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27. Dezember 2022

Geflügelpest:

Risikogebiet und Aufstallpflicht werden zum Jahresende aufgehoben - in der aktuellen Überwachungszone gilt die Aufstallpflicht noch bis zum 2. Januar

Aufhebung der Stallpflicht ab dem 1. Januar 2023 © Foto: AdobeStock/Ingo Bartussek 
Aufhebung der Stallpflicht ab dem 1. Januar 2023 © Foto: AdobeStock/Ingo Bartussek

Der Kreis Paderborn beabsichtigt, zum Jahresende das Geflügelpest-Risikogebiet, das nördlich der B1 und westlich der A33 bis zur Kreisgrenze verläuft, aufzuheben. Somit gilt ab dem 1. Januar 2023 keine Aufstallpflicht mehr für Geflügel, außer in der Überwachungszone.

Die Überwachungszone behält noch bis zum 2. Januar 2023 ihre Gültigkeit.

„Trotzdem ist weiterhin Vorsicht geboten“, lautet der Appell von Kreisveterinärin Dr. Elisabeth Altfeld. Die Entwicklungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Geflügelpest inzwischen ganzjährig Thema ist.

Um die Weiterverbreitung der Geflügelpest möglichst zu verhindern, haben Unternehmens- und Branchenverbände, Organisationen und Behörden nach 2021 im November dieses Jahres eine aktuelle, gemeinsame Vereinbarung über erweiterte Präventionsmaßnahmen beschlossen. Diese Vereinbarung, die u.a. vom Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW, von der Landwirtschaftskammer NRW oder der Tierärztekammer NRW unterzeichnet wurde, versteht sich als Leitfaden, der von allen Geflügelhaltenden anzuwenden ist. Die darin enthaltenen Maßnahmen konkretisieren die Eigenverantwortung jedes einzelnen Geflügelhalters und jeder Geflügelhalterin.

Mit dem Aufheben der Aufstallpflicht sind mit Jahresbeginn auch Geflügelausstellungen wieder erlaubt. „Hier gilt jedoch der wichtige Hinweis, die Organisation aufgrund der aktuellen Lage so weit wie möglich zu beschränken“, stellt die Kreisveterinärin eine Präventionsmaßnahme aus der Vereinbarung heraus.

Die vollständige Vereinbarung ist hier im Internet nachzulesen unter www.kreis-paderborn.de/gefluegelpest .

Personen, die einen Verdacht auf Geflügelpest oder tote Wildvögel melden wollen, erreichen das Kreisveterinäramt innerhalb der Öffnungszeiten unter folgenden Telefonnummern: 05251 / 308-3952, 308-3953 .
Außerhalb der Dienstzeit sowie an Sonn- und Feiertagen sind die Veterinäre über die Leitstelle des Kreises erreichbar, Tel.: 02955 7676-0

Hintergrund:

Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige, hoch ansteckende Tierseuche. Ein Verdacht muss sofort dem Veterinäramt mitgeteilt werden. Zur Überprüfung werden Proben entnommen, welche zur Untersuchung in spezielle amtliche Labore gebracht werden. Bestätigt sich der Verdacht, werden vor Ort Maßnahmen für den Seuchenbetrieb, eine drei Kilometer große Schutzzone und eine zehn Kilometer große Überwachungszone angeordnet. Ziel ist es, die Verbreitung des hoch ansteckenden Erregers so gut wie möglich zu verhindern.

 
 
 

Kontakt

Frau Dr. Altfeld
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Tierärztin

Tel. 05251 308 - 3909
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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