21. April 2021
Nachweis der Impfberechtigung durch ärztliches Attest erforderlich
Menschen mit schweren Vorerkrankungen im Sinne der Coronvirus-Impfverordnung, die unter 60 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz im Kreis Paderborn haben, können Impftermine für das Impfzentrum des Kreises Paderborn in der Sälzerhalle in Salzkotten buchen.
Der Kreis Paderborn hat Termine frei geschaltet, die nach Verfügbarkeit hier gebucht werden können.
Seit Anfang April impfen auch Haus- und Fachärzte chronisch kranke Menschen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat Mitte April mitgeteilt, dass das zugewiesene Kontingent an Impfdosen, das noch nicht aufgebraucht ist, für die Impfung weiterer Personen der Priorität II (§ 3 Coronavirus-Impfverordnung) genutzt werden kann.
Chronisch Kranke unter 60 könnten auch, je nach Verfügbarkeit von Terminen, im Impfzentrum geimpft werden, so das Ministerium. Menschen mit schweren Vorerkrankungen haben ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. „Deshalb bin sich sehr dankbar, dass wir in der glücklichen Lage sind, Termine für diese schwerkranken Bürgerinnen und Bürger unseres Kreises anbieten zu können“, betont Landrat Christoph Rüther.
a) Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung,
b) Personen nach Organtransplantation,
c) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
d) Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen,
e) Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
f) Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,
g) Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,
h) Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
i) Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
j) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),
k) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,
Mitzubringen zum Impftermin ist ein ärztliches Attest, welches keine Diagnose beinhalten muss: Es reicht die Bescheinigung, dass eine Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Ziffer 2 der Coronavirus-Impfverordnung vorliegt. Diese dient als Nachweis der Impfberechtigung. Mitzubringen sind zudem der Impfpass, ein amtliches Ausweisdokument wie ein Personalausweis oder Reisepass und die Krankenkassenkarte, soweit vorhanden.
Informationen hierzu finden Sie auf unseren Impfsonderseiten: www.kreis-paderborn.de/impfen.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
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