Nachdem Mitte Juni erstmals die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Nordrhein-Westfalen bei einem Wildschwein im Kreis Olpe amtlich festgestellt wurde, trifft der Kreis Paderborn nun vorsorglich Maßnahmen. Aufgrund der geografischen Nähe zum Kreis Olpe hat die Kreisverwaltung eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 1. Juli 2025 in Kraft tritt.
„Ziel der Maßnahmen ist es, die Einschleppung der Tierseuche frühzeitig zu erkennen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern,“ erklärt Landrat Christoph Rüther. „Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen ungefährlich, aber für Wild- und Hausschweine hochansteckend und fast immer tödlich. Deshalb müssen wir alles dafür tun, um einen Ausbruch im Kreis Paderborn zu verhindern“, fügt Kreisveterinärin Bettina Bertelt hinzu.
Im Kreis Paderborn gibt es große Wildschwein- und vor allem Hausschweinpopulationen. Bei