Die Menschen planen. Jeden Tag. Einen Herzinfarkt, Schlaganfall, Unfall oder Sturz haben sie dabei nicht auf dem Block. Doch genau das kann jedem und jederzeit passieren. Wer öffnet zu Hause die Post, überweist die fälligen Rechnungen, wenn man selbst auf der Intensivstation liegt und nicht mehr ansprechbar ist? Wer gibt den Ärzten die Einwilligung zu notwendigen Operationen? Weder Ehepartner noch Kinder können in einem solchen Fall automatisch die rechtliche Betreuung übernehmen.
Deshalb gilt es in guten Zeiten durch Vollmachten sicherzustellen, dass der eigene Wille auch im Fall der Fälle zählt. Wie man das macht und was dabei zu beachten ist, erfahren interessierte Besucherinnen und Besucher am Donnerstag, den 10. November von 17 bis 20:30 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Paderborn. Der Präsident des Landgerichts Paderborn und Landrat Manfred Müller eröffnen den „Tag des Betreuungsrechts“ um 17 Uhr. Ab 17:30 Uhr werden in den Sälen des Amtsgebäudes fortlaufend Vorträge angeboten. Informationsstände von Kliniken, Senioreneinrichtungen, Einrichtungen der Pflegeberatung und Betreuungsstellen von Stadt und Kreis Paderborn sowie des Amtsgerichts runden das Programm ab. Die Veranstaltung ist kostenlos.
Das Amtsgericht Paderborn beteiligt sich mit seiner Veranstaltung an einer landesweiten Aktion des Justizministeriums. Kooperationspartner ist der Kreis Paderborn.
Das vollständige Programm steht auf den Seiten des Amtsgerichts Paderborn unter http://www.amtsgericht-paderborn.de/ zum Herunterladen bereit. Dort ist auch ein Film über Vorsorgevollmachten zu sehen.
Ansprechperson für die Medien: Günter Köhne, Direktor des Amtsgerichts Paderborn, 05251 126-301
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