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Pressemeldung vom 04.03.2013

Noch mehr U 3-Betreuung: Paderborner Kreisjugendhilfeausschuss erhöht Versorgungsquote auf 40 Prozent ab 2014 / 2015 - Vorstellung des Kindergartenbedarfsplanes 2013 / 2014 im Paderborner Kreisjugendhilfeausschuss

Kreis Paderborn (krpb). Das Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren soll im Kreisjugendamtsbezirk Paderborn (alle Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Paderborn) weiter ausgebaut werden. Der Paderborner Kreisjugendhilfeausschuss unter Vorsitz von Maria Beckmann-Junge sprach sich in seiner jüngsten Sitzung dafür aus, die Versorgungsquote noch einmal von 38 auf 40 Prozent zu erhöhen. Hintergrund sind aktualisierte Planungsdaten, die auf dem vorhandenen Bestand an Plätzen und den jüngsten Anmeldezahlen der Eltern basieren. 


Der Kindergartenbedarfsplan muss laut Gesetz einmal pro Jahr aufgestellt werden, um ein auf den Bedarf der Eltern abgestimmtes Angebot sicherstellen und natürlich auch finanzieren zu können. Erarbeitet wurde das 191 Seiten starke Werk vom Jugendamt des Kreises Paderborn, das für die Planung verantwortlich zeichnet. Die darin verarbeiteten Daten basieren auf den Anmeldezahlen vom März 2013 in den Kindertageseinrichtungen. Im Anschluss werden dann Gruppenformen und Betreuungszeiten je Kind festgelegt.


Ab dem 1. August 2013 müssen die Kommunen den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres erfüllen. Seit Beginn des Ausbauprogramms konnten bislang rund 60 % der insgesamt 94 Kindertageseinrichtungen im Kreis Paderborn bedarfsgerecht ausgebaut worden. 


Zur Ist-Situation: Im Kindergartenjahr 2013/2014 stehen in den 94 Kindertageseinrichtungen im Kreisgebiet insgesamt 5.729 Plätze (Kindergartenjahr 2012/2013: 5.565 Plätze) zur Verfügung. Der Anstieg der Plätze hat seine Gründe vor allem im Ausbau der Plätze für Kinder unter 3 Jahren und der Umsetzung des Rechtsanspruches für die Kinder ab dem 1. Lebensjahr. Die Zahl der in einer Kindertageseinrichtung betreuten Kinder unter 3 Jahren ist vom Kindergartenjahr 2008/2009 zum Kindergartenjahr 2013/2014 von 464 auf 1.301 Plätze gewachsen.

Die Versorgungsquoten entwickeln sich sehr positiv. Die über 3jährigen Kinder können vollständig in den Tageseinrichtungen versorgt werden. Die Versorgungsquote bei den unter 3-Jährigen steigt von 31% auf 38% an. Hierin ist ein Anteil von aktuell 5,4% Tagespflegeplätzen enthalten.

Der Trend zur Aufnahme der unter Dreijährigen in den Tageseinrichtungen setzt sich im Kreis Paderborn weiter fort. Besondere Steigerungsraten von 2008/09 zu 2013/14 wurden in Büren, Delbrück und Salzkotten erzielt, wobei die erreichte Versorgungsquote zwischen 28% in Delbrück und 36% in Bad Wünnenberg und Lichtenau liegt.

Jedoch führt die Tatsache, dass nach Maßgabe des Landes in diesem Kindergartenjahr alle bereits investiv geförderten U3-Plätze belegt werden müssen, dazu, dass in einzelnen Kommunen vermehrt Kinder über 3 Jahren von Kindergärten abgewiesen werden und andere Einrichtungen als die Wunscheinrichtungen besuchen müssen. Zusätzlich müssen Plätze in z.T. befristeten Provisorien für Kinder unter und über 3 Jahren zur Verfügung gestellt werden, um den Gesamtbedarf zu decken.


Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren ist naturgemäß kostenintensiver. Allein der Kreisanteil für die laufenden Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen steigt noch einmal von 14,7 auf rund 16,2 Millionen Euro pro Jahr. 


Hintergrund:
Das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) regelt den Ausbau des qualitativen und quantitativen Förderangebots für Kinder unter drei Jahren. So sollen bis 2013 für 35 Prozent dieser Kinder im Bundesdurchschnitt Plätze geschaffen werden. Das Land NRW sieht eine Ausbauquote von 32 Prozent vor. Der Paderborner Kreisjugendhilfeausschuss hat diesen Zielwert von 32 Prozent erstmalig in 2008 beschlossen, im November auf 38 Prozent und jetzt aktuell auf 40 Prozent erhöht. Der stufenweise Ausbau des Angebots dient dazu, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr ab 2013/2014 erfüllen zu können. Dieser kann sowohl durch einen Platz in einer Kindertageseinrichtung als auch in der Kindestagepflege abgedeckt werden.

Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) betont insbesondere die frühe Bildung und Förderung von Kindern, soll für mehr Flexibilität für die Eltern bei der Nutzung des Angebotes sorgen und bildet die Grundlage für einen verstärkten Ausbau des Betreuungsangebotes für unter dreijährige Kinder. Zu den Kernelementen des Gesetzes gehören:


• die Stärkung des Bildungs- und Erziehungsautrages im frühen Kindesalter,
• ein umfassender Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren,
• die Sicherung einer vielfältigen Angebotsstruktur,
• die Orientierung der Betreuungszeiten an den Bedarfen der Familien,
• die Sicherung der pädagogischen Qualität in den Tageseinrichtungen,
• die Pauschalisierung des Finanzierungssystems,
• die Aufnahme der Sprachförderung als gesetzliche Regelaufgabe,
• die gesetzliche Verankerung der Familienzentren und
• die Aufwertung der Kindertagespflege als gleichwertige Alternative zu den Tageseinrichtungen.

Nach dem Kinderbildungsgesetz werden in den Tageseinrichtungen drei verschiedene Gruppenformen angeboten:

Gruppenform I 20 Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung
Gruppenform II 10 Kinder im Alter von unter 3 Jahren
Gruppenform III 25 Kinder im Alter von 3 Jahren und älter bzw. 20 Kinder bei 45-
Stunden-Betreuung

In den Gruppenformen wird zusätzlich unterschieden, welche Betreuungszeit gewählt wird:


A 25 Stunden Betreuung,
B 35 Stunden Betreuung oder
C 45 Stunden Betreuung

Den Entwurf des Kindergartenplanes wird den Städten und Gemeinden zur Abstimmung zugeschickt. Der Kindergartenbedarfsplan2013 / 2014 steht dann am 13. März noch einmal auf der Tagesordnung des Kreisjugendhilfeausschusses.

Hier finden Sie ausgewählte Grafiken des Kindergartenbedarfsplanes.

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33102 Paderborn

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