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Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

"Kinder stark machen“, das ist das Ziel im Kinder- und Jugendschutz!

Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz

Im Mittelpunkt des erzieherischen Kinder – und Jugendschutzes steht der vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen.

Das geschieht durch Handlungen und Konzepte, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche während ihres Aufwachsens zu schützen und ihre soziale Integration in die Gesellschaft zu unterstützen.

Zu Gefährdungen zählen unter anderem der Missbrauch von Suchtmitteln, durch Medien sowie Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, rechte Orientierung, etc. an jungen Menschen.

Kinder- und Jugendschutz ist als Querschnittsaufgabe, unter Beteiligung von Schulen, freien Trägern der Jugendhilfe, Beratungsstellen, Ordnungsbehörden, etc. zu sehen. So gehört es zum sozialpädagogischen Selbstverständnis mit Kindern, Jugendlichen und deren Bezugspersonen konkrete Risiko- und Gefährdungssituationen zu thematisieren, sie zu informieren, aufzuklären und die Auseinandersetzung mit den Ursachen zu fördern.

Somit ist Kinder- und Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der gleichermaßen Jugendhilfe, Eltern, Schule, Erzieher/ innen, Jugendleiter/ innen verantwortlich und eng zusammen arbeiten.

Zu den gesetzlichen Grundlagen des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zählen:

  • § 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
  • § 2 SGB VIII Aufgaben der Jugendhilfe
  • 14 SGB VIII Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  • 14 3.AG-KJHG- KJFöG Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  • Jugendschutzgesetz
  • Jugendmedienschutz- Staatsvertrag der Länder

Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz umfasst 2 Handlungsfelder

Präventiver Kinder- und Jugendschutz

Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz

  • Junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen.
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen über Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen informiert werden und durch Beratungen befähigt werden, die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen positiv zu beeinflussen.
  • bezieht sich auf Gefährdungen für Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit
  • richtet sich an Erwachsene, Minderjährige und Gewerbetreibende
  • hat zum Ziel, die Einhaltung, Überwachung und Ahndung der gesetzlichen Regelungen sicher zu stellen.


Themenfelder des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes:

  • Jugendschutzgesetz
  • Medienerziehung und Jugendmedienschutzgesetz
  • Sucht- und Gewaltprävention
  • Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus
  • Geschlechtsspezifische Jugendarbeit

Leistungen des Präventiven Kinder- und Jugendschutzes:

  • Durchführung und Unterstützung bei der Durchführung von Projekte an den Schulen im Kreis Paderborn zur Persönlichkeitsstärkung von Kindern und Jugendlichen
  • Maßnahmen gegen Fremdenhass, Gewalt und Menschenfeindlichkeit an Schulen
  • Elternabende/ Informationsabende zu Themen des Jugendschutzes (z.B. Jugendschutzgesetz, Rechtsextremismus, Neue Medien)
  • Jugendleiterschulungen zu Themenfelder des Jugendschutzes
  • Multiplikatorenfortbildungen
  • Aktive Teilnahme an Ordnungspartnerschaften/ Jugendschutzkontrollen
  • Bereitstellung von Materialien/ Broschüren zur Präventionsarbeit und Jugendschutzbestimmungen
  • Netzwerkarbeit und Öffentlichkeitsarbeit

Leistungen des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes:

  • Ordnungspartnerschaften, die der Vorbereitung und Gefahrenabwehr im Sinne des Jugendschutzes dienen, finden anlässlich von Veranstaltungen in Kooperation mit den Ordnungsbehörden im Kreis Paderborn statt (z.B. Karnevalsumzüge, Abipartys, Kreisschützenfest). „Jugendschutz-Checklisten“ sind hierbei Grundlage der Ordnungspartnerschaften.
  • Jugendschutzkontrollen finden regelmäßig in Kooperation mit den Ordnungsbehörden und dem Kriminalkommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz der Kreispolizeibehörde statt.
  • Betreuung und Begleitung (in Absprache mit weiteren Diensten ASD, Jugendgerichtshilfe, etc.) von aufgefallenen Jugendlichen bei Jugendschutzkontrollen
  • Beratungsgespräche und Kontrollen finden in Alkoholverkaufsstellen, wie Tankstellen, Kiosken und Supermärkten in Kooperation mit den Ordnungsbehörden statt.
  • Elterinformationen zu aktuellen Anlässen werden regional über die Schulen an die Eltern gerichtet.
  • Indizierungsanträge von Medien (CD/ DVD/ Computerspiele/ Zeitschriften/ Internetseiten) bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

An wen wendet sich der erzieherische Kinder- und Jugendschutz?

  • Kinder
  • Jugendliche
  • Eltern/ Erwachsene
  • Multiplikatoren:
    Erzieher/ innen
    Lehrer/ innen
    Jugendleiter/ innen
    Sozialpädagogische Fachkräfte
    Gewerbetreibende
Amt
Jugendamt
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
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Telefax
05251 308 - 5199
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Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Frau Nolte

    Jugendamt

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 5123 Fax 05251 308 - 5199
  • Herr Tomé

    Jugendamt

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 5122 Fax 05251 308 - 5199
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

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