Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Wahlberechtigten haben zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme.
Um im Bundestag vertreten zu sein, muss eine Partei mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder mindestens drei Direktmandate erhalten.
Der Bundestag setzt sich in der 2009 beginnenden Legislaturperiode aus 622 Abgeordneten zusammen, von denen 299 in den Wahlkreisen (darunter 24 Überhangmandate) und weitere 323 über die Landeslisten der Parteien gewählt wurden.