18. Dezember 2025
Aufstallpflicht für Geflügel bleibt weiterhin bestehen
Am Freitag, 19. Dezember 2025, werden die letzten beiden Schutzzonen aufgehoben, die infolge zweier Geflügelpestausbrüche im Kreis Gütersloh auch Teile des Kreises Paderborn betroffen hatten. Mit der Aufhebung gehen diese Schutzzonen in sogenannte Überwachungszonen über, die für Geflügelhalter mit erleichterten Auflagen verbunden sind.
Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt wird eine weitere Überwachungszone aufgehoben, die aufgrund eines Geflügelpestausbruchs im Delbrücker Ortsteil Westenholz eingerichtet worden war. Fünf der noch insgesamt sechs bestehenden Überwachungszonen werden zum Jahresende außer Kraft gesetzt. Lediglich eine Überwachungszone, die auf einen Ausbruch im Kreis Gütersloh zurückzuführen ist, wird voraussichtlich bis Anfang Januar 2026 bestehen bleiben. Sofern es in der Region zu keinen weiteren Geflügelpestausbrüchen kommt, werden ab diesem Zeitpunkt sämtliche Verbringungsbeschränkungen für Geflügelhalter aufgehoben sein.
„Die aktuelle Entwicklung erlaubt es uns, die Schutzmaßnahmen schrittweise zurückzunehmen und den Geflügelhaltern Erleichterungen zu gewähren“, erklärt Dr. Marlies Bölling vom Kreisveterinäramt Paderborn. „Gleichzeitig bitten wir weiterhin um große Aufmerksamkeit und die konsequente Einhaltung aller verbleibenden Vorgaben.“
Unverändert bestehen bleibt die Aufstallpflicht für Geflügel im gesamten Kreis Paderborn. Hintergrund ist, dass im Kreisgebiet weiterhin an Geflügelpest verendete Wildvögel aufgefunden werden. „Die Aufstallung des Geflügels ist, neben einer strengen Biosicherheit in den Betrieben, nach wie vor ein zentraler Baustein, um einen Eintrag des Virus in Geflügelhaltungen zu verhindern“, so Bölling weiter.
Alle weiteren Informationen und die aktuelle Allgemeinverfügung sind hier zu finden.
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