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02. Februar 2022

Jägerprüfung im Kreis Paderborn

Anmeldung bis Montag, 21. Februar möglich

Jägerprüfung im Kreis Paderborn © Rionegro - stock.adobe.com 
Jägerprüfung im Kreis Paderborn © WildMedia - stock.adobe.com

Wer einen Jagdschein erwerben und in diesem Jahr die Jägerprüfung ablegen möchte,
muss einen Antrag bis spätestens Montag, 21. Februar
bei der Kreisverwaltung Paderborn einreichen.

Der Antrag kann online im Serviceportal des Kreises unter mein.kreis-paderborn.de gestellt werden.
Dem Antrag ist ein Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern beizufügen. Ausgestellt wird dieser von den Landesvereinigungen der Jäger oder der Kreisjägerschaft Paderborn. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein. Auch muss die Bewerberin oder der Bewerber ausreichende Kenntnisse der Wildbrethygiene vorweisen können. Dazu ist eine Bestätigung über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur kundigen Person vorzulegen. Ein amtliches Führungszeugnis ist dem Antrag ebenfalls als Anlage beizufügen. Dieses darf nicht älter als sechs Monate sein. Aufgrund der Pandemielage können die Nachweise – mit Ausnahme des Führungszeugnisses – in diesem Jahr erneut erst nach erfolgter Zulassung nachgereicht werden, sie müssen jedoch vor dem Beginn der Schießprüfung vollständig vorliegen. Die zu entrichtende Prüfungsgebühr beträgt 250 Euro und wird mit dem Zulassungsbescheid zur Jägerprüfung erhoben.

  • Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung mit mehreren Schießdisziplinen und einer mündlich-praktischen Prüfung. Der schriftliche Teil der Prüfung wird am Mittwoch, 20. April um 15 Uhr stattfinden.
  • Die Schießprüfung findet am Dienstag 26. April ab 8 Uhr statt.

  • Der mündlich-praktische Teil der Jägerprüfung findet an vier Werktagen zwischen Mittwoch, 27. April und Dienstag, 3. Mai statt. 

Infolge der Corona-Pandemie und den dann geltenden Schutzmaßnahmen können sich Änderungen ergeben. Auch die jeweiligen Prüfungsorte werden in Abhängigkeit von der Pandemie festgelegt. Beides wird den Antragstellerinnen und -stellern rechtzeitig mitgeteilt.

Bürgerinnen und Bürger, die den Antrag zur Jägerprüfung nicht online unter mein.kreis-paderborn.de stellen möchten, können alternativ die Antragsvordrucke bei der Unteren Jagdbehörde unter 05251 308-3235 oder -3234 erhalten.

 
 
 

Kontakt

 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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