11. Dezember 2021
Aufstallpflicht bleibt im gesamten Kreis bestehen
Nachdem Mitte November zwei Fälle von Geflügelpest in zwei Haltungen in Delbrück-Westenholz bestätigt wurden, hatte das Kreisveterinäramt rund um die betroffenen Höfe jeweils eine Schutz- und eine Überwachungszone erlassen. Nun sind in beiden Schutzzonen – diese umfassen einen Radius von mindestens drei Kilometern Durchmesser – die entsprechenden klinischen Untersuchungen abgeschlossen. Es konnten keine weiteren Auffälligkeiten festgestellt werden. Daher werden nun Teile der beiden Schutzzonen aufgehoben und gehen in die bestehenden Überwachungszonen über. Die Aufhebung gilt nicht für die gesamten Schutzzonen der ersten beiden Ausbrüche, da sich die Gebiete teilweise mit den Schutzzonen der späteren Ausbrüche überschneiden und für diese Ausbrüche die Schutzzonen noch nicht aufgehoben werden können.
90 Betriebe mit rund 1.040.000 Tieren liegen in den Schutzzonen, die nun aufgehoben werden können. Für sie gelten auch in der Überwachungszone weiterhin strenge Auflagen: So dürfen weder Tiere, Fleisch oder Eier transportiert werden. Allerdings gelten in der Überwachungszone etwas erleichterte Bedingungen für Ausnahmegenehmigungen. Die Antragsformulare können unter www.kreis-paderborn.de/gefluegelpest heruntergeladen werden. Auf dieser Seite ist auch eine interaktive Karte eingestellt, durch die Eingabe ihrer Adresse können Geflügelhalter überprüfen, ob sie in einer der Restriktionszonen liegen. Diese Karte wird im Laufe des Wochenendes bzw. Anfang der Woche aktualisiert. Die Aufstallpflicht gilt weiterhin für das gesamte Kreisgebiet.
Über den ersten Ausbruch der Geflügelpest hatte der Kreis Paderborn am Mittwoch, 17. November informiert. 7.400 Puten mussten vorsorglich getötet werden. Einen Tag später wurde der zweite Fall, ebenfalls in Delbrück-Westenholz, bestätigt. Hier musste der gesamte Bestand von rund 43.000 Junghennen getötet werden.
Die Teilaufhebung der ersten Schutzzonen bedeutet keine Entwarnung. Das Kreisveterinäramt schätzt die Lage weiterhin als sehr kritisch ein. Die Geflügelhalter müssen ihre Bestände weiterhin sorgfältig zu beobachten. Hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier sowie vermehrte Todesfälle können Anzeichen sein. Bei Verdacht auf Geflügelpest sollte umgehend das Veterinäramt unter der Nummer 05251 308-3939, erreichbar Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr und Freitag von 9 bis 13 Uhr, kontaktiert werden. Außerhalb der Servicezeiten des Infotelefons können die Veterinäre über die Kreisleitstelle unter der 02955-7676-0 erreicht werden.
Aktuelle Informationen zum Ausbruch der Geflügelpest im Kreis Paderborn unter www.kreis-paderborn.de/gefluegelpest
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden