Menschen mit Behinderung arbeiten mindestens 6 Monate bei einer Firma?
Und Menschen mit Behinderung haben einen Behinderungs·grad von 50?
Oder Menschen mit Behinderung haben eine Gleich·stellung?
Dann ist der Arbeits·platz von Menschen mit Behinderung geschützt.
Eine Firma kann einen Menschen mit Behinderung nicht einfach kündigen.
Der Arbeitgeber muss erst einen Antrag für die Kündigung stellen.
Der Antrag geht zum Inklusions·amt Arbeit
von dem Landschafts·verband Westfalen-Lippe in Münster.
Der Kreis Paderborn fragt den Arbeitgeber:
Warum wollen Sie dem Menschen mit Behinderung kündigen?
Und der Kreis Paderborn fragt den Menschen mit Behinderung:
Was ist passiert?
Der Kreis Paderborn möchte:
Der Arbeitgeber und der Mensch mit Behinderung sollen sich einigen.
So dass beide zufrieden sind.
Zum Schluss entscheidet das Inklusions·amt:
Der Mensch mit Behinderung bekommt die Kündigung.
Oder der Mensch mit Behinderung darf weiter·arbeiten.
Das Inklusions·amt von dem Landschafts·verband Westfalen-Lippe
hat viele Infos für Menschen mit Behinderung.
Die Infos bekommen Sie hier.
Klicken Sie auf die blaue Schrift:
Die Informationen und Hefte sind nicht in Leichter Sprache.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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