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21. April 2021

Termine frei geschaltet: Chronisch Kranke unter 60 aus dem Kreis Paderborn können Impftermine für das Impfzentrum in Salzkotten buchen

Nachweis der Impfberechtigung durch ärztliches Attest erforderlich

Menschen mit schweren Vorerkrankungen im Sinne der Coronvirus-Impfverordnung, die unter 60 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz im Kreis Paderborn haben, können Impftermine für das Impfzentrum des Kreises Paderborn in der Sälzerhalle in Salzkotten buchen.
Der Kreis Paderborn hat Termine frei geschaltet, die nach Verfügbarkeit hier gebucht werden können.

Seit Anfang April impfen auch Haus- und Fachärzte chronisch kranke Menschen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat Mitte April mitgeteilt, dass das zugewiesene Kontingent an Impfdosen, das noch nicht aufgebraucht ist, für die Impfung weiterer Personen der Priorität II (§ 3 Coronavirus-Impfverordnung) genutzt werden kann.

Chronisch Kranke unter 60 könnten auch, je nach Verfügbarkeit von Terminen, im Impfzentrum geimpft werden, so das Ministerium. Menschen mit schweren Vorerkrankungen haben ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. „Deshalb bin sich sehr dankbar, dass wir in der glücklichen Lage sind, Termine für diese schwerkranken Bürgerinnen und Bürger unseres Kreises anbieten zu können“, betont Landrat Christoph Rüther.

  • Termine buchen können chronisch Kranke unter 60 mit folgenden Vorerkrankungen
    (§ 3 Abs. 1. Nr. 2 der Coronavirus-Impfverordnung):

a) Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung,
b) Personen nach Organtransplantation,
c) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
d) Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen,
e) Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
f) Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,
g) Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,
h) Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
i) Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
j) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),
k) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,

Mitzubringen zum Impftermin ist ein ärztliches Attest, welches keine Diagnose beinhalten muss: Es reicht die Bescheinigung, dass eine Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Ziffer 2 der Coronavirus-Impfverordnung vorliegt. Diese dient als Nachweis der Impfberechtigung. Mitzubringen sind zudem der Impfpass, ein amtliches Ausweisdokument wie ein Personalausweis oder Reisepass und die Krankenkassenkarte, soweit vorhanden.

 
 
 

Sie möchten wissen, ob Ihnen bereits ein Impfangebot gemacht werden kann?

Informationen hierzu finden Sie auf unseren Impfsonderseiten: www.kreis-paderborn.de/impfen.

 
 

Wenn Sie weitere Fragen haben,

wenden Sie sich bitte an das Infotelefon des Gesundheitsamtes,
 05251 308-3333,
erreichbar Mo-Fr von 9 bis 16 Uhr, Sa von 12 bis 16 Uhr.

 
 
 

Kontakt

Frau PitzStabsstelle Interne Kommunikation

Tel. 05251 308-9800
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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