Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

19. August 2025

Kommunalwahl im Kreis Paderborn: 246.125 Menschen sind wahlberechtigt

Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt

Viele Bürgerinnen und Bürger im Kreis Paderborn werden in diesen Tagen Post erhalten. Seit Montag, 18. August, werden die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl am Sonntag, 14. September 2025, in den Kommunen zugestellt. Wer bis Sonntag, 24. August 2025, keinen entsprechenden Brief erhalten hat, sollte sich an die Kommune wenden, in der er wohnt.
Insgesamt entscheiden 246.125 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger (Stand 3.8.2025) im Kreis Paderborn, wer künftig in den Rathäusern und im Kreishaus ihre Interessen vertritt. Bei der vergangenen Kommunalwahl waren rund 500 Personen weniger wahlberechtigt (245.607). Die Wahlbeteiligung lag 2020 bei der Landratswahl bei 52,94 Prozent, bei der Kreistagswahl bei 52,91 Prozent. 

Kommune Anzahl Wahlberechtigte (Stand 03.08.25)

  • Altenbeken 7.178
  • Bad Lippspringe 13.149
  • Bad Wünnenberg 10.231
  • Borchen 10.965
  • Büren 17.169
  • Delbrück 26.088
  • Hövelhof 13.541
  • Lichtenau 8.940
  • Paderborn 118.573
  • Salzkotten 20.291

Summe 246.125

 

Wer die Wahlbenachrichtigung in den Händen hält, kann Briefwahl bei den Kommunen beantragen. Es wird empfohlen, für die Beantragung der Briefwahl den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung zu nutzen. Wichtiger Hinweis: Wer sich für Briefwahl entscheidet, erhält auch bei einer möglichen Stichwahl am 28. September 2025 automatisch Briefwahlunterlagen. Bei der von Corona geprägten Kommunalwahl 2020 entschieden sich 42,8 Prozent der Wahlberechtigten für die Briefwahl, bei der Bundestagswahl in diesem Jahr waren es 37,45 Prozent. Bei der Kommunalwahl 2014 lag der Anteil der Briefwählerinnen und -wähler nur bei 25,1 Prozent.

In den kreisangehörigen Städten und Gemeinden werden vier Stimmzettel ausgehändigt: Gewählt wird die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, die Ratsmitglieder der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, die Kreistagsmitglieder sowie der Landrat. Der Wähler muss sich somit vier Mal entscheiden. Die vier Stimmzettel unterscheiden sich farblich zur besseren Orientierung. Auf jeden Stimmzettel darf nur ein Kreuz gesetzt werden. Im Bereich der Stadt Paderborn wird zusätzlich noch der Integrationsrat gewählt, somit werden hier fünf Stimmzettel an jeden Wahlberechtigten ausgehändigt.

Wer darf wählen?

Bei den Kommunalwahlen ist jeder Deutsche sowie Ausländer aus einem EU-Mitgliedsstaat wahlberechtigt, der das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag (sprich am 29.08.) vor der Wahl seinen (Haupt-)Wohnsitz in der Stadt oder Gemeinde hat oder sich dort gewöhnlich aufhält.

Wo werden die Wahlergebnisse veröffentlicht? 

Auf der Kreis-Homepage www.kreis-paderborn.de finden Sie auf der Startseite einen Link, der Sie zu den Ergebnisse führt. Sämtliche Ergebnisse, differenziert nach Wahlbezirken, Ortsteilen, Gemeinden bis hin zum Kreis und Wahlkreis, werden am Wahlabend aufgeführt, sobald die jeweiligen Bezirke ausgezählt sind. Die Ergebnisse werden laufend aktualisiert und veröffentlicht. So haben Sie die Möglichkeit, live von zu Hause aus oder unterwegs die Ergebnisse abzurufen. Die Ergebnisse der Kommunalwahl 2020 sind hier ebenfalls zu finden.

Wer wird für wie lange gewählt?

Als Landrat bzw. Bürgermeisterin oder Bürgermeister ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht von mehreren Bewerbern niemand diese Stimmenmehrheit von 50 Prozent, findet am Sonntag, 28. September 2025, eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Gewinnerin oder Gewinner der Stichwahl ist, wer von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Kandidiert von vornherein nur ein Bewerber, so ist er oder sie gewählt, wenn die Mehrheit der Wähler sich für sie oder ihn entschieden hat. Die Wahlperiode endet nach einer Amtszeit von fünf Jahren.
Bei der Wahl der kommunalen Vertretung - dem Gemeinde- bzw. Stadtrat bzw. dem Kreistag - hat jeder Wählende nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist. Die Hälfte der Sitze wird direkt von den Bürgern gewählt. Die andere Hälfte wird über die Reservelisten der Parteien besetzt, wobei die Verteilung der Sitze proportional zum Wahlergebnis erfolgt. Die genaue Anzahl der Mitglieder eines Kreistages bzw. Rates richtet sich nach der jeweiligen Bevölkerungszahl der Kommune. Bei der Kreistagswahl für den Kreis Paderborn ergibt sich nach dem geltenden Kommunalwahlgesetz, dass 60 Vertreter - ebenfalls für eine Dauer von fünf Jahren - zu wählen sind.

Repräsentative Wahlstatistik

Wie auch bei den vergangenen Kommunalwahlen wird eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Die Erhebung erfolgt im Wahlgebiet des Kreises Paderborn ausschließlich bei der Wahl des Kreistags. Betroffen sind fünf Stimmbezirke (1x Borchen, 1x Lichtenau, 2x Paderborn und 1x Salzkotten). Die repräsentative Wahlstatistik gibt Aufschluss über die Wahlbeteiligung und das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen (Jungwähler, mittlere Altersgruppen, ältere Generation, Frauen, Männer). In den betroffenen Stimmbezirken werden Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck (links oben) für Frauen und Männer nach sechs Altersgruppen verwendet. Der Wahlbenachrichtigung kann entnommen werden, ob in dem jeweiligen Stimmbezirk die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird.

Wenn man am Wahlsonntag plötzlich erkrankt

Wer am Wahltag plötzlich erkrankt, ist natürlich nicht von der Wahl ausgeschlossen. Die Briefwahlunterlagen können in diesem Fall noch am Wahltag bis 15 Uhr bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Dazu ist der abholenden Person neben dem Wahlscheinantrag eine schriftliche Vollmacht mitzugeben, aus der hervorgeht, dass diese berechtigt ist, für den Erkrankten die Wahlunterlagen abzuholen. Nach der Stimmabgabe kann der Wahlbrief dann durch eine Person des Vertrauens bis spätestens 16 Uhr zurück zur Kommunalverwaltung gebracht werden. 

 
 
 

Kontakt

Herr SchüngelAmtsleitung

Büro des Kreistages, Kommunalaufsicht
Tel. 05251 308-1500
Fax 05251 308-891500
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren
 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
Der Kreis Paderborn bei WhatsApp
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“