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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

Die GRW - zentrales Instrument der regionalen Wirtschaftspolitik in Deutschland - hat folgende Ziele:

  • Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen, Wachstum und Wohlstand erhöhen
  • Standortnachteile ausgleichen
  • Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.

DieGRW wurde im gesamtdeutschen Rahmen festgelegt, für die Umsetzung sind jedoch in erster Linie die Länder zuständig. In Nordrhein-Westfalen wird die GRW im Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm NRW umgesetzt.

Am 13. Dezember 2022 haben Bund und Länder die bisher größte GRW-Reform beschlossen, um auf die veränderten Herausforderungen und Rahmenbedingungen der regionalwirtschaftlichen Entwicklung zu reagieren. Die Reform umfasst u. a. eine Ausweitung der Förderungen auf regional tätige Unternehmen, erleichterte Fördervoraussetzungen für klimafreundliche sowie für forschungsintensive Unternehmen und die Einführung eines neuen Fördertatbestands "regionale Daseinsvorsorge". Der neue GRW-Koordinierungsrahmen ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Die neuen Förderrichtlinien wurde im Juni 2023 veröffentlicht und sind unten zu finden.

(siehe auch: Informationen des BMWK)

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP)

Eine Förderung mit Mitteln aus der GRW ist nur in strukturschwachen Regionen möglich. Die aktuelle Abgrenzung der GRW-Fördergebiete ist für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2027 festgelegt. Als D-Fördergebiet gehören im Kreis Paderborn folgende Städte und Gemeinden dazu: Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau, Salzkotten, Paderborn (nur: Kernstadt, Schloss Neuhaus).

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) des Landes Nordrhein-Westfalen umfasst Förderangebote sowohl für Vorhaben im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur als auch für die gewerbliche Wirtschaft.

(siehe auch: Informationen des MWIKE NRW)


Grundlagen:

a) Gewerbliche Wirtschaft

Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.

Was wird gefördert?

  • Gewerbliche Investitionen, durch die neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze gesichert werden.
  • Dazu zählen jetzt neu  u. a. auch Investitionsvorhaben mit besonderen Umwelt-schutzeffekten, Energieeffizienzeffekten und zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen.
  • Nicht-investive Vorhaben wie Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte

Wie sind die Konditionen?

  • Investitionsvorhaben dürfen die dem Antrag zugrundeliegenden förderfähigen Ausgaben i. H. v. 150.000,00 Euro nicht unterschreiten (Bagatellgrenze).
  • Förderung von Unternehmen innerhalb des u. g. GRW-Fördergebiets
  • Zuschüsse für investive Vorhaben zwischen 10 und 20 Prozent der Investitionssumme
  • Für nicht-investive Vorhaben sind Zuschüsse von 35 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich.

Welche Kommunen liegen im Fördergebiet?

  • Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau, Stadt Paderborn (nur: Kernstadt, Schloss Neuhaus), Salzkotten

Weitere Informationen:


Antragstellung und Beratung:

Die Antragstellung erfolgt über die

NRW.BANK, Friedrichstr. 1, 48145 Münster, 0211/ 91741-4800 (Förderberatung)

Hier finden Sie weitere Informationen der NRW.BANK


Beratung vor Ort:

Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld/ Zweigstelle Paderborn und Höxter

Dr. Claudia Auinger, 05251/1559-12, c.auinger@ostwestfalen.ihk.de

Daniel Beermann, 05251/1559-19, c.auinger@ostwestfalen.ihk.de


Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld

Lisa Büngeler, 05251/877688-1, lisa.buengeler@hwk-owl.de


Wirtschaftsförderungsgesellschaft Paderborn mbH

Heike Süss, 05251/16090-64, heike.suess@wfg-pb.de


(Stand: 17.10.2023)

 

b) Wirtschaftsnahe Infrastruktur

Ziele:

Mit den Zuwendungen sollen der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur, Energieinfrastruktur und der Tourismusinfrastruktur sowie sonstige Vorhaben zur Flankierung von Strukturproblemen gefördert werden.

Wer wird gefördert?

  • vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände

Was wird gefördert?

  • Vorhaben zur Sicherung oder Schaffung von Beschäftigung und Einkommen,
    zur Erhöhung von Wachstum und Wohlstand, zum Ausgleich von Standortnach-teilen oder zur Beschleunigung von Transformationsprozessen hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft
  • Nur Vorhaben, die regional abgestimmt sind und von der Region als vorrangig zu fördernde Vorhaben umgesetzt werden sollen, Bestandteil einer regionalen Entwicklungsstrategie sind, Siegerprojekte entsprechender Auswahlverfahren darstellen oder das für Tourismusprojekte notwendige Scoring durchlaufen haben.
  • Vorrang haben Vorhaben, deren Trägerstruktur interkommunal organisiert ist und bzw. oder deren Finanzierung unter Beteiligung von privaten Dritten erfolgt.

Welche Kommunen liegen im Fördergebiet?

  • Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau, Stadt Paderborn (nur: Kernstadt, Schloss Neuhaus), Salzkotten

Weitere Informationen:


Antragstellung:

Die Antragstellung erfolgt über die

Bezirksregierung Detmold, Leopoldstr. 15, 32756 Detmold

Hier finden sie weitere Infomationen der Bezirksregierung Detmold


(Stand 04.07.2023)

 

Frau Rehmann-Decker
Wirtschaft & Tourismus

Tel. 05251 308-8100
Fax 05251 308-898199
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Herr Skrzypietz
Wirtschaft & Tourismus

Tel. 05251 308-8128
Fax 05251 308-898199
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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