22. Februar 2018
Förderungen für Eigenheim, Modernisierungsmaßnahmen oder Mietwohnraum im Kreis Paderborn
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt auch in diesem Jahr die Förderung von Wohneigentum. Die neuen Förderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen gelten seit dem 1. Februar.
Für den Bau oder Kauf von neuen oder gebrauchten Immobilien zur Selbstnutzung können zinsgünstige Darlehen beantragt werden. Das Förderangebot richtet sich an Haushalte mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Haushaltsmitglied. Das Haushaltseinkommen darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen. Förderberechtigt ist z. B. ein 4-Personen-Haushalt (darunter zwei Kinder) dann, wenn sein Bruttojahresarbeitseinkommen die Grenze von 52.100 Euro nicht überschreitet.
In allen Kommunen des Kreises Paderborn können der Neubau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert werden. Wie viel Geld der Staat dazu tut, richtet sich nach einer regional gestaffelten Grundpauschale und einer Familienkomponente. Diese werden – unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder einen Erwerb handelt – in gleicher Höhe gewährt.
Kommune | Kostenkategorie | Grundpauschale |
---|---|---|
Altenbeken | 2 | 70.000,00 € |
Bad Lippspringe | 3 | 90.000,00 € |
Bad Wünnenberg | 2 | 70.000,00 € |
Borchen | 3 | 90.000,00 € |
Büren | 2 | 70.000,00 € |
Delbrück | 3 | 90.000,00 € |
Hövelhof | 3 | 90.000,00 € |
Lichtenau | 1 | 60.000,00 € |
Paderborn | 3 | 90.000,00 € |
Salzkotten | 3 | 90.000,00 € |
Zusätzlich wird ein Familienbonus von 15.000,00 Euro je Kind oder schwerbehinderter Person gewährt. Auch kann ein anteiliger Tilgungsnachlass in Höhe von 7,5 % des bewilligten Darlehens gewährt werden.
Die Förderdarlehen sind mit jährlich 0,5 % zu verzinsen und mit 1 % (bei Neubau) bzw. 2 % (bei Erwerb) zu tilgen. Ferner ist ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % jährlich zu entrichten. Diese Konditionen gelten zunächst für 20 Jahre.
Im Kalenderjahr 2017 wurden im Kreis Paderborn ca. 2,6 Millionen Euro an Fördermittel in Form von zinsgünstigen Darlehen für den Neubau und Erwerb von 25 Eigenheimen bewilligt.
Das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn,
Aldegreverstraße 10 – 14, in Paderborn, berät gern persönlich oder telefonisch unter 05251 308 6322 oder 05251 308 6323.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt auch in diesem Jahr Fördermittel für bauliche Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück (Wohnumfeld) zur Verfügung. Wer seinen Wohnraum barrierefrei gestalten, die Energieeffizienz seines Hauses erhöhen, bestehenden Wohnraum erweitern oder besser vor Einbrechern schützen will, kann auf staatliche Unterstützung zählen.
Die Förderung erfolgt mit Darlehen bis zu 100 % der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten, höchstens jedoch 100.000 € pro geförderter Wohnung. Auf Antrag kann ein anteiliger Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) in Höhe von 20 % des nach Prüfung des Kostennachweises anerkannten Darlehens gewährt werden.
Für die Förderdarlehen sind während des Zeitraums der Zinsbindung – wahlweise 20 oder 25 Jahre – jährlich ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 %, eine Tilgung von 2 % und ab dem 11. Jahr Zinsen von 0,5 % zu entrichten.
Bei Mietwohnungen gelten für den Zeitraum der Zinsbindung sogenannte Mietpreis- und Belegungsbindungen. Dies bedeutet, dass je nach Kommune im Kreis Paderborn nach Fertigstellung der geförderten Maßnahmen nur eine monatliche Kaltmiete von 4,60 bis 6,20 Euro/m² erhoben werden darf, die jährlich um 1,5 % der Ausgangsmiete erhöht werden kann. Zudem dürfen die geförderten Wohnungen bei Neuvermietung nur an Personen mit gültigem Wohnberechtigungsschein vermietet werden.
Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn ihr Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen, die individuell ermittelt werden, nicht übersteigt.
Das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn, Aldegreverstraße 10 – 14, berät persönlich oder
telefonisch unter der05251 308 6322 oder 05251 308 6323.
