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Fischereiangelegenheiten

Der Kreis Paderborn ist als Untere Fischereibehörde zuständig für den Vollzug des Landesfischereigesetzes und der Landesfischereiordnung.

Dabei werden insbesondere folgende Dienstleistungen angeboten:

  • Organisation und Abnahme der Fischerprüfung (im Herbst eines jeden Jahres) als Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines.
    Die nächste Fischerprüfung wird im Zeitraum 04.11. bis 09.11.2024 durchgeführt, die Nachprüfung ist für den 30.11.2024 angesetzt. Die Ausschreibung der Prüfung wird auf dieser Seite sowie im Amtsblatt des Kreises Paderborn bekanntgemacht. Anträge auf Prüfungszulassung können im Serviceportal vom 01.09.2024 bis zum 30.09.2023 eingereicht werden. Eine Antragsstellung kann nur im genannten Antragszeitraum erfolgen, Vormerkungen zur Prüfung sind nicht möglich. Weitere Informationen sind bei der Unteren Fischereibehörde, Tel.: 05251/308-3234, erhältlich.

  • Beratung der Fischereigenossenschaften und Fischereivereine in pacht- und fischereirechtlichen Fragen,
  • Genehmigung von Fischereipachtverträgen,
  • Verpflichtung von Fischereiaufsehern,
  • Genehmigung von Elektrobefischungen zur Feststellung des Fischbestandes und der Artenvielfalt.

Fischerprüfung

Voraussetzungen und Prüfungsablauf

Um die Fischerei ausüben zu können, ist nach den einschlägigen Vorschriften des Landesfischereigesetzes NRW der Besitz eines Fischereischeines notwendig. Personen ohne gültigen Fischereischein dürfen auch an Privatgewässern nicht fischen, es sei denn, sie sind Eigentümer des Gewässers.

Für den Erwerb eines Fischereischeines ist grundsätzlich das Ablegen der Fischerprüfung erforderlich.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (höchstens 60 Minuten) und einem praktischen Teil (sollte 15 Minuten in der Regel nicht überschreiten).

Interessierte, die an der Fischerprüfung teilnehmen wollen, sollten noch folgende Hinweise beachten:

  1. Die Fischerprüfung ist grundsätzlich bei der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Unteren Fischereibehörde abzulegen.
  2. Personen, die zum Zeitpunkt der Prüfung das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nicht zur Prüfung zugelassen werden.
  3. Die Prüfung wird in deutscher Sprache abgehalten. Dolmetscher oder Hilfsmittel, wie Wörterbücher u.ä., sind nicht zulässig.
  4. Sofern Sie wegen einer Behinderung besondere Hilfestellungen benötigen sollten, wollen Sie sich bitte möglichst schon bei der Abgabe des Antrags an einen Ansprechperson der Unteren Fischereibehörde wenden.

Im Übrigen ist für die Prüfung die Verordnung über die Fischerprüfung vom 26.11.1997 (GV. NRW. 1998 S. 62) maßgebend.


Vorbereitung auf die Prüfung

Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung führen verschiedene private Fischereivereine sowie kommerzielle Anbieter entsprechende Kurse durch. Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs ist keine Voraussetzung zur Prüfungszulassung. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Unteren Fischereibehörde, 05251 308 - 3234 oder 05251 308 - 3235.


Termine

Der Kreis Paderborn als Untere Fischereibehörde führt im Herbst jeden Jahres die Fischerprüfung durch. Konkrete Termine sind, sobald diese feststehen, der Tagespresse sowie dieser Seite zu entnehmen. Die diesjährige Fischerprüfung wird im Zeitraum 04.11. bis 09.11.2024 durchgeführt. Ein Antrag auf Prüfungszulassung kann vom 01.09.2024 bis zum 30.09.2024 eingereicht werden, bevorzugt auf elektronischem Wege über das Serviceportal des Kreises Paderborn, zum entsprechenden Formular gelangen Sie hier. Alternativ sind Antragsvordrucke bei der Kreisverwaltung Paderborn, Untere Fischereibehörde, Tel.: 05251/308-3234, erhältlich.


Gebühr

Die Gebühr für die Ablegung der Fischerprüfung beträgt 50,00 €.

Sonstige Infos

  • Unabhängig von dem Vorliegen des Fischereischeines muss die Erlaubnis des Fischereiberechtigten zum Angeln vorliegen (Fischereierlaubnisschein), da sonst eine Straftat (Fischwilderei) begangen wird.
  • Sollte Ihr Fischerprüfungszeugnis verloren gegangen sein, so kann Ihnen bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises Paderborn eine Zweitschrift des Fischerprüfungszeugnisses ausgestellt werden. Mit diesem können Sie einen neuen Fischereischein beantragen. Die Ausstellung einer Zweitschrift ist allerdings erst für Prüfungen ab 1973 möglich, da seit dem die Fischerprüfung durch die Untere Fischereibehörde abgenommen wird.

Fischereischein

Fischereischeine erteilen die Städte und Gemeinden des Kreises und nicht die Untere Fischereibehörde.

Für den Jugendfischereischein gilt folgendes:

Jugendlichen, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das 14. Lebensjahr vollendet. Der Jugendfischereischein wird nur für 1 Jahr erteilt und berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins.

Amt
Ordnungsamt
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 3234
Telefax
05251 308 - 893234
E-Mail-Adresse
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Gebäude
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Ansprechperson

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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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