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31. Dezember 2020

Landrat Christoph Rüther: „Bitte feiern Sie Silvester im kleinsten Kreis, verzichten Sie auf Feuerwerk“

Weiter steigende Infektionszahlen, Intensivstationen am Limit: Landrat Christoph Rüther bittet die Menschen im Kreis Paderborn eindringlich, die Corona-Regeln zu beachten.

Appell von Landrat Christoph Rüther zu Silvester 
Landrat Christoph Rüther: "Bitte halten Sie die Corona-Regeln ein". Bildnachweis: Lina Loos für den Kreis Paderborn

Weiter steigende Infektionszahlen, Intensivstationen am Limit: Landrat Christoph Rüther bittet die Menschen im Kreis Paderborn eindringlich, Silvester nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben und im kleinsten Kreis zu feiern. Das Coronavirus mache auch zu Silvester keine Pause und sei überall da, wo Menschen sich begegnen. Auch Böller und Raketen vom letzten Jahr sollte nicht zum Einsatz kommen, weil es dabei immer wieder zu Unfällen kommt und „unsere Krankenhäuser, Rettungsdienste und Feuerwehren nicht noch zusätzlich belastet werden dürfen“, unterstreicht der Landrat. „Auch ein stilles Silvester kann ein gutes Silvester sein. Wir haben mit der Verfügbarkeit eines Impfstoffs allen Grund, optimistisch nach vorn zu schauen“, betont Rüther. Bis dahin müssten weiter alle mitziehen. „Es geht um Leben und Tod, deshalb bitte ich alle eindringlich, die Corona-Regeln zu beachten und sich solidarisch zu zeigen und verantwortungsvoll zu handeln“.

Partys und Feiern sind aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung ohnehin verboten, auch Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist untersagt - ebenso das Konsumieren von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit, unabhängig von der Uhrzeit. Die Regeln im Einzelnen:

Kontaktbeschränkungen

Auch an Silvester und am Neujahrstag gilt: Private Treffen im öffentlichen Raum sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu beschränken. Maximal dürfen sich fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt werden.

Feuerwerk

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist durch Bundesregelung verboten.
Auf belebten Straßen und Plätzen - die Plätze werden vor Ort von den Kommunen festgelegt - ist das Zünden von Feuerwerkskörpern untersagt. Es wird dringend empfohlen, auch auf das private Feuerwerk zu Hause zu verzichten und bereits gekaufte Feuerwerkskörper nicht zu zünden. So können Verletzungen vermieden werden, die das derzeit ohnehin sehr stark belastete Gesundheitssystem zusätzlich in Anspruch nehmen würden.

Handel, Gastronomie, Reisen
Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist untersagt - ebenso das Konsumieren von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit, unabhängig von der Uhrzeit. Restaurants und Gaststätten bleiben geschlossen. Nur der Bring- oder Abholdienst ist erlaubt. Auch Übernachtungen zu privaten Zwecken ist untersagt.

Versammlungen und Veranstaltungen
Versammlungen und Veranstaltungen sind bis auf Weiteres untersagt. Ausnahmen gibt es etwa für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz. Aber auch diese dürfen nicht am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 stattfinden.

AHA - Corona-Regeln
Bitte Abstand halten, Hygiene beachten sowie häufig und gründlich die Hände waschen, Alltagsmaske tragen und bitte geschlossene Räume regelmäßig lüften.


Wir wünschen gute und gesunde Feiertage und ein rundum glückliches und gesundes Jahr 2021!



 
 
 

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