Die GRW - zentrales Instrument der regionalen Wirtschaftspolitik in Deutschland - hat folgende Ziele:
DieGRW wurde im gesamtdeutschen Rahmen festgelegt, für die Umsetzung sind jedoch in erster Linie die Länder zuständig. In Nordrhein-Westfalen wird die GRW im Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm NRW umgesetzt.
Am 13. Dezember 2022 haben Bund und Länder die bisher größte GRW-Reform beschlossen, um auf die veränderten Herausforderungen und Rahmenbedingungen der regionalwirtschaftlichen Entwicklung zu reagieren. Die Reform umfasst u. a. eine Ausweitung der Förderungen auf regional tätige Unternehmen, erleichterte Fördervoraussetzungen für klimafreundliche sowie für forschungsintensive Unternehmen und die Einführung eines neuen Fördertatbestands "regionale Daseinsvorsorge". Der neue GRW-Koordinierungsrahmen ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Die neuen Förderrichtlinien wurde im Juni 2023 veröffentlicht und sind unten zu finden.
(siehe auch: Informationen des BMWK)
Eine Förderung mit Mitteln aus der GRW ist nur in strukturschwachen Regionen möglich. Die aktuelle Abgrenzung der GRW-Fördergebiete ist für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2027 festgelegt. Als D-Fördergebiet gehören im Kreis Paderborn folgende Städte und Gemeinden dazu: Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau, Salzkotten, Paderborn (nur: Kernstadt, Schloss Neuhaus).
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) des Landes Nordrhein-Westfalen umfasst Förderangebote sowohl für Vorhaben im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur als auch für die gewerbliche Wirtschaft.
(siehe auch: Informationen des MWIKE NRW)
Grundlagen:
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Wie sind die Konditionen?
Welche Kommunen liegen im Fördergebiet?
Weitere Informationen:
Antragstellung und Beratung:
Die Antragstellung erfolgt über die
NRW.BANK, Friedrichstr. 1, 48145 Münster, 0211/ 91741-4800 (Förderberatung)
Hier finden Sie weitere Informationen der NRW.BANK
Beratung vor Ort:
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld/ Zweigstelle Paderborn und Höxter
Dr. Claudia Auinger, 05251/1559-12, c.auinger@ostwestfalen.ihk.de
Daniel Beermann, 05251/1559-19, d.beermann@ostwestfalen.ihk.de
Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
Lisa Büngeler, 05251/877688-1, lisa.buengeler@hwk-owl.de
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Paderborn mbH
Heike Süß, 05251/16090-64, heike.suess@wfg-pb.de
(Stand: 21.05.2024)
Ziele:
Mit den Zuwendungen sollen der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur, Energieinfrastruktur und der Tourismusinfrastruktur sowie sonstige Vorhaben zur Flankierung von Strukturproblemen gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Welche Kommunen liegen im Fördergebiet?
Weitere Informationen:
Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt über die
Bezirksregierung Detmold, Leopoldstr. 15, 32756 Detmold
Hier finden sie weitere Infomationen der Bezirksregierung Detmold
(Stand 21.05.2024)
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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