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03. März 2023

Meldeunterlagen können eingesehen werden

Erneutes Anhörungsverfahren zur Meldung des Europäischen Vogelschutzgebietes „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ an die EU-Kommission

Geplantes Vogeschutzgebiet Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg © Land NRW, Esri, HERE, Garmin, USGS | Esri, HERE 
Geplantes Vogeschutzgebiet Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg © Land NRW, Esri, HERE, Garmin, USGS | Esri, HERE

Bedrohte Vogelarten werden innerhalb der EU besonders geschützt. Alle EU-Mitgliedsstaaten haben sich dazu bereit erklärt, die zur Erhaltung dieser Arten zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete als Vogelschutzgebiete zu benennen.
Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, das „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ als Vogelschutzgebiet zu melden.
Hierbei handelt es sich um ein so genanntes „faktisches“ Vogelschutzgebiet, also ein Gebiet, dass die EU-Kriterien eines Vogelschutzgebietes erfüllt, aber bislang noch nicht offiziell an die EU-Kommission gemeldet wurde.
Nach der erfolgten öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Meldeunterlagen im Zeitraum zwischen dem 22.12.2020 und dem 30.09.2021 wurde aus den Ergebnissen der Auswertung eine Änderung der Gebietsabgrenzung vorgenommen.
Die Änderungen erstrecken sich im Kreis Paderborn im Wesentlichen auf Waldflächen im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen im Leiberger und Ringelsteiner Wald sowie auf Bereiche des Natura 2000-Gebiets „Wälder und Quellen des Almetals“ nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU.“
Aus diesem Grund ist eine erneute Auslegung des Entwurfs der Meldeunterlagen erforderlich; die öffentliche Bekanntmachung dazu erfolgte bereits im Amtsblatt für den Kreis Paderborn Nr. 8/2023 vom 15.02.2023,
www.kreis-paderborn.de/amtsblatt_meldeunterlagen

Die angepassten Meldeunterlagen werden zur Einsicht digital und in Papierform zur Verfügung gestellt.

Auf der Internetpräsenz der Bezirksregierung Arnsberg stehen die Unterlagen digital bis einschließlich dem 27.03.2023 zur allgemeinen Einsicht und Stellungnahme zur Verfügung.
Diese und viele weitere Informationen zum Thema finden Sie an dieser Stelle. www.bra.nrw.de/4869465
Auf der Webseite findet sich auch eine Zusammenstellung von Informationen zu den geschützten Vogelarten, besonders häufig gestellten Fragen zur Meldung dieses europäischen Vogelschutzgebietes sowie ein ausführliches Informationsvideo.

In Papierform liegen die Meldeunterlagen beim Kreis Paderborn sowie den Städten Bad Wünnenberg und Büren bis einschließlich dem 27.03.2023 vor. Sie können während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Eine telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen:

Kreis Paderborn
Kreishaus Paderborn
Aldegreverstraße 10-14
33102 Paderborn
Raumnummer E.03.42
Montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05251 308-6608


Stadt Bad Wünnenberg
Kirchstraße 10
33181 Bad Wünnenberg
Sitzungszimmer
Montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, montags und dienstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02953 70987.


Stadt Büren
Königstraße 16
33142 Büren
Raumnummer 2
Montags bis donnerstags von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags zusätzlich von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02951 970-0.

Grundsätzlich können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Anbringen von Bedenken und Anregungen kann auch durch die Abgabe von einfachen elektronischen Erklärungen unter AnhoerungVogelschutzgebiet@bra.nrw.de als E-Mail erfolgen.

Nach Ablauf der Frist eingehende Anregungen und Bedenken können nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Eingabe muss die vollständige Anschrift zu ersehen sein. Die Anregungen und Bedenken sollen näher begründet sein; es soll zumindest das betroffene Gebiet, der naturschutzfachliche Belang sowie die Art der Betroffenheit bzw. Beeinträchtigung dargelegt sein. Stellungnahmen ohne diesen Mindestgehalt können nicht berücksichtigt werden.
Soweit zu dem Vorhaben Anregungen und Bedenken eingehen, wird die Bezirksregierung Arnsberg als Anhörungsbehörde diese überprüfen und an das zuständige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen weiterleiten. Nach einer Beteiligung der Landesministerien im Rahmen einer Ressortabstimmung, wird die Landesregierung abschließend über die Gebietsvorschläge entscheiden.

 
 
 

Kontakt

Frau Schnelle
Kulturamt

Tel. 02955 7622-27
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren
 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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