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31. Oktober 2025

Geflügelpest: Überwachungszone in Delbrück-Lippling aufgehoben

Kreis Paderborn erweitert vorsorglich Aufstallpflicht für Geflügel

Gefluegelpest 
© Adobe Stock - Ingo Bartussek

Mit Allgemeinverfügung vom heutigen Freitag hebt das Kreisveterinäramt ab morgen die Überwachungszone auf, die im Zusammenhang mit dem Geflügelpestausbruch in Delbrück-Lippling gezogen wurde. Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu dürfen somit grundsätzlich wieder aus oder in Bestände verbracht werden. 

Was nach wie vor gilt, ist die angeordnete Aufstallpflicht und zwar über Delbrück-Lippling hinaus. Nach dem Fund einer toten, infizierten Wildgans entschied die Behörde, die Aufstallpflicht zu erweitern. „Um Geflügelbetriebe zu schützen, gilt diese dann für den nordwestlichen Teil des Kreises, nördlich der B1 und westlich der BAB 33“, betont Kreisveterinärin Bettina Bertelt. Das Gebiet umfasst neben der bisherigen Überwachungszone das gesamte Stadtgebiet Delbrück, sowie Teile von Salzkotten, Hövelhof und Paderborn.

„Gerade in diesen Gebieten gibt es aufgrund der großen Dichte an Geflügelhaltungen und der Tatsache, dass vermehrt Wildvögel während des Vogelzuges dort rasten, ein besonders hohes Risiko, dass die Erkrankung in die Hausgeflügelbestände getragen wird“, erklärt Bertelt die Entscheidung. 

Gemäß gesetzlicher Grundlagen ist eine Behörde dazu angehalten, bei Verdacht des Auftretens von u.a. hoch pathogener aviärer Influenza (Geflügelpest) bei Wildvögeln erforderliche Seuchenpräventions- und -bekämpfungsmaßnahmen zu ergreifen. Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel sollten konsequent vermieden werden.

Für betroffene Geflügelhalter gilt somit, dass sämtliches Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise einer Voliere, untergebracht werden müssen. Die Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen sind streng einzuhalten. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Das Kreisveterinäramt beobachtet das Tierseuchengeschehen weiterhin genau, führt verstärkte Monitoringuntersuchungen bei Wildvögeln durch und empfiehlt Geflügelhaltern außerhalb des Risikogebiets eine freiwillige Aufstallung ihrer Tiere.

Die aktuellen Allgemeinverfügungen sind auf der Kreishomepage unter folgendem Link zu finden: www.kreis-paderborn.de/gefluegelpest2025.

 
 
 

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