Bezahlbare Mietwohnungen sind Mangelware. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert deshalb auch in diesem Jahr die soziale Wohnraumförderung mit einem Gesamtvolumen von rund 800 Millionen Euro. Allein für den Bau oder die Schaffung von Mietwohnungen stehen dem Kreis Paderborn mehre Millionen Euro zur Verfügung. Die genaue Zahl wird Ende Februar bekannt gegeben. Wer Mietwohnungen neu baut oder in vorhandenen Häusern schafft, kann zinsgünstige Darlehen oder Tilgungsnachlässe erhalten. Die Förderbestimmungen sind Anfang Februar in Kraft getreten. Anträge können ab sofort beim Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn gestellt werden.
„Der Neubau oder die Neuschaffung von Mietwohnungen können grundsätzlich in allen Kommunen des Kreises Paderborn finanziell gefördert werden“, erläutert Hubertus Robrecht vom Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn. Besonders groß sei der Bedarf an bezahlbaren Mietwohnungen in Bad Lippspringe, Delbrück, Hövelhof und Paderborn.
Die Förderdarlehen und die Bewilligungsmieten in den einzelnen Mietniveaus haben sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verändert. Darüber hinaus wurden die Kommunen des Kreises Paderborn teilweise einem anderen Mietniveau als im Vorjahr zugeordnet. In 2017 waren alle Kommunen des Kreises Paderborn im Mietniveau 3 eingestuft.
Kommune | Mietniveau | Grundpauschale je m2 förderfähiger Wohnfläche | Tilgungsnachlass | Bewilligungsmiete je m2 mietwirksamer Wohnfläche | ||
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Ek-Gr. A | Ek-Gr. B | Ek-Gr. A | Ek-Gr. B | |||
Altenbeken | 2 | 1.450,00 € | 700,00 € | 10% | 5,00 € | 5,85 € |
Bad Lippspringe | 3 | 1.680,00 € | 1.000,00 € | 15% | 5,55 € | 6,30 € |
Bad Wünnenberg | 1 | 1.250,00 € | 550,00 € | 10% | 4,60 € | 5,45 € |
Borchen | 3 | 1.680,00 € | 1.000,00 € | 15% | 5,55 € | 6,30 € |
Büren | 1 | 1.250,00 € | 550,00 € | 10% | 4,60 € | 5,45 € |
Delbrück | 3 | 1.680,00 € | 1.000,00 € | 15% | 5,55 € | 6,30 € |
Hövelhof | 3 | 1.680,00 € | 1.000,00 € | 15% | 5,55 € | 6,30 € |
Lichtenau | 2 | 1.450,00 € | 700,00 € | 10% | 5,00 € | 5,85 € |
Paderborn | 4 | 1.850,00 € | 1.250,00 € | 25% | 6,20 € | 7,00 € |
Salzkotten | 2 | 1.450,00 € | 700,00 € | 10% | 5,00 € | 5,85 € |
Ek-Gr. = Einkommensgruppe
Diese Förderdarlehen gelten für den Neubau von Mietwohnungen; für die Neuschaffung von Mietwohnungen im Bestand werden geringere Darlehen gewährt.
Auch können Zusatzdarlehen, u. a. für die Schaffung von rollstuhlgerechtem Wohnraum oder kleinen Wohnungen, den Einbau eines Aufzuges, den Bau eines Passivhauses oder Mieteinfamilienhauses beansprucht werden.
Wer Fördergelder bekommt, muss Mietpreis- und Belegungsbindungen eingehen. Dies bedeutet, dass die geförderten Wohnungen nur zu den oben genannten Mietpreisen, die jährlich um 1,5 % der Ausgangsmiete erhöht werden können, vermietet werden dürfen und nur Haushalten, die einen Wohnberechtigungsschein beanspruchen können, überlassen werden dürfen. Einen Wohnberechtigungsschein kann z. B. ein Haushalt mit 2 Kindern dann erhalten, wenn sein Bruttoarbeitseinkommen jährlich den Betrag von ca. 52.100 Euro nicht überschreitet. Für ein Rentnerehepaar gilt grundsätzlich eine Grenze von jährlich 29.000 Euro (Bruttorenten).
Die Förderdarlehen sind jährlich mit 0,5 % zu verzinsen und mit 1 % oder 2 % (auf Antrag) zu tilgen. Daneben ist ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % zu entrichten. In Kommunen der Mietniveaus 3 und 4 entfällt in den ersten 10 Jahren die Verzinsung.
Der Kreis Paderborn hat im letzten Jahr ca. 7,7 Millionen Euro an Fördermittel in Form von zinsgünstigen Darlehen für den Neubau von 57 Mietwohnungen und Mieteinfamilienhäusern bewilligt.
Das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn, Aldegreverstraße 10 – 14, berät persönlich oder unter 05251 308 6322 oder 05251 308 6323
und ist auch auf der diesjährigen PaderBau am Stand des Kreises Paderborn in Halle 5, Stand 504, zu finden.
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