Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen, service- und kundengerecht, effizient und sicher.
Autorisierte Beratungsunternehmen übernehmen die fachliche Beratung und Begleitung in den folgenden 5 Modulen:
Die Beratungsleistungen können folgende Bestandteile enthalten:
Antragsberechtigt sind autorisierte Beratungsunternehmen. Diese beantragen die Förderung für das begünstigte Unternehmen.
Begünstigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial und einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die weniger als 100 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 20 Millionen erwirtschaften.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ein Beratertag wird dabei mit maximal EUR 1.100 gefördert. Förderfähig sind bis zu 30 Beratertage.
Die Beratung sollte die Dauer von 6 Monaten nicht überschreiten. 2 Jahre nach Beendigung der geförderten Beratungsleistung kann eine erneute Förderung beantragt werden.
Antragstellung nur über ein autorisiertes Beratungsunternehmen.
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Programms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID) kleine und mttlere Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung von Innovations- oder Digitalisierungsprojekten. Das Programm besteht aus den Komponenten MID-Gutscheine, MID-Assistent/in und MID-Digitale Sicherheit.
Mittelstand Innovativ & Digital gliedert sich in drei Teilprogramme mit unterschiedlichen Ausrichtungen:
MID-Gutscheine für KMUs zur Inanspruchnahme von externen Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen für folgende Bereiche:
MID-Assistent/in für Kleinst- und kleine Unternehmen zur Neueinstellung einer Person mit einschlägigem Hochschulabschluss zur Umsetzung eines Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojektes. Unternehmen können zwischen einem oder mehreren aus den folgenden drei Förderschwerpunkten wählen:
MID-Digitale Sicherheit für KMUs Umsetzung von spezifischen Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit. MID-Digitale Sicherheit fördert Maßnahmen aus drei Schwerpunkten, die beliebig miteinander kombiniert werden können:
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme über das Online-Förderportal beim Projektträger Jülich (MID-Gutscheine, MID-Assistent/in, MID-Digitale Sicherheit).
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben erhalten.
2 Bereiche werden gefördert:
Antragsberechtigt sind
Die Förderung erfolgt als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 10 Millionen. Damit können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen und/oder Betriebsmittel finanziert werden. Der Zinssatz wird für die gesamte Laufzei festgeschrieben. Es sind verschiedene Laufzeiten mit und ohne Tilgungsfreijahr möglich.
Der Investitionsort muss in NRW liegen, das Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg versprechen und die Gesamtfinanzierung gesichert sein.
Link zum Programm NRW.Bank.Digitalisierung und Innovation
Der Antrag für das Darlehen ist bei der Hausbank zu stellen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks.
Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.
Zwei Leistungsstufen sind möglich:
Antragsberechtigt sind autorisierte Beratungsunternehmen. Begünstigt werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den entstehenden Beratungskosten. Der Umfang der Förderung beträgt für beide Leistungsstufen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für einen Beratertag sind Ausgaben von bis zu EUR 1.100 förderfähig.
Die Höhe der Förderung beträgt für die Potenzialanalyse 8-10 Beratertage in einem Förderzeitraum von bis zu 3 Monaten; für das Realisierungskonzeot 20-25 Beratertage in einem Förderzeitraum von bis zu einem Jahr.
Ein Unternehmen kann pro Kalenderjahr bis zu 5 Innovationsgutscheine mit einem Förderwert von insgesamt maximal EUR 20.000 in Anspruch nehmen.
Interessierte Unternehmen wenden sich an ein autorisiertes Beratungsunternehmen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Energie- und Ressourceneffizienz zu steigern und den fossilen Energieverbrauch in Unternehmen zu senken.
Das EEW besteht aus verschienden Fördermodulen bzw. -programmen:
Antragsberechtig sind
mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Die Förderung kann entweder als Zuschuss oder als Kredit erfolgen.
Für die Zuschüsse ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig, s. hier.
Für die Kredit die KfW, s. hier.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit der BIK den indsutriellen Mittelstand bei der Dekarbonisierung.
