"Kinder stark machen“, das ist das Ziel im Kinder- und Jugendschutz!
Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz
Im Mittelpunkt des erzieherischen Kinder – und Jugendschutzes steht der vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen.
Das geschieht durch Handlungen und Konzepte, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche während ihres Aufwachsens zu schützen und ihre soziale Integration in die Gesellschaft zu unterstützen.
Zu Gefährdungen zählen unter anderem der Missbrauch von Suchtmitteln, durch Medien sowie Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, rechte Orientierung, etc. an jungen Menschen.
Kinder- und Jugendschutz ist als Querschnittsaufgabe, unter Beteiligung von Schulen, freien Trägern der Jugendhilfe, Beratungsstellen, Ordnungsbehörden, etc. zu sehen. So gehört es zum sozialpädagogischen Selbstverständnis mit Kindern, Jugendlichen und deren Bezugspersonen konkrete Risiko- und Gefährdungssituationen zu thematisieren, sie zu informieren, aufzuklären und die Auseinandersetzung mit den Ursachen zu fördern.
Somit ist Kinder- und Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der gleichermaßen Jugendhilfe, Eltern, Schule, Erzieher/ innen, Jugendleiter/ innen verantwortlich und eng zusammen arbeiten.
Zu den gesetzlichen Grundlagen des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zählen:
Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz umfasst 2 Handlungsfelder
Präventiver Kinder- und Jugendschutz | Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz |
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Themenfelder des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes:
Leistungen des Präventiven Kinder- und Jugendschutzes:
Leistungen des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes:
An wen wendet sich der erzieherische Kinder- und Jugendschutz?
Montag: | 08.30–15.30 Uhr |
Dienstag: | 08.30–15.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–15.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
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