02. Februar 2026
Kreisjugendamt erinnert an Jugendschutz im Karneval
Keine Zeit für Partymuffel: Die fünfte Jahreszeit steht bevor, die Feierlaune steigt. Damit Jugendliche in diesen Tagen unbeschwert mitfeiern können, erinnert das Kreisjugendamt Paderborn daran: Auch in dieser Zeit gilt der Jugendschutz.
Das Jugendschutzgesetz regelt klar, was erlaubt ist und was nicht: Hochprozentiges ist unter 18 Jahren tabu, Nikotin ebenfalls. Bier und Wein dürfen erst ab 16 Jahren konsumiert werden.
Jugendlichen unter 16 Jahren ist das Feiern auf öffentlichen Veranstaltungen oder Festen nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet. Darüber hinaus erlaubt das Gesetz das Feiern ohne Begleitung bis Mitternacht.
„Es braucht erklärende Gespräche im Vorfeld, um junge Menschen für Grenzen und Risiken zu sensibilisieren“, erklärt Carlos Tomé vom Kreisjugendamt. „Gerade an Karneval ist der beste Schutz eine gute Vorbereitung. Und wichtig ist, dass Erwachsene hinschauen, wenn Grenzen überschritten werden.“
Das Kreisjugendamt appelliert deshalb an Eltern und Veranstaltende, achtsam hinzuschauen und gegebenenfalls Jugendliche anzusprechen. So bleibt der Karneval fröhlich, bunt und sicher.
Informationen zum Jugendschutz gibt es zum Nachlesen auf der Kreis-Homepage: www.kreis-paderborn.de/jugendschutz
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