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Förderprogramme von Bund, dem Land NRW und der EU im Bereich Digitalisierung, Forschung und Innovation

 
 
 

Digitalisierung

go-digital

go-digital

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen, service- und kundengerecht, effizient und sicher.

Fördergegenstand

Autorisierte Beratungsunternehmen übernehmen die fachliche Beratung und Begleitung in den folgenden 5 Modulen:

  • Modul 1 – Digitalisierungsstrategie
  • Modul 2 – IT-Sicherheit
  • Modul 3 – Digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Modul 4 – Datenkompetenz (go-data)
  • Modul 5 – Digitale Markterschließung

Die Beratungsleistungen können folgende Bestandteile enthalten:

  • Optionale Potenzialanalyse und
  • Umsetzungsleistung.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind autorisierte Beratungsunternehmen. Diese beantragen die Förderung für das begünstigte Unternehmen.

Begünstigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial und einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die weniger als 100 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 20 Millionen erwirtschaften.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ein Beratertag wird dabei mit maximal EUR 1.100 gefördert. Förderfähig sind bis zu 30 Beratertage.

Die Beratung sollte die Dauer von 6 Monaten nicht überschreiten. 2 Jahre nach Beendigung der geförderten Beratungsleistung kann eine erneute Förderung beantragt werden.

Details und Antragstellung

Link zum Programm go-digital

Antragstellung nur über ein autorisiertes Beratungsunternehmen.

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
 

Mittelstand Innovativ & Digital (MID)

Mittelstand Innovativ & Digital (MID)

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Programms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID) kleine und mttlere Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung von Innovations- oder Digitalisierungsprojekten. Das Programm besteht aus den Komponenten MID-Gutscheine, MID-Assistent/in und MID-Digitale Sicherheit.

Mittelstand Innovativ & Digital gliedert sich in drei Teilprogramme mit unterschiedlichen Ausrichtungen:


MID-Gutscheine für KMUs zur Inanspruchnahme von externen Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen für folgende Bereiche:

  • MID-Digitalisierung
  • MID-Analyse
  • MID-Innovation


MID-Assistent/in für Kleinst- und kleine Unternehmen zur Neueinstellung einer Person mit einschlägigem Hochschulabschluss zur Umsetzung eines Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojektes. Unternehmen können zwischen einem oder mehreren aus den folgenden drei Förderschwerpunkten wählen:

  • Digitale Produkte und Dienstleistungen
  • Prototypen und MVP ("Minimum Viable Products")
  • Grüne Transformation


MID-Digitale Sicherheit für KMUs Umsetzung von spezifischen Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit. MID-Digitale Sicherheit fördert Maßnahmen aus drei Schwerpunkten, die beliebig miteinander kombiniert werden können:

  • Schwerpunkt A: Analyse des Ist-Zustands in der Organisation
  • Schwerpunkt B: Faktor Mensch - nutzerorientierte Maßnahmen
  • Schwerpunkt C: Software für den IT-Basisschutz


Details und Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme über das Online-Förderportal beim Projektträger Jülich (MID-Gutscheine, MID-Assistent/in, MID-Digitale Sicherheit).

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Logo Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Kilmaschutz und Energie des Landes NRW
 

NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation

NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation

Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben erhalten.

Fördergegenstand

2 Bereiche werden gefördert:

  • Digitalisierungsvorhaben: Investitionen in die digitale Ausstattung in den Bereichen „Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren“, „Digitale Produkte und Leistungen“ und „Digitale Strategie und Organisation“ sowie
  • Innovationsvorhaben: Investitionen in Technologiefeldern  in den Bereichen „Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte und Leistungen in das Produktionsprogramm“, „Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktions-/Leistungsverfahren“ und „wesentliche Verbesserung bestehender Produkte/Leistungen und Verfahren“

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen, auch Unternehmen in Gründung, kommunale und gemeinnützige Unternehmen, und Stiftungen sowie
  • Angehörige der freien Berufe.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 10 Millionen. Damit können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen und/oder Betriebsmittel finanziert werden. Der Zinssatz wird für die gesamte Laufzei festgeschrieben. Es sind verschiedene Laufzeiten mit und ohne Tilgungsfreijahr möglich.

Der Investitionsort muss in NRW liegen, das Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg versprechen und die Gesamtfinanzierung gesichert sein.

Details und Antragstellung

Link zum Programm NRW.Bank.Digitalisierung und Innovation

Der Antrag für das Darlehen ist bei der Hausbank zu stellen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Logo Bundesministerium für Arbeit und Soziales
 

 
 
 

Forschung & Innovation

BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno)

BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno)

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks.

Fördergegenstand

Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.

Zwei Leistungsstufen sind möglich:

  • Potenzialanalyse und
  • Realisierungskonzept

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind autorisierte Beratungsunternehmen. Begünstigt werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks

  • mit technologischem Potenzial,
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,
  • die weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 20 Millionen haben und
  • die eigenständige Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU sind.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den entstehenden Beratungskosten. Der Umfang der Förderung beträgt für beide Leistungsstufen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für einen Beratertag sind Ausgaben von bis zu EUR 1.100 förderfähig.

Die Höhe der Förderung beträgt für die Potenzialanalyse 8-10 Beratertage in einem Förderzeitraum von bis zu 3 Monaten; für das Realisierungskonzeot 20-25 Beratertage in einem Förderzeitraum von bis zu einem Jahr.

Ein Unternehmen kann pro Kalenderjahr bis zu 5 Innovationsgutscheine mit einem Förderwert von insgesamt maximal EUR 20.000 in Anspruch nehmen.

Details und Antragstellung

Interessierte Unternehmen wenden sich an ein autorisiertes Beratungsunternehmen.

Link zu go-inno

Logo Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
 

Circular Economy – CircularCities.NRW

Circular Economy – CircularCities.NRW

Ministerien für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW Gemeinden und Kreise (Kommunen) in Nordrhein-Westfalen dabei, innovative Maßnahmen für den Übergang in eine Circular Economy in umfassender Weise umzusetzen.

Fördergegenstand

Es werden Maßnahmen aus den folgendenvier Themenbereichen gefördert

  • Themenbereich 1: Innovationsvorhaben im Bereich der Circular Economy
  • Themenbereich 2: Investitionsvorhaben im Bereich der Circular Economy
  • Themenbereich 3: Einstellung von Circular Economy Beauftragten
  • Themenbereich 4: Aktivierungs- und Sensibilisierungsmaßnahme

In einem geförderten Projekt müssen mindestens  zwei Maßnahmen durchgeführt werden, davon mindestens eine Maßnahme aus den Themenbereichen 1 oder 2 und eine weitere Maßnahme aus dem Themenbereich 4.

Zuwendungsempfänger

Teilnahmeberechtigt sind:

  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Kommunen
  • Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

Die o. g. Teilnahmeberechtigten müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben. Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, u. a. noch kein Beginn des Vorhabens vor Bewilligung der Zuwendung und die Durchführung des Vorhabens  von zwei oder mehreren Teilnahmeberechtigten zusammen (mindestens eine Kommune).

Details und Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst ist die Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovations-förderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird die Projektskizze positiv bewertet, kann der Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW gestellt werden.

Nähere Informationen zum Innovationswettbewerb erhalten Sie hier.

Logo Ministerium fürUmwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Logo EFRE-JTF-Programm 2021-2027
 

EU-Innovationsfonds

EU-Innovationsfonds

Europäische Union

Der EU-Innovationsfonds ist ein Finanzierungsinstrument zur Erfüllung der Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser
Abkommens und dem Ziel, bis 2050 ein klimaneutrales Europa zu schaffen.

