03. September 2025
Gleichstellungsbeauftragte informieren vor Ort über die Kampagne „Nein zu K.O.-Tropfen“
Der Festplatz in Büren ist hergerichtet. Am kommenden Wochenende kann das Kreisschützenfest starten. Los geht es am Freitag mit der traditionellen Discoparty, die besonders für Jugendliche ein Anziehungsmagnet ist. Damit die Veranstaltung für alle Beteiligten in schönster Erinnerung bleibt, haben sich im Vorfeld wieder Vertreter des Kreisjugendamtes und der Kreispolizeibehörde sowie des Ordnungsamtes der Stadt Büren, des Bürener Bürgerschützenvereins e.V., des Kreisschützenbundes sowie der Festwirt und der Sicherheitsdienst zusammengefunden. Bei allen Vorbereitungen rund ums Fest behalten die Verantwortlichen auch den Jugendschutz fest im Blick.
Bis zur Volljährigkeit des Nachwuchses tragen die Eltern die Verantwortung, wenn es auf die Piste geht. „Trotzdem sind aber alle Erwachsenen dazu angehalten, genau hinzusehen, Verantwortung zu übernehmen und junge Partygäste zu schützen“, erklärt Kreisjugendamtsleiter Günther Uhrmeister. Mit Jugendlichen über Ausgehzeiten und Alkoholkonsum zu reden, sei ein erster wichtiger Schritt, um Verständnis auf beiden Seiten zu schaffen und Kompromisse zu finden.
„Jugendschutz bedeutet nicht, Spaß zu verbieten“, betont Landrat Christoph Rüther. „Feiern macht aber nur dann Freude, wenn wir wissen, dass alle gut geschützt sind und unbeschwert feiern können“.
Keinerlei Kompromisse gibt es beim Verzehr von Alkohol: Für 16- und 17-Jährige erlaubt das Gesetz Bier und Wein in Maßen. Branntweinhaltige Alkoholika wie Schnäpse, Liköre, Rum sind generell tabu für Minderjährige. Wer bereits angetrunken zum Festgelände kommt, hat sich umsonst auf den Weg gemacht. Das Transportieren mitgeführter Flaschen ist ebenfalls überflüssig. Sie wandern aus Rucksäcken und Taschen direkt am Eingang in Abfallbehälter. Zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gilt in der Öffentlichkeit auch ein gesetzliches Rauchverbot für unter 18-Jährige.
Klar geregelt ist außerdem, wie lange Jugendliche ab 16 Jahren auf öffentlichen Veranstaltungen feiern dürfen: Ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten erlaubt das Gesetz 16-Jährigen das Tanzen und Feiern bis Mitternacht. Ein gültiger Personalausweis ist als Beleg mitzuführen. Führerschein und Schülerausweis genügen nicht.
Jüngere Gäste müssen sich noch etwas gedulden. Auch dann, wenn ein Erziehungsberechtigter als Begleitung dabei ist. Denn unter 16-Jährige dürfen grundsätzlich nicht an einer solchen Abendveranstaltung teilnehmen.
Bei Fragen jeglicher Art rund um den Jugendschutz und die Verantwortung der Erwachsenen kennen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Jugendarbeit der Stadt Büren und des Kreisjugendamtes die Antwort. Anzutreffen sind sie auf dem Festgelände und anhand ihrer T-Shirts mit entsprechenden Aufschriften erkennbar. Außerdem ist ein Infostand mit einer Chillecke vor dem Festzelt eingerichtet, der jederzeit für eine Auszeit genutzt werden darf.
Vor Ort informieren auch die Gleichstellungsbeauftragten der Kommunen und des Kreises Paderborn im Rahmen ihrer Kampagne "NEIN zu K.O.-Tropfen". Gelegenheit gibt es, sich über Schutzmöglichkeiten zu informieren und auszutauschen. "Es ist wichtig, immer wieder auf das Thema aufmerksam zu machen", betont Vera Remmert, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Paderborn. "Sich aus der Verabreichung von K.O.-Tropfen einen Spaß zu machen, ist nicht nur unverantwortlich, sondern auch gesundheitsgefährdend und zudem eine Straftat."
Neben Informationsmaterialien haben die Gleichstellungsbeauftragten auch wiederverwendbare Getränkeschutzabdeckungen als Give-aways dabei. Mit auffälligen Bannern, Aufklebern und der Präsenz im Festgeschehen machen sie geschlossen deutlich:
Jeder Mensch kann Opfer von K.O.-Tropfen werden – unabhängig von Geschlecht oder Alter.
„Wichtig ist, die Anzeichen zu erkennen und sofort Hilfe zu holen. Betroffene dürfen sich nicht schämen, jeder Verdacht sollte ernst genommen und gemeldet werden“, betont Eva Bock, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Büren abschließend.
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