29. Januar 2025
Briefwahlquote liegt aktuell bei gut 16 Prozent
Eine aktuelle Umfrage bei den Kommunen des Wahlkreises 136 Paderborn hat ergeben: 231.539 Menschen aus dem Kreisgebiet sind am Sonntag, 23. Februar 2025 berechtigt, ihre Stimmen bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag abzugeben (Stand 12.01.2025). Bei der Bundestagswahl im Jahr 2021 durften 232.265 Bürgerinnen und Bürger im Kreis Paderborn ihre zwei Kreuze für Person und Partei setzen.
Aus der aktuellen Abfrage der Kreiswahlleitung, die beim Kreis Paderborn verortet ist, geht auch hervor, wie viele Personen bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben: Es handelt sich um 37.490 Wahlberechtigte, das sind 16,19 Prozent (Stand 24.01.2025). Bei der Bundestagswahl im Jahr 2021 zu Corona-Zeiten lag die Briefwahlquote bundesweit bei 47,3 Prozent, 2017 bei 28,6 Prozent und 2013 bei 24,3 Prozent.
Allerdings: Noch sind nicht alle Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Dies muss bis zum Wochenende passiert sein. Es wird empfohlen, für die Beantragung der Briefwahl den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung zu nutzen.
Die Zeitspanne bis zur Bundestagswahl ist nach Eingang der Briefwahlunterlagen kürzer als gewöhnlich. Die Unterlagen können nach Erhalt anstatt mit der Post auch direkt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben oder in den Briefkasten der Stadt/Gemeinde eingeworfen werden. Eine Wahl vor Ort in den Gemeinde- oder Stadtverwaltungen ist selbstverständlich ebenfalls möglich.
Auch bei der diesjährigen Bundestagswahl wird wieder eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Mit dieser lässt sich das Wahlverhalten, die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie die Wählerinnen und Wähler gestimmt haben. Zudem gibt sie Auskunft, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.
Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung. Aus allen, bundesweit etwa 92.000 Urnen- und Briefwahlbezirken werden höchstens fünf Prozent für repräsentative Zwecke ausgewählt. Im Kreis Paderborn werden insgesamt acht Urnenwahlbezirke in Paderborn (3), Borchen (2), Altenbeken (1), Büren (1) und Delbrück (1) sowie zwei Briefwahlbezirke in Paderborn und Borchen in die Wahlstatistik mit einbezogen. Die Kommunen informieren die betroffenen Wahlberechtigten darüber, dass ihr Wahlbezirk in die repräsentative Auswahl einbezogen ist. Gewöhnlich geschieht dies mit der Wahlbenachrichtigung oder den Wahlscheinunterlagen. In den Wahllokalen wird auf die repräsentative Wahlstatistik besonders hingewiesen. Das Wahlgeheimnis ist durch die Vorkehrungen des Wahlstatistikgesetzes in jedem Fall gewahrt.
Wenn man am Wahltag erkrankt
Wer am Wahltag plötzlich erkrankt, ist nicht von der Wahl ausgeschlossen. Die Briefwahlunterlagen können in diesem Fall am Wahltag noch bis 15.00 Uhr bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Dazu ist der abholenden Person neben dem Wahlscheinantrag eine schriftliche Vollmacht mitzugeben, aus der hervorgeht, dass diese berechtigt ist, für den Erkrankten die Wahlunterlagen abzuholen. Nach der Stimmabgabe kann der Wahlbrief dann durch eine Person des Vertrauens bis spätestens 18.00 Uhr zurück zur Gemeindeverwaltung gebracht werden.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl gibt es im Internet unter: www.kreis-paderborn.de/bundestagswahl2025
Dort finden Sie am Wahlabend auch die Wahlergebnisse aus dem Kreis Paderborn.
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