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16. Januar 2025

Deutlicher Anstieg bei Sorgeerklärungen vor der Geburt

Informationen des Kreisjugendamtes

Deutlicher Anstieg bei Sorgeerklärung vor der Geburt, viele Paare entscheiden sich gegen eine Heirat und gehen eine Sorgeerklärung zur gemeinsamen Erziehung des Kindes ein.  Foto: iStock.com - Linderina 
Deutlicher Anstieg bei Sorgeerklärung vor der Geburt, viele Paare entscheiden sich gegen eine Heirat und gehen eine Sorgeerklärung zur Gemeinsamen Erziehung des Kindes ein. Foto: KI-generiert

Das Jugendamt des Kreises Paderborn beobachtet in den vergangenen zehn Jahren eine bemerkenswerte Entwicklung: Die Anzahl der Sorgeerklärungen vor der Geburt ist von 92 im Jahr 2014 auf nunmehr 197 im Jahr 2024 angestiegen. Diese signifikante Erhöhung spiegelt einen gesellschaftlichen Wandel wider: Immer weniger Paare entscheiden sich für eine Heirat, wenn sie ein Kind erwarten. Eine Sorgeerklärung ist eine offizielle Erklärung, in der nicht verheiratete Eltern festlegen, dass sie das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind übernehmen möchten. Sie muss in der Regel beim Jugendamt oder vor einem Notar abgegeben werden.

"Dieser Trend zeigt deutlich, dass eine Eheschließung bei werdenden Eltern nicht mehr als zwingend notwendig erachtet wird", erklärt Irene Klose, langjährige Urkundsperson im Jugendamt. "Stattdessen wählen immer mehr Paare den Weg der Sorgeerklärung, um auch rechtlich die gemeinsame Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen, ohne den Schritt vor den Traualtar zu gehen."

Die Beurkundung einer Sorgeerklärung erfolgt kostenlos und kann auch gemeinsam mit der Vaterschaftsanerkennung durchgeführt werden. Sie bietet nicht-verheirateten Eltern eine unkomplizierte Möglichkeit, rechtlich gleichgestellt zu sein, ohne ihre Beziehung formell durch eine Ehe zu besiegeln.

Irene Klose, die seit 40 Jahren im Jugendamt tätig ist, betont die Bedeutung dieser Entwicklung: "Es ist erfreulich zu sehen, wie viele Eltern von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und zu sehen, dass sich immer mehr Eltern bereits vor Geburt des Kindes über das Thema Anerkennung Vaterschaft und Sorgerecht informieren.“ Bei jedem Beurkundungstermin steht die ausführliche Beratung im Vordergrund. Auch über das vielfältige Beratungsangebot des Kreisjugendamtes wird informiert.

Das Jugendamt des Kreises Paderborn steht für weitere Fragen zur Verfügung und berät werdende Eltern zu allen Aspekten der Sorgeerklärung und Vaterschaftsanerkennung. 

Das vierköpfige Team ist unter der Servicenummer 05251/308755111 oder per E-Mail anbeistaende@kreis-paderborn.de zu erreichen. Für eine persönliche Vorsprache empfiehlt sich eine vorherige telefonische Terminabstimmung. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 
 
 

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