Unter der BIK stehen zwei Fördermodule zur Verfügung:
Antragsberechtigt im Modul 1 sind Unternehmen, die Anlagen zur Durchführung von industriellen Prozessen planen oder betreiben, sowie Konsortien. Ein Konsortium besteht aus mehreren antragsberechtigten Unternehmen.
Antragsberechtigt im Modul 2 sind einzelne Unternehmen, die Anlagen mit im Sinne der Carbon Management-Strategie schwer vermeidbaren Emissionen von CO 2 planen oder betreiben, sowie Konsortien. Ein Konsortium besteht aus mehreren antragsberechtigten Unternehmen, die ein oder mehrere Produkte gemeinsam in Deutschland herstellen oder planen herzustellen.
Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Vorhaben, für die eine Förderung beantragt wird, müssen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt über jährliche Förderwettbewerbe. Der erste Förderaufruf für Modul 1 ist seit dem 30. August 2024 geöffnet. örderinteressierte können bis zum 30. November 2024 Vorhabenskizzen einreichen. Die Vertreter der besten Vorschläge werdenam 28. Februar 2025 vom Projektträger KEI zur Einreichung eines detaillierten Antrags aufgefordert.
Für die BIK, die bis 2030 laufen soll, stehen nach derzeitiger Planung für die gesamte Programmlaufzeit circa 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
Ministerien für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW Gemeinden und Kreise (Kommunen) in Nordrhein-Westfalen dabei, innovative Maßnahmen für den Übergang in eine Circular Economy in umfassender Weise umzusetzen.
Es werden Maßnahmen aus den folgendenvier Themenbereichen gefördert
In einem geförderten Projekt müssen mindestens zwei Maßnahmen durchgeführt werden, davon mindestens eine Maßnahme aus den Themenbereichen 1 oder 2 und eine weitere Maßnahme aus dem Themenbereich 4.
Teilnahmeberechtigt sind:
Die o. g. Teilnahmeberechtigten müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben. Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, u. a. noch kein Beginn des Vorhabens vor Bewilligung der Zuwendung und die Durchführung des Vorhabens von zwei oder mehreren Teilnahmeberechtigten zusammen (mindestens eine Kommune).
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst ist die Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovations-förderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird die Projektskizze positiv bewertet, kann der Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW gestellt werden.
Nähere Informationen zum Innovationswettbewerb erhalten Sie hier.
Ministerien für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie Betriebe und Forschungseinrichtungen dabei, die erforderlichen Infrastrukturen aufzubauen, um die Innovationsstrukturen in NRW zukunftssicher zu gestalten, aktuelle Innovationsentwicklungen zu erkennen und abzudecken.
Gefördert werden die Anschaffung von Geräten, Anlagen und die dafür erforderlichen baulichen Maßnahmen sowie damit verbundene Dienstleistungen. Des Weiteren können projektbezogene Personal- und Sachausgaben für ein umsetzungsorientiertes begleitendes Forschungs- und Entwicklungsprojekt angesetzt werden.
Teilnahmeberechtigt sind:
Die o. g. Teilnahmeberechtigten müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben. Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Die Höhe des möglichen Fördersatzes hängt von der Art der Antragstellenden, von
der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung be-
antragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab.
Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förde-
rung mit bis zu maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert wer-
den.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, u. a. noch kein Beginn des Vorhabens vor Bewilligung der Zuwendung und Sicherung der Gesamtfinanzierung.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst ist die Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen (drei Einreichungsfristen, letztmalig am 31.03.2025) bei der Innovations-förderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird die Projektskizze positiv bewertet, kann der Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW gestellt werden.
Nähere Informationen zum Innovationswettbewerb erhalten Sie hier.
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Norhein-Westfalen, Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt auf Basis der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei der Entwicklung klima- und umweltschonender Innovationen sowie nachhaltiger Lösungen für den Klimaschutz in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Baustoffe, sowie in der Sektorenkopplung.