Fördergegenstand

Gefördertwerden

  • innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse in energieintensiven Industrien, einschließlich Produkten, die kohlenstoffintensive Industrien ersetzen,
  • Kohlenstoffabscheidung und verwertung (CCU),
  • Bau und Betrieb der Kohlenstoffabscheidung und speicherung (CCS),
  • innovative erneuerbare Energieerzeugung sowie
  • Speicherung von Energie.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie nationale und europäische Konsortien.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Finanziert werden bis zu 60% der zusätzlichen Kapital und Betriebskosten im Zusammenhang mit der Innovation, sowie bis zu 60% der Kapitalkosten bei kleinen Projekten.

Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand der nachfolgenden Kriterien:

  1. Wirksamkeit der Vermeidung von Treibhausgasemissionen
  2. Grad der Innovation
  3. Projektreife (technisch, finanziell, operational)
  4. Skalierbarkeit
  5. Kosteneffizienz

Die Projekte müssen bei Planung , Geschäftsmodells und finanzieller und
rechtlicher Struktur hinreichend ausgereift sein. Informationen zur Auslegung und Bewertungsmethode der Kriterien sind im jeweils aktuellen Aufruf zur Einreichung zu finden.

Details und Antragstellung

Während der Laufzeit des Programms wird es regelmäßige Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen über das Funding & Tender-Portal geben.  Antragsstelle ist die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA). Die CINEA veröffentlicht pro Jahr zwei Förderaufrufe: Für kleine Projekte im Frühjahr und für kleine, mittlere und große Projekte im Herbst jeden Jahres.

Link zum Förderporgramm EU-Innovationsfonds

Europäische Union
 

Forschungsinfrastrukturen.NRW

Forschungsinfrastrukturen.NRW

Ministerien für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie Betriebe und Forschungseinrichtungen dabei, die erforderlichen Infrastrukturen aufzubauen, um die Innovationsstrukturen in NRW zukunftssicher zu gestalten, aktuelle Innovationsentwicklungen zu erkennen und abzudecken.

Fördergegenstand

Gefördert werden die Anschaffung von Geräten, Anlagen und die dafür erforderlichen baulichen Maßnahmen sowie damit verbundene Dienstleistungen. Des Weiteren können projektbezogene Personal- und Sachausgaben für ein umsetzungsorientiertes begleitendes Forschungs- und Entwicklungsprojekt angesetzt werden.

Zuwendungsempfänger

Teilnahmeberechtigt sind:

  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

Die o. g. Teilnahmeberechtigten müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben. Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Die Höhe des möglichen Fördersatzes hängt von der Art der Antragstellenden, von
der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung be-
antragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab.
Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förde-
rung mit bis zu maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert wer-
den.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, u. a. noch kein Beginn des Vorhabens vor Bewilligung der Zuwendung und Sicherung der Gesamtfinanzierung.

Details und Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst ist die Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen (drei Einreichungsfristen, letztmalig am 31.03.2025) bei der Innovations-förderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird die Projektskizze positiv bewertet, kann der Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW gestellt werden.

Nähere Informationen zum Innovationswettbewerb erhalten Sie hier.

Logo Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Logo EFRE-JTF-Programm 2021-2027
 

Forschungszulage

Forschungszulage

Bundesministerium der Finanzen

Die steuerliche Förderung durch das Foschungszulagengesetz (FUulG) tritt neben die bereits gut ausgebaute Projektförderlandschaft und verfolgt das Ziel, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken sowie Forschungsaktivitäten, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zu stimulieren.

Anspruchsberechtigung

Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können grundsätzlich von der Forschungszulage profitieren.

Um anspruchsberechtigt zu sein, ist die Durchführung eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (FuE-Vorhabens) erforderlich, das ab dem 2. Januar 2020 gestartet wurde. Begünstigt sind FuE-Vorhaben, sofern sie einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zugeordnet werden können.

Förderhöhe

Die Höhe der Forschungszulage orientiert sich an den förderfähigen Aufwendungen für die begünstigten FuE-Vorhaben. Zu den förderfähigen Aufwendungen für eigenbetrieblich durchgeführte FuE-Vorhaben zählen eigenbetriebliche Arbeitslöhne der FuE-Beschäftigten, Kosten der Auftragsforschung, Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Sachkosten.

