15. Juli 2019
Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung können ab sofort eingereicht werden
Wer in Deutschland angeln möchte, muss vorher eine Fischerprüfung ablegen.
Die Untere Fischereibehörde mit Sitz in der Paderborner Kreisverwaltung, Aldegreverstraße 10 - 14, bietet die Abnahme der nächsten Fischerprüfung von Montag, 11. November bis voraussichtlich Samstag, 16. November, an.
Bewerberinnen und Bewerber, die die Prüfung im ersten Anlauf nicht bestehen, haben am Montag, 2. Dezember, noch einmal eine Chance zur Nachprüfung.
Um für die Prüfung zugelassen zu werden, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser kann hier heruntergeladen werden.
Ausgefüllte Anträge nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Fischereibehörde bis spätestens Freitag, 4. Oktober, entgegen. Die Anträge können persönlich im Paderborner Kreishaus, Aldegreverstraße 10 bis 14, Gebäude C in Raum C.00.8 abgegeben werden.
Wer an der Prüfung teilnehmen möchte, muss seinen Hauptwohnsitz im Kreis Paderborn haben und zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 13 Jahre alt sein. Die Prüfung wird in deutscher Sprache abgenommen. Dolmetscher und Hilfsmitteln wie Übersetzungshilfen sind nicht erlaubt.
Die Prüfungsgebühr beträgt 65 Euro und ist nach Erhalt des Zulassungsbescheides zu überweisen. Weitere Informationen gibt es bei der Unteren Fischereibehörde unter 05251 308-3234.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungskursus für die Fischerprüfung ist nicht verpflichtend; sie wird jedoch von der Unteren Fischereibehörde empfohlen. Vorbereitungskurse werden von Angelvereinen und Angelshops angeboten. Adressen und Ausbildungszeiträume sind im allgemeinen Informationsschreiben zur Fischerprüfung aufgeführt und können auch auf den Internetseiten des Kreises eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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