02. Dezember 2022
Neuer Geflügelpest-Fall im Kreis Gütersloh, Schutz- und Überwachungszone im Kreisgebiet
Die Verschnaufpause für die Geflügelhalter vor allem in den Stadtgebieten Delbrück und Hövelhof war nur von kurzer Dauer. Nachdem am vergangenen Sonntag die letzte, verbliebene Überwachungszone der vorherigen Ausbrüche gestrichen wurde, sorgt nun ein neuer Fall der Geflügelpest im Kreis Gütersloh wieder für strengere Maßnahmen im Kreis Paderborn. Der Nachbarkreis vermeldet einen amtlich nachgewiesenen Fall der hochansteckenden aviäre Influenza in Verl. Entsprechend wurde rund um den Ausbruchsbetrieb im Kreis Gütersloh eine 3-Kilometer-Schutzzone sowie eine 10 Kilometer-Überwachungszone festgelegt. Dies hat zur Folge, dass Teile der Stadtgebiete Delbrücks und Hövelhofs ab Samstag, 3.12.2022, wieder von beiden Zonen betroffen sind. In der Schutzzone gelten strengere Regelungen als in der zweiten. Details sind auf der Homepage des Kreises unter folgendem Link zu finden: www.kreis-paderborn.de/gefluegelpest
Um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, gelten Teile des Kreises Paderborn weiterhin als Risikogebiet. Hier gilt nach wie vor eine Aufstallpflicht. Betroffen ist das nordwestliche Gebiet des Kreises Paderborn - begrenzt im Norden durch die Kreisgrenze Gütersloh/Paderborn, im Osten durch die Bundesautobahn A33, im Süden durch die Bundesstraße B1 und im Westen durch die Kreisgrenze Soest/Paderborn. Das bedeutet, dass sämtliches Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise in einer Voliere, unterzubringen ist. Da der Geflügelpesterreger durch direkten Kontakt mit Wildvögeln, aber auch indirekt über infiziertes Futter und Wasser übertragen werden kann, muss die vorgeschriebene Vorrichtung sowohl nach oben eine gesicherte dichte Abdeckung als auch eine Seitenbegrenzung haben, um das Eindringen von Wildvögeln zu verhindern.
Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Eine interaktive Karte mit den Schutzzonen sowie eine Karte zum Risikogebiet sowie alle aktuellen Informationen und Regelungen sind auf der Sonderseite hier hinterlegt.
Alle Personen im Kreis Paderborn werden gebeten, verendete, größere Wildvögel, Greifvögel, Rabenvögel und wildes Wassergeflügel dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn zu melden, damit die Tiere abgeholt und untersucht werden können. So kann früh festgestellt werden, ob der Erreger in der Region und aktiv ist. Tote Wildvögel sollten nicht berührt oder transportiert werden, um eine mögliche und ungewollte Verbreitung des Erregers der Geflügelpest zu verhindern.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
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