Details und Antragstellung

Die Beantragung und Gewährung der Zulage erfolgt zweistufig:

  1. Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) über das Web-Portal der BSFZ.
  2. Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt über ein elektronisches Antragsformular auf dem Online-Portal „Mein ELSTER“.

Nähere Informationen zur Forschungszulage erhalten Sie hier.

Logo BMF
 

go-inno

go-inno

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks.

Fördergegenstand

Mit go-inno werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gefördert. Leistungen dürfen nur durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden.

Die Förderung kann 2 Leistungsstufen beinhalten:

  • Potenzialanalyse und
  • Realisierungskonzept.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind autorisierte Beratungsunternehmen. Diese beantragen die Förderung für das begünstigte Unternehmen.

Begünstigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial und einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die weniger als 100 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 20 Millionen erwirtschaften.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ein Beratertag wird dabei mit maximal EUR 1.100 gefördert. Förderfähig sind bis zu 35 Beratertage. 

Ein Unternehmen kann pro Kalenderjahr bis zu 5 Innovationsgutscheine mit einem Förderwert von insgesamt maximal EUR 20.000 in Anspruch nehmen.

Details und Antragstellung

Link zum Programm go-inno

Antragstellung nur über ein autorisiertes Beratungsunternehmen.

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
 

Innovative Klimaschutzprojekte

Innovative Klimaschutzprojekte

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert umsetzungsorientierte, nicht-investive Projekte zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz sowie deren bundesweite Verbreitung und Verankerung.

Fördergegenstand

Gefördert werden innovative Klimaschutzprojekte in den Bereichen Kommunen, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung, die in den vielfältigen, klimarelevanten Handlungsfeldern substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten und eine bundesweite Sichtbarkeit aufweisen und die den Vorgaben der Themencalls entsprechen.

Die Förderung erfolgt in drei Modulen:

  • Innerhalb des Moduls 1 sollen innovative Projektideen entwickelt und pilothaft erprobt werden.
  • Durch Modul 2 sollen bereits erprobte und erfolgreiche Ansätze gestärkt sowie verstetigt werden.
  • Modul 3 adressiert Organisationen, die bundesweit durch lokale Einrich-tungen vertreten sind und in diesen bereits erprobte Klimaschutz-maßnahmen umsetzen möchten. Ziel ist die lokale Verankerung von Maßnahmen an zahlreichen Standorten bundesweit.

Nicht gefördert werden Baumaßnahmen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Gefördert werden projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Kalkulation zur Erreichung der Projektziele erforderlich sind.

Details und Antragstellung

Das Antragsverfahren für die Förderung von innovativen Klimaschutzprojekten ist grundsätzlich zweistufig. In Abständen werden hier Themenaufrufe mit entsprechenden Stichtagen veröffentlicht, zu denen Projektskizzen eingereicht werden können.

Anprechpartner ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH mit folgenden Kontaktdaten:

030 - 72618 - 0330

nki-innovative-klimaschutzprojekte@z-u-g.org

Logo Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
 

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ermöglicht mit dem Innovationsprogramm für Geschäfts-modelle und Pionierlösungen (IGP) die Realisierung vielversprechender nichttechnischer Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Fördergegenstand

Gefördert werden die Projektformen Machbarkeits- und Marktreifeprojekte mit dem Fokus auf nichttechnischen Neuerungen beispielsweise im digitalen, kreativwirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Bereich.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind

  • KMU mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,
  • gemeinnützige KMU, die unternehmerisch wirtschaftlich tätig sind,
  • Angehörige der Freien Berufe,
  • Handwerkerinnen und Handwerker,
  • andere Selbstständige,
  • Neugründende,
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Rahmen von Kooperationsprojekten mit Unternehmen.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihres Projekts und der Größe Ihres Unternehmens ab, s. hier. Machbarkeitsprojekte werden mit maximal 80.000 € und Marktreifeprojekte mit maximal 330.000 € gefördert.

Details und Antragstellung

Das Antragsverfahren im IGP ist zweistufig. Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“), die regelmäßig veröffentlicht werden.

Die Skizzen sind hier einzureichen.

Link zum IGP

Logo Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
 

Innovationswettbewerb Energie.IN.RW

Innovationswettbewerb Energie.IN.NRW

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Norhein-Westfalen, Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt auf Basis der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei der Entwicklung klima- und umweltschonender Innovationen sowie nachhaltiger Lösungen für den Klimaschutz in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Baustoffe, sowie in der Sektorenkopplung.

Fördergegenstand

Gefördert werden Verbundvorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft in folgenden Themenbereichen:

  • Sektorenübergreifendes Energiesystem der Zukunft,
  • Klimaneutrale Energielösungen und Prozesse für die Industrie,
  • Klimagerechte Gebäude, kreislaufgerechte Baustoffe und dezentrale Sektorenkopplung.

Zuwendungsempfänger

Der Wettbewerb richtet sich an:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • große Unternehmen (nur in Kooperation mit KMU)
  • kommunale Unternehmen und Einrichtungen
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses für Unternehmen variieren je nach Anzahl der Beschäftigungen und Umsatz oder Bilanzsumme zwischen 65 und 80 %. Hoschschulen und Forschungs- oder kulturelle Einrichtungen, welche das
Projekt im nicht wirtschaftlichen Bereich durchführen, erhalten maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Details und Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst ist die Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen (drei Einreichungsfristen, letztmalig am 22.11.2024) bei der Innovations-förderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird die Projektskizze positiv bewertet, kann der Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW gestellt werden.

Nähere Informationen zum Innovationswettbewerb erhalten Sie hier.

Logo Ministerium für Wirtschaft, Indsutrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Logo EFRE-JTF-Programm 2021-2027
 

Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW

Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW

Ministerien für Umwelt, Naturschutz und Verkehr sowie  Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Norhein-Westfalen, Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben zum Klima- und Umweltschutz, zur Ressourcenschonung, zirkulären Wertschöpfung und zur Anpassung an den Klimawandel.

Fördergegenstand

Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich aus den Themenfeldern

  • Umweltwirtschaft: Innovationen, die zur Entwicklung umweltfreundlicher, klimaschützender, ressourcenschonender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen.
  • Circular Economy: Innovationen mit dem Ziel der Ressourceneinsparung und der Entwicklung zirkulärer Produkte und Geschäftsmodelle.
  • Klimaanpassung: Innovative Vorhaben zur Steigerung der Klimaresilienz

Zuwendungsempfänger

Der Wettbewerb richtet sich an:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • große Unternehmen (nur in Kooperation mit KMU)
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • kleine Unternehmen 50 Prozent bis 80 Prozent,
  • mittlere Unternehmen 50 Prozent bis 75 Prozent,
  • Großunternehmen 15 Prozent bis 65 Prozent und
  • Einrichtungen, die das Projekt im nichtwirtschaftlichen Bereich durchführen (zum Beispiel Hochschulen und Forschungseinrichtungen) 90 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten.

Details und Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst ist die Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovations-förderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird die Projektskizze positiv bewertet, kann der Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW gestellt werden.

Nähere Informationen zum Innovationswettbewerb erhalten Sie hier.

Logo Ministerium fürUmwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Logo Ministerium für Wirtschaft, Indsutrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Logo EFRE-JTF-Programm 2021-2027
 

Innovationswettbewerb Industrie.IN.NRW

Innovationswettbewerb Industrie.IN.NRW

Ministerien für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Norhein-Westfalen, Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei wettbewerbsfähigen Innovationen als Verbundvorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft, mit denen weltmarktfähige Produkte (weiter-)entwickelt und Lösungen für die Transformation der Industrie bereitgestellt werden.

Fördergegenstand

Gefördert werden Vorhaben in den Technologiefeldern „ Innovative Werkstoffe“ und „Intelligente Produktion“, die die Wertschöpfungskette von der Werkstofferzeugung über die Werkstoffverarbeitung bis hin zur Werkstoffverwertung schließen und umfassend abbilden.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen,
  • Kommunen,
  • kommunale Unternehmen und Einrichtungen,
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen,
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird. Großunternehmen werden nur bei einer Kooperation mit kleinen und mittelständischen Unternehmen gefördert.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. 

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • kleine Unternehmen 60 Prozent bis 80 Prozent,
  • mittlere Unternehmen 50 Prozent bis 75 Prozent,
  • Großunternehmen 40 Prozent bis 65 Prozent und
  • Einrichtungen, die das Projekt im nichtwirtschaftlichen Bereich durchführen (zum Beispiel Forschungs- und Bildungseinrichtungen) 90 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten.

Details und Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst ist die Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovations-förderagentur NRW (IN.NRW) einzureichen. Wird die Projektskizze positiv bewertet, kann der Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW gestellt werden.

Nähere Informationen zum Innovationswettbewerb erhalten Sie hier.

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KMU-innovativ

KMU-innovativ

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Biomedizin.

IDas Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Biomedizin. KMU-innovativ ist in Technologiefeldern integriert, die für Deutschlands Zukunft besonders wichtig sind:.

Technologiefelder

Lotsendienst

Über das Beratungstelefon als Lotsendienst können alle Fragen rund um KMU-innovativ schnell und umfassend geklärt werden. Die Kontaktdaten lauten wie folgt:

0800 2623-009

lotse@kmu-innovativ.de

Weitere Informationen zum Lotensedienst sind dem Flyer zu entnehmen.

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung
 

Mittelstand Innovativ & Digital (MID)

Mittelstand Innovativ & Digital (MID)

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Programms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID) kleine und mttlere Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung von Innovations- oder Digitalisierungsprojekten. Das Programm besteht aus den Komponenten MID-Gutscheine, MID-Assistent/in und MID-Digitale Sicherheit.

Fördergegenstand

Mittelstand Innovativ & Digital gliedert sich in drei Teilprogramme mit unterschiedlichen Ausrichtungen:


MID-Gutscheine für KMUs zur Inanspruchnahme von externen Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen für folgende Bereiche:

  • MID-Digitalisierung
  • MID-Analyse
  • MID-Innovation


MID-Assistent/in für Kleinst- und kleine Unternehmen zur Neueinstellung einer Person mit einschlägigem Hochschulabschluss zur Umsetzung eines Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojektes. Unternehmen können zwischen einem oder mehreren aus den folgenden drei Förderschwerpunkten wählen:

  • Digitale Produkte und Dienstleistungen
  • Prototypen und MVP ("Minimum Viable Products")
  • Grüne Transformation


MID-Digitale Sicherheit für KMUs Umsetzung von spezifischen Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit. MID-Digitale Sicherheit fördert Maßnahmen aus drei Schwerpunkten, die beliebig miteinander kombiniert werden können:

  • Schwerpunkt A: Analyse des Ist-Zustands in der Organisation
  • Schwerpunkt B: Faktor Mensch - nutzerorientierte Maßnahmen
  • Schwerpunkt C: Software für den IT-Basisschutz


Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme über das Online-Förderportal beim Projektträger Jülich (MID-Gutscheine, MID-Assistent/in, MID-Digitale Sicherheit).

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Logo Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Kilmaschutz und Energie des Landes NRW
 

NRW-Patent-Validierung

NRW-Patent-Validierung

Ministerium für  Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Norhein-Westfalen, Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Hochschulen oder Forschungseinrichtungen auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Vorhaben zur Steigerung der Anwendungsreife ihrer Erfindungen und ihrer anwendungsorientierten Validierung.

Fördergegenstand

Gefördert werden sowohl die Erstellung eines proof-of-concepts als auch die Entwicklung von Demonstratoren oder Prototypen. Die Förderung erfolgt in 2 Phasen:

  • Phase 1: nichtwirtschaftliche Vorhaben zur Validierung von Patenten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen;
  • Phase 2 (optional): Verbundvorhaben von Wissenschaft und Wirtschaft (kleine und mittlere Unternehmen (KMU)), in denen erfolgreiche Vorhaben der Phase 1 weiterentwickelt werden.

Zuwendungsempfänger

Der Aufruf richtet sich an:

  • KMU
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen

mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängig-keit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Details und Antragstellung

Das Antragsverfahren ist einstufig. Der Antrag ist über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW einzureichen. Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung durch die Innovationsförderagentur NRW beraten zu lassen.

Nähere Informationen zum Innovationswettbewerb erhalten Sie hier.

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Logo EFRE-JTF-Programm 2021-2027
 

Ressource.NRW

Ressource.NRW

Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Norhein-Westfalen, Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung

Mit dem Förderprpogramm "Ressource.NRW" sollen Unternehmen bei Investitionen in innovative Anlagen mit Demonstrationscharakter unterstützt werden, welche einen wesentlichen Beitrag zur Ressourceneffizienz bzw. zu einem Übergang zu einer Circular Economy leisten und die in Deutschland noch nicht angewendet werden.

Fördergegenstand

Förderfähig sind:

  • Investitionen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz durch die Nettoreduzierung des Ressourcenverbrauchs bei der Erzeugung einer bestimmten Produktionsmenge.
  • Investitionen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz durch die Ersetzung primärer Roh- oder Ausgangsstoffe durch sekundäre (wiederverwendete oder zurückgewonnene, einschließlich rezyklierte) Roh- oder Ausgangsstoffe.
  • Investitionen in die Vermeidung und Verringerung des Abfallaufkommens, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Dekontaminierung und Recycling des vom Empfänger oder von Dritten erzeugten Abfalls.
  • Investitionen in die Sammlung, Sortierung, Dekontaminierung, Vorbehandlung und Behandlung von anderen Produkten, Materialien oder Stoffen, die vom Empfänger oder von Dritten erzeugt werden.
  • Investitionen in die getrennte Sammlung und Sortierung von Abfällen mit Blick auf dessen Vorbereitung zur Wiederverwendung oder zum Recycling.

Zuwendungsempfänger

Kleine und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.

Förderhöhe

Der Fördersatz beträgt maximal 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze der Zuwendung beträgt EUR 4 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben.

Details und Antragstellung

Vor der Einreichung von Anträgen im Rahmen des einstufigen Verfahrens, welches über das EFRE-Antragsportal erfolgt (drei Einrichungsrunden, letztmalig am 05.05.2025), wird empfohlen, das Beratungsangebot der Effizienz-Agentur NRW oder des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) in Anspruch zu nehmen.

Nähere Informationen wie die Förderrichtlinie erhalten Sie hier.

Logo Ministerium fürUmwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Logo EFRE-JTF-Programm 2021-2027
 

Ressourceneffizienzberatung.NRW

Ressourceneffizienzberatung NRW

Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Norhein-Westfalen, Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung

Das Förderprogramm "Ressourceneffizienzberatung" zielt darauf ab, die gewerbliche Wirtschaft und das Handwerk dabei zu unterstützen, ihre Ressourceneffizienz zu steigern und den Übergang zu einer Circular Economy zu vollziehen.

Fördergegenstand

Gefördert werden unabhängige Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in allen Branchen. Der Fokus liegt dabei auf einer kreislauforientierten, ressourcenschonenden und -effizienten Gestaltung der Geschäftsabläufe, Geschäftsmodelle, Produktionsprozesse und Produkte gemäß Artikel 2.2 der Förderrichtlinie Ressourceneffizienz und Circular Economy.

Zuwendungsempfänger

KMU mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Im Antragsverfahren muss dargestellt werden, dass sich die geförderten Beratungen nicht auf Dienstleistungen beziehen, die nicht kontinuierlich oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder zu den üblichen Betriebsausgaben des Unternehmens zählen.

Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Beratungsdienstleistungen
externer Beraterinnen und Berater. Der Zuschuss für Beratungen beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme
beträgt EUR 100.000, die Bagatellgrenze für die Gewährung einer
Zuwendung liegt bei EUR 2.500 Zuschuss.

Details und Antragstellung

Vor der Einreichung von Anträgen im Rahmen des einstufigen Verfahrens, welches über das EFRE-Antragsportal erfolgt (bis zum 31.12.32026 nöglich), wird empfohlen, das Beratungsangebot der Effizienz-Agentur NRW oder des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) in Anspruch zu nehmen.

Nähere Informationen wie die Förderrichtlinie erhalten Sie hier.

Logo Ministerium fürUmwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
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Transferprojekte des Kompetenzzentrums Arbeitswelt.Plus

Transferprojekte des Kompetenzzentrums Arbeitswelt.Plus

Das Kompetenzzentrum Arbeitswelt.Plus ist eine Informationsplattform für das Thema Künstliche Intelligenz (KI) in der Arbeitswelt. Arbeitswelt.Plus bündelt Know-how und Erfahrungen aus Wissenschaft und Wirtschaft im Verbund mit Gewerkschaftspartnern/innen.

Bei den Transferprojekten geht es darum, KI Lösungen in Unternehmen einzu-führen oder ein Unternehmen „KI-ready“ zu machen. Das Ziel ist, Erkenntnisse der Wissenschaft in Unternehmen praxisgerecht umzusetzen.

Zuwendungsempfänger

Kleine und mittlere Unternehmen aus OWL bis maximal 2.000 Mitarbeiter/innen. Bevorzugter Fokus liegt auf dem produzierendem Gewerbe.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Unternehmen werden durch die Arbeitskraft und Expertise der Forschungspartner unterstützt. Forschungspartner stellen bis zu 6 Personenmonate pro Projekt zur Verfügung.

Somit sind Transferprojekte für Unternehmen bis auf den eigenen Aufwand kos-tenlos. Es erfolgt aber auch keine finanzielle Förderung.

Details und Antragstellung

Link zur Internetseite von Arbeitswelt.Plus

Ansprechperson:

Stefan Gabriel

+49 (5251) 5465114, stefan.gabriel@iem.fraunhofer.de

Logo BBF
Logo it´s owl
 

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe bei FuE-Projekten in mehreren Projektformen, Durchführbarkeitsstudien sowie Leistungen zur Markteinführung.

Fördergegenstand

Gefördert werden FuE-Projekte, FuE-Kooperationsprojekte, Innovationsnetzwerke, Durchführbarkeitsstudien und Leistungen zur Markteinführung.

Zuwendungsempfänger

KMU gemäß Definition der Europäischen Union sowie weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von unter EUR 50 Millionen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. 

Bei Kooperationsprojekten auch mittelständische Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden in Kooperation mit KMUs sowie nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen.

Förderhöhe

Zuschuss für Unternehmen von bis zu 25 % (bei Einzelprojekten) und 60 % (bei Kooperationsprojekten) der zuwendungsfähigen Kosten. Forschungseinrichtungen werden mit einem Fördersatz von bis zu 100 % gefördert.

Die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten betragen für Unternehmen: bis 550.000 Euro bei FuE-Einzelprojekten und bis 450.000 Euro bei FuE-Kooperationsprojekten je Unternehmen. Für Forschungseinrichtungen: bis 220.000 Euro. 

Die Zuwendungshöhe für ein Gesamtprojekt kann maximal 2.300.000 Euro betragen.

Details und Antragstellung

Link zum zentralen Innovationsprogramm Mittelstand

Anträge auf Förderung können laufend gestellt werden.

Unterstützung z.B. durch InnoZent OWL e.V., Michael Kemkes, 05251-2055900, mkemkes@innozentowl.de

Logo Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Logo Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
 

Hinweis

Diese Übersicht beinhaltet lediglich eine Auswahl aus der Vielzahl von Fördermöglichkeiten. Der Kreis Paderborn übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information. Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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