Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Beauftragte für Menschen mit Behinderung in einer Stadt

Was ist eine Behinderung?

Zeichnung von einem gelben Heft

Das Bundes·ministerium für Arbeit und Soziales hat ein Heft gemacht.

Das Heft ist aus dem Jahr 2013.

Das Heft heißt:
Ratgeber für Menschen mit Behinderung.

Das Heft erklärt:

  • Diese Behinderungen können Menschen haben.
  • Diese Hilfen gibt es für Menschen mit Behinderung.

Es gibt 3 Arten von Behinderung:

  • Zeichnung von einem Hinderniss für Rollstuhlfahrereine körperliche Behinderung

    zum Beispiel:
    Ein Mensch kann nicht laufen.
  • eine geistige Behinderung
    LeichteSprache
    zum Beispiel:
    Ein Mensch kann nicht gut lernen.

  • eine seelische Behinderung

    zum Beispiel:
    Zeichnung einer traurigen FrauEin Mensch ist oft traurig und will nicht mehr leben.

Manche Behinderungen haben Menschen von Geburt an.

Andere Behinderungen haben Menschen durch eine Krankheit.

Oder durch einen Unfall.

Zeichnung von einem Hinderniss für RollstuhlfahrerMenschen mit Behinderung haben oft Probleme in der Gesellschaft.

Menschen mit Behinderung können oft nicht überall mitmachen.
Deshalb gibt es Beauftragte für Menschen mit Behinderung.

Jede Stadt hat einen Beauftragten für Menschen mit Behinderung.
Oder kurz: einen Behinderten·beauftragten.
Das ist der Ansprech·partner für Menschen mit Behinderung.

Das macht der Beauftragte für Menschen mit Behinderung:

  • Er ist für Menschen mit Behinderung in seiner Stadt da.
    Menschen mit Behinderung können ihm Fragen stellen.
    Er gibt Infos über Ämter und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
    Er berät Menschen mit Behinderung und ihre Familien bei persönlichen und sozialen Problemen.
    Zum Beispiel:

Ein Mensch mit Behinderung braucht eine Wohnung.

Oder ein Kind mit Behinderung braucht einen Kita-Platz.

  • Er hört auf die Vorschläge von Menschen mit Behinderung.
    Und er hört auf die Beschwerden von Menschen mit Behinderung.
  • Er hilft bei Problemen von Menschen mit Behinderung mit

Ämtern

Fach·leuten

Menschen aus der Stadt, zum Beispiel Nachbarn.

  • Er setzt sich in seiner Stadt für Menschen mit Behinderung ein.
    Damit Menschen mit Behinderung überall mitmachen können.
  • Er informiert über Inklusion und über Barriere·freiheit.
  • Er sagt den Menschen in seiner Stadt:

Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung.

Aber Menschen mit Behinderung haben es oft schwer.

Wir müssen unsere Stadt barriere·frei machen.

Und wir brauchen mehr Inklusion.

Damit Menschen mit Behinderung überall mitmachen können.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“