Gefördert werden Verbundvorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft in folgenden Themenbereichen:
Der Wettbewerb richtet sich an:
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses für Unternehmen variieren je nach Anzahl der Beschäftigungen und Umsatz oder Bilanzsumme zwischen 65 und 80 %. Hoschschulen und Forschungs- oder kulturelle Einrichtungen, welche das
Projekt im nicht wirtschaftlichen Bereich durchführen, erhalten maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst ist die Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen (drei Einreichungsfristen, letztmalig am 22.11.2024) bei der Innovations-förderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird die Projektskizze positiv bewertet, kann der Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW gestellt werden.
Nähere Informationen zum Innovationswettbewerb erhalten Sie hier.
Ministerien für Umwelt, Naturschutz und Verkehr sowie Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Norhein-Westfalen, Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben zum Klima- und Umweltschutz, zur Ressourcenschonung, zirkulären Wertschöpfung und zur Anpassung an den Klimawandel.
Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich aus den Themenfeldern
Der Wettbewerb richtet sich an:
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst ist die Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovations-förderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird die Projektskizze positiv bewertet, kann der Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW gestellt werden.
Nähere Informationen zum Innovationswettbewerb erhalten Sie hier.
Ministerien für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Norhein-Westfalen, Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei wettbewerbsfähigen Innovationen als Verbundvorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft, mit denen weltmarktfähige Produkte (weiter-)entwickelt und Lösungen für die Transformation der Industrie bereitgestellt werden.
Gefördert werden Vorhaben in den Technologiefeldern „ Innovative Werkstoffe“ und „Intelligente Produktion“, die die Wertschöpfungskette von der Werkstofferzeugung über die Werkstoffverarbeitung bis hin zur Werkstoffverwertung schließen und umfassend abbilden.
Antragsberechtigt sind
mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird. Großunternehmen werden nur bei einer Kooperation mit kleinen und mittelständischen Unternehmen gefördert.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst ist die Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovations-förderagentur NRW (IN.NRW) einzureichen. Wird die Projektskizze positiv bewertet, kann der Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW gestellt werden.
Nähere Informationen zum Innovationswettbewerb erhalten Sie hier.
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Norhein-Westfalen, Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Hochschulen oder Forschungseinrichtungen auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Vorhaben zur Steigerung der Anwendungsreife ihrer Erfindungen und ihrer anwendungsorientierten Validierung.
Gefördert werden sowohl die Erstellung eines proof-of-concepts als auch die Entwicklung von Demonstratoren oder Prototypen. Die Förderung erfolgt in 2 Phasen:
Der Aufruf richtet sich an:
mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängig-keit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Das Antragsverfahren ist einstufig. Der Antrag ist über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW einzureichen. Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung durch die Innovationsförderagentur NRW beraten zu lassen.
Nähere Informationen zum Innovationswettbewerb erhalten Sie hier.
Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Norhein-Westfalen, Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung
Mit dem Förderprpogramm "Ressource.NRW" sollen Unternehmen bei Investitionen in innovative Anlagen mit Demonstrationscharakter unterstützt werden, welche einen wesentlichen Beitrag zur Ressourceneffizienz bzw. zu einem Übergang zu einer Circular Economy leisten und die in Deutschland noch nicht angewendet werden.
Förderfähig sind:
Kleine und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.
Der Fördersatz beträgt maximal 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze der Zuwendung beträgt EUR 4 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben.
Vor der Einreichung von Anträgen im Rahmen des einstufigen Verfahrens, welches über das EFRE-Antragsportal erfolgt (drei Einrichungsrunden, letztmalig am 05.05.2025), wird empfohlen, das Beratungsangebot der Effizienz-Agentur NRW oder des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) in Anspruch zu nehmen.
Nähere Informationen wie die Förderrichtlinie erhalten Sie hier.
Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Norhein-Westfalen, Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung
Das Förderprogramm "Ressourceneffizienzberatung" zielt darauf ab, die gewerbliche Wirtschaft und das Handwerk dabei zu unterstützen, ihre Ressourceneffizienz zu steigern und den Übergang zu einer Circular Economy zu vollziehen.
Gefördert werden unabhängige Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in allen Branchen. Der Fokus liegt dabei auf einer kreislauforientierten, ressourcenschonenden und -effizienten Gestaltung der Geschäftsabläufe, Geschäftsmodelle, Produktionsprozesse und Produkte gemäß Artikel 2.2 der Förderrichtlinie Ressourceneffizienz und Circular Economy.
KMU mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.
Im Antragsverfahren muss dargestellt werden, dass sich die geförderten Beratungen nicht auf Dienstleistungen beziehen, die nicht kontinuierlich oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder zu den üblichen Betriebsausgaben des Unternehmens zählen.
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Beratungsdienstleistungen
externer Beraterinnen und Berater. Der Zuschuss für Beratungen beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme
beträgt EUR 100.000, die Bagatellgrenze für die Gewährung einer
Zuwendung liegt bei EUR 2.500 Zuschuss.
Vor der Einreichung von Anträgen im Rahmen des einstufigen Verfahrens, welches über das EFRE-Antragsportal erfolgt (bis zum 31.12.32026 nöglich), wird empfohlen, das Beratungsangebot der Effizienz-Agentur NRW oder des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) in Anspruch zu nehmen.
Nähere Informationen wie die Förderrichtlinie erhalten Sie hier.
Europäische Union
Der EU-Innovationsfonds ist ein Finanzierungsinstrument zur Erfüllung der Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser
Abkommens und dem Ziel, bis 2050 ein klimaneutrales Europa zu schaffen.
Gefördertwerden
Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie nationale und europäische Konsortien.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Finanziert werden bis zu 60% der zusätzlichen Kapital und Betriebskosten im Zusammenhang mit der Innovation, sowie bis zu 60% der Kapitalkosten bei kleinen Projekten.
Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand der nachfolgenden Kriterien:
Die Projekte müssen bei Planung , Geschäftsmodells und finanzieller und
rechtlicher Struktur hinreichend ausgereift sein. Informationen zur Auslegung und Bewertungsmethode der Kriterien sind im jeweils aktuellen Aufruf zur Einreichung zu finden.
Während der Laufzeit des Programms wird es regelmäßige Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen über das Funding & Tender-Portal geben. Antragsstelle ist die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA). Die CINEA veröffentlicht pro Jahr zwei Förderaufrufe: Für kleine Projekte im Frühjahr und für kleine, mittlere und große Projekte im Herbst jeden Jahres.
Bundesministerium der Finanzen
Die steuerliche Förderung durch das Foschungszulagengesetz (FUulG) tritt neben die bereits gut ausgebaute Projektförderlandschaft und verfolgt das Ziel, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken sowie Forschungsaktivitäten, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zu stimulieren.
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können grundsätzlich von der Forschungszulage profitieren.
Um anspruchsberechtigt zu sein, ist die Durchführung eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (FuE-Vorhabens) erforderlich, das ab dem 2. Januar 2020 gestartet wurde. Begünstigt sind FuE-Vorhaben, sofern sie einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zugeordnet werden können.
Die Höhe der Forschungszulage orientiert sich an den förderfähigen Aufwendungen für die begünstigten FuE-Vorhaben. Zu den förderfähigen Aufwendungen für eigenbetrieblich durchgeführte FuE-Vorhaben zählen eigenbetriebliche Arbeitslöhne der FuE-Beschäftigten, Kosten der Auftragsforschung, Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Sachkosten.
Die Beantragung und Gewährung der Zulage erfolgt zweistufig:
Die BFSZ hat in bstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erstmalig einen Leitfaden zur Prüfpraxis der Steuerlichen Forschungszulage veröffentlicht. Dieser Leitfaden bietet den Antragstellenden Einblick in die Prüfungspraxis und trägt zur Transparenz im Bescheinigungsverfahren bei.
Weitere Informationen zur Forschungszulage erhalten Sie hier.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks.
Mit go-inno werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gefördert. Leistungen dürfen nur durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden.
Die Förderung kann 2 Leistungsstufen beinhalten:
Antragsberechtigt sind autorisierte Beratungsunternehmen. Diese beantragen die Förderung für das begünstigte Unternehmen.
Begünstigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial und einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die weniger als 100 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 20 Millionen erwirtschaften.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ein Beratertag wird dabei mit maximal EUR 1.100 gefördert. Förderfähig sind bis zu 35 Beratertage.
Ein Unternehmen kann pro Kalenderjahr bis zu 5 Innovationsgutscheine mit einem Förderwert von insgesamt maximal EUR 20.000 in Anspruch nehmen.
Antragstellung nur über ein autorisiertes Beratungsunternehmen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ermöglicht mit dem Innovationsprogramm für Geschäfts-modelle und Pionierlösungen (IGP) die Realisierung vielversprechender nichttechnischer Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Bei den Innovationsprojekten, die vom IGP gefördert werden, können neue Technologien eine Rolle spielen, müssen dies jedoch nicht zwangsläufig tun. Entscheidend ist vielmehr die Neuartigkeit der Lösungsansätze.
Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen.
Im IGP können sich KMU (inkl. Gründungen, Selbständige, gemeinwohlorientierte Unternehmen) sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen (inkl. Hochschulen) in zwei verschiedenen Projektformen mit Projektideen bewerben.
Möglich sind kleinere Machbarkeitsprojekte und größere Marktreifeprojekte, die Projektformen können entweder als Einzelprojekt oder in Kooperation mehrerer Partner umgesetzt werden.
Förderquote und Höhe der förderfähigen Kosten hängen von Projekttyp und
Antragsteller ab.
Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“), die voraussichtlich ungefähr im Halbjahresrhythmus veröffentlicht werden.
Der aktuelle Call startete am 12.06.2024 und adressiert Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für bessere Gesundheit und Pflege.
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert umsetzungsorientierte, nicht-investive Projekte zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz sowie deren bundesweite Verbreitung und Verankerung.
Gefördert werden innovative Klimaschutzprojekte in den Bereichen Kommunen, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung, die in den vielfältigen, klimarelevanten Handlungsfeldern substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten und eine bundesweite Sichtbarkeit aufweisen und die den Vorgaben der Themencalls entsprechen.
Die Förderung erfolgt in drei Modulen:
Nicht gefördert werden Baumaßnahmen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Gefördert werden projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Kalkulation zur Erreichung der Projektziele erforderlich sind.
Das Antragsverfahren für die Förderung von innovativen Klimaschutzprojekten ist grundsätzlich zweistufig. In Abständen werden hier Themenaufrufe mit entsprechenden Stichtagen veröffentlicht, zu denen Projektskizzen eingereicht werden können.
Anprechpartner ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH mit folgenden Kontaktdaten:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit "KMU-innovativ" industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben der Spitzenforschung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
KMU gehören in vielen Bereichen der Spitzenforschung zu den Vorreitern des technologischen Fortschritts. Das BMBF möchte daher mit "KMU-innovativ" die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln für KMU vereinfachen.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den folgenden Technologiefeldern und Themenbereichen:
Die Einzelheiten der Förderung sind in der jeweiligen Förderbekanntmachung geregelt. Bewertungsstichtage sind 15. April und 15. Oktober.
Über das Beratungstelefon als Lotsendienst können alle Fragen rund um KMU-innovativ schnell und umfassend geklärt werden. Die Kontaktdaten lauten wie folgt:
Weitere Informationen zum Lotensedienst sind dem Flyer zu entnehmen.
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Programms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID) kleine und mttlere Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung von Innovations- oder Digitalisierungsprojekten. Das Programm besteht aus den Komponenten MID-Gutscheine, MID-Assistent/in und MID-Digitale Sicherheit.
Mittelstand Innovativ & Digital gliedert sich in drei Teilprogramme mit unterschiedlichen Ausrichtungen:
MID-Gutscheine für KMUs zur Inanspruchnahme von externen Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen für folgende Bereiche:
MID-Assistent/in für Kleinst- und kleine Unternehmen zur Neueinstellung einer Person mit einschlägigem Hochschulabschluss zur Umsetzung eines Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojektes. Unternehmen können zwischen einem oder mehreren aus den folgenden drei Förderschwerpunkten wählen:
MID-Digitale Sicherheit für KMUs Umsetzung von spezifischen Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit. MID-Digitale Sicherheit fördert Maßnahmen aus drei Schwerpunkten, die beliebig miteinander kombiniert werden können:
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme über das Online-Förderportal beim Projektträger Jülich (MID-Gutscheine, MID-Assistent/in, MID-Digitale Sicherheit).
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen und Handwerksbetriebe bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen für eine klimaneutrale Produktion.
Das Starterpaket deckt sowohl den Orientierungsbedarf zum Thema Klimaneutralität als auch die dringende Notwendigkeit von Brennstoffeinsparungen und den Bedarf an Fachkräften für die Umsetzung der Wärmewende ab.
Folgende Förderungen sind Teil des Startespakets:
Schwerpunktmäßig kleine und mittelgroße Unternehmen.
Weitere Informationen zu den einzelnen Förderungen finden Sie hier.
Das Kompetenzzentrum Arbeitswelt.Plus ist eine Informationsplattform für das Thema Künstliche Intelligenz (KI) in der Arbeitswelt. Arbeitswelt.Plus bündelt Know-how und Erfahrungen aus Wissenschaft und Wirtschaft im Verbund mit Gewerkschaftspartnern/innen.
Bei den Transferprojekten geht es darum, KI Lösungen in Unternehmen einzu-führen oder ein Unternehmen „KI-ready“ zu machen. Das Ziel ist, Erkenntnisse der Wissenschaft in Unternehmen praxisgerecht umzusetzen.
Kleine und mittlere Unternehmen aus OWL bis maximal 2.000 Mitarbeiter/innen. Bevorzugter Fokus liegt auf dem produzierendem Gewerbe.
Unternehmen werden durch die Arbeitskraft und Expertise der Forschungspartner unterstützt. Forschungspartner stellen bis zu 6 Personenmonate pro Projekt zur Verfügung.
Somit sind Transferprojekte für Unternehmen bis auf den eigenen Aufwand kos-tenlos. Es erfolgt aber auch keine finanzielle Förderung.
Link zur Internetseite von Arbeitswelt.Plus
Ansprechperson:
Stefan Gabriel
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe bei FuE-Projekten in mehreren Projektformen, Durchführbarkeitsstudien sowie Leistungen zur Markteinführung.
Gefördert werden FuE-Projekte, FuE-Kooperationsprojekte, Innovationsnetzwerke, Durchführbarkeitsstudien und Leistungen zur Markteinführung.
KMU gemäß Definition der Europäischen Union sowie weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von unter EUR 50 Millionen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Bei Kooperationsprojekten auch mittelständische Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden in Kooperation mit KMUs sowie nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen.
Zuschuss für Unternehmen von bis zu 25 % (bei Einzelprojekten) und 60 % (bei Kooperationsprojekten) der zuwendungsfähigen Kosten. Forschungseinrichtungen werden mit einem Fördersatz von bis zu 100 % gefördert.
Die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten betragen für Unternehmen: bis 550.000 Euro bei FuE-Einzelprojekten und bis 450.000 Euro bei FuE-Kooperationsprojekten je Unternehmen. Für Forschungseinrichtungen: bis 220.000 Euro.
Die Zuwendungshöhe für ein Gesamtprojekt kann maximal 2.300.000 Euro betragen.
Link zum zentralen Innovationsprogramm Mittelstand
Anträge auf Förderung können laufend gestellt werden.
Unterstützung z.B. durch InnoZent OWL e.V., Michael Kemkes, 05251-2055900, mkemkes@innozentowl.de
Diese Übersicht beinhaltet lediglich eine Auswahl aus der Vielzahl von Fördermöglichkeiten. Der Kreis Paderborn übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information. Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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