02. Februar 2022
Anmeldung bis Montag, 21. Februar möglich
Der Antrag kann online im Serviceportal des Kreises unter mein.kreis-paderborn.de gestellt werden.
Dem Antrag ist ein Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern beizufügen. Ausgestellt wird dieser von den Landesvereinigungen der Jäger oder der Kreisjägerschaft Paderborn. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein. Auch muss die Bewerberin oder der Bewerber ausreichende Kenntnisse der Wildbrethygiene vorweisen können. Dazu ist eine Bestätigung über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur kundigen Person vorzulegen. Ein amtliches Führungszeugnis ist dem Antrag ebenfalls als Anlage beizufügen. Dieses darf nicht älter als sechs Monate sein. Aufgrund der Pandemielage können die Nachweise – mit Ausnahme des Führungszeugnisses – in diesem Jahr erneut erst nach erfolgter Zulassung nachgereicht werden, sie müssen jedoch vor dem Beginn der Schießprüfung vollständig vorliegen. Die zu entrichtende Prüfungsgebühr beträgt 250 Euro und wird mit dem Zulassungsbescheid zur Jägerprüfung erhoben.
Infolge der Corona-Pandemie und den dann geltenden Schutzmaßnahmen können sich Änderungen ergeben. Auch die jeweiligen Prüfungsorte werden in Abhängigkeit von der Pandemie festgelegt. Beides wird den Antragstellerinnen und -stellern rechtzeitig mitgeteilt.
Bürgerinnen und Bürger, die den Antrag zur Jägerprüfung nicht online unter mein.kreis-paderborn.de stellen möchten, können alternativ die Antragsvordrucke bei der Unteren Jagdbehörde unter 05251 308-3235 oder -3234 erhalten.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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