. Seit dem 01.01.2012 zählen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige zur gesetzlichen Leistung der Krankenkassen. Bei entsprechender Indikation haben Sie einen Anspruch auf eine Maßnahme.
Lassen Sie sich individuell und kostenlos bei Ihrer Kurberatungsstelle vor Ort beraten. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer passenden Klinik, unterstützen Sie bei der Antragsstellung für eine Kur für pflegende Angehörige und beraten Sie zur den Versorgungsmöglichkeiten Ihres Pflegebedürftigen. In einigen Kliniken besteht die Möglichkeit den Pflegebedürftigen mitzunehmen oder in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung in der Nähe unterzubringen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Hotline: 05251 209 230

Angebote für Junge Pflegende

Rund 85 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden im Kreis Paderborn im häuslichen Umfeld versorgt - zumeist ausschließlich von ihren Angehörigen ohne fachpflegerische Unterstützung. Der Kreis hat daher Ende 2018 nachgefragt: Wie geht es pflegenden Angehörigen? Wie empfinden sie ihre Lebensituation? Welche Probleme, Unterstützungsbedarf und Anregungen gibt es? Das Ergebnis der Umfrage stellen wir Ihnen hier vor.

 
 
 

Dokumentation - Nachmittag für pflegende Angehörige

pikselstock - stock.adobe.com
 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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