Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Pressemeldung vom 30.07.2013

U-3 - Betreuung im Kreisgebiet im grünen Bereich: Kreis Paderborn übertrifft die NRW-Ausbauquote von 32 Prozent

Kreis Paderborn (krpb). Ab kommenden Donnerstag, 1. August, greift der bundesweit geltende Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Ein- und Zweijährige. Die Kommunen müssen diesen Rechtsanspruch durch einen Platz in einer Tageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter leisten. Im Zuständigkeitsbereich des Paderborner Kreisjugendamtes – das sind die Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Paderborn – stehen den Eltern insgesamt 1.301 Krippenplätze zur Verfügung, was einem Anteil in der U 3- Betreuung von 33 Prozent entspricht. Zählt man die 212 Plätze in der Tagespflege dazu, „erreichen wir einen Versorgungsquote von 38 Prozent, die deutlich über der vom Land NRW vorgegebenen Quote von 32 Prozent liegt“, erklärt Landrat Manfred Müller.

Im beginnenden Kindergartenjahr 2013/2014 stehen in den 94 Kindertageseinrichtungen im Kreisgebiet insgesamt 5.729 Kindergartenplätze zur Verfügung. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Plus von 164 Plätzen, das vor allem auf den Ausbau im U 3-Bereich zurückzuführen ist. Das Paderborner Kreisjugendamt beobachtet seit Jahren den Trend, dass Eltern schon die Kleinsten in einer Kindertagesstätte anmelden: So stieg die Zahl der in einer Kindertageseinrichtung betreuten Kinder unter 3 Jahren vom Kindergartenjahr 2008/2009 zum Kindergartenjahr 2013/2014 von 464 auf aktuell 1.301. Kreisweit liegt der Anteil der Ein- und Zweijährigen, die einen Kindergarten besuchen, bei 49 Prozent.

Um das alles zum Stichtag 1. August hinzubekommen, wurden enorme Summen in den Um- und Ausbau der vorhandenen Einrichtungen investiert. Für die Kleinsten mussten beispielsweise Ruhe-, Schlaf- und/oder Wickelräume geschaffen werden. Rund 85 Prozent der Einrichtungen sind bereits ausgebaut worden bzw. befinden sich noch in der Ausbauphase. Von den knapp 21 Mio. € veranschlagten Investitionskosten zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren im Kreis Paderborn wurden bislang 17,4 Mio. € an Bundes-, Landes- und Kreismitteln bewilligt.
Das Land hat noch einmal nachgelegt und kurzfristig weitere Bundesmittel für den Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bereitgestellt. Hier allerdings einen sehr engen Zeitrahmen gesetzt. Die Mittel einwerben konnten Kommunen nur mit der Auflage, dass sämtliche Baumaßnahmen Ende des Jahres abgeschlossen sind. „Das war schon eine Herausforderung. Aber wir haben das hinbekommen und Förderzusagen für die Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Bentfeld und Schöning erhalten“, erläutert Kreisjugendamtsleiter Hermann Hutsch. So ist in Bentfeld vorgesehen, die im Obergeschoss der Einrichtung befindliche nicht mehr genutzte Wohnung so umzubauen und zu sanieren, dass dort demnächst weitere 10 Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung stehen. Insgesamt 63.400 € sind für diese Baumaßnahme vorgesehen, die komplett aus Bundes- (57.070 €) und Kreismitteln (6.330 €) zur Verfügung gestellt werden.

In Schöning wird die Kapazität für Kinder unter 3 Jahren um weitere 12 Plätze durch den Anbau von sog. Differenzierungsräumen erhöht. Bund und Kreis stellen zu den Gesamtkosten in Höhe von 212.000 € Zuschüsse von 209.000 € (188.300 € Bundesmittel, 20.700 € Kreismittel) zur Verfügung.

Hinzu kommen die Betriebskosten: Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren ist naturgemäß kostenintensiver. Allein der Kreisanteil für die laufenden Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen steigt noch einmal von 14,7 auf voraussichtlich rund 16,2 Millionen Euro pro Jahr.

Ein zweites Standbein in der Kinderbetreuung bildet die Tagespflege. „Wir verfügen über ein Netz von engagierten und qualifizierten Tagesmüttern, das wir weiter ausbauen werden“, betont Hutsch. Bislang stehen im Kreisgebiet 212 Plätze in der Kindertagespflege zur Verfügung, 75 davon sind belegt. Die VHS Salzkotten hat erst kürzlich einen 160 Stunden Kurs mit 11 Teilnehmerinnen abgeschlossen. 14 weitere Tagesmütter werden derzeit ausgebildet. Anfang 2014 startet ein weiterer Kurs.

Abzuwarten bleibt, wie sich das Betreuungsgeld auf diese Entwicklung auswirkt. Denn der Stichtag 1. August bringt noch eine zweite große Änderung: Ab kommenden Donnerstag haben Eltern einen Anspruch auf Betreuungsgeld. Bereits 26 Anträge sind bis dato beim Kreisjugendamt Paderborn gestellt worden. Gezahlt wird das Geld an jene Mütter und Väter, die für ihr Kind keine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen, ihre Kleinkinder also selbst betreuen.
Hintergrund: Das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) regelt den Ausbau des qualitativen und quantitativen Förderangebots für Kinder unter drei Jahren. So sollen bis 2013 für 35 Prozent dieser Kinder im Bundesdurchschnitt Plätze geschaffen werden. Das Land NRW sieht eine Ausbauquote von 32 Prozent vor. Der Paderborner Kreisjugendhilfeausschuss unter dem Vorsitz von Maria Beckmann- Junge hat diesen Zielwert von 32 Prozent erstmalig in 2008 beschlossen, im November auf 38 Prozent und im März dieses Jahres noch einmal auf 40 Prozent erhöht. Der stufenweise Ausbau des Angebots dient dazu, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr ab 2013/2014 erfüllen zu können. Dieser kann sowohl durch einen Platz in einer Kindertageseinrichtung als auch in der Kindestagepflege abgedeckt werden. 

Die entsprechenden Grafiken des Jugendhilfeausschusses finden Sie hier.

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“