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Naturschutzgebiet „Sauerbachtal Bülheim“


Natura 2000

Die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) wurde 1992 als gesetzliche Grundlage für einen länderübergreifenden Biotop- und Artenschutz in Europa erlassen. In der Richtlinie sind Arten und Lebensräume aufgeführt, die als Teil dieses europäischen Biotopverbundsystems zu schützen sind. Die FFH-Richtlinie ist auch anzuwenden auf die Gebiete, die zum Schutz bestimmter Vogelarten aus der Vogelschutzrichtlinie von 1979 ausgewiesen wurden.

Die Verwirklichung der FFH-Richtlinie in den Mitgliedsstaaten ist ein komplizierter Prozess. Von der Erfassung, Meldung und Ausweisung der Gebiete bis hin zur Dokumentation und Berichtspflicht erfolgt die Umsetzung stufenweise, in Deutschland über die Bundes- und Landesgesetzgebung.

In den besonderen Schutzgebieten treffen die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen, um die Erhaltung der Lebensräume zu garantieren und ihre Verschlechterung zu vermeiden. Vorhaben und Planungen, die absehbar negative Auswirkungen auf Lebensräume und Arten haben, sind nicht zuzulassen. Damit wird deutlich, dass die Richtlinie tiefgreifende Einflüsse auf die Raumordnung haben kann. Bechstein-Fledermaus und Feldhamster sind Beispiele für FFH-Arten, aufgrund deren Vorkommen Bauvorhaben in wesentlichen Teilen umweltverträglicher gestaltet werden mussten.

In Nordrhein-Westfalen sind zwar 518 FFH-Gebiete gemeldet worden, was aber einem Anteil von nur 5,4 % der Landesfläche entspricht und damit im Vergleich zu anderen Bundesländern den niedrigsten Stand in Deutschland bedeutet. Im Kreis Paderborn bedecken 23 FFH-Gebiete und 4 Vogelschutzgebiete 16,6 % der Kreisfläche; dies entspricht aufgrund der großflächigen Waldgebiete dem größten Natura 2000-Flächenanteil im Regierungsbezirk Detmold. Einige der Gebiete waren schon vor der Meldung als FFH-Gebiete als Naturschutzgebiete ausgewiesen, beispielsweise viele Feuchtwiesengebiete im Salzkottener und Delbrücker Raum. Bei weiteren Gebieten erfolgte der formale Schutz durch die Ausweisung von Schutzgebieten in und außerhalb der Landschaftsplanung.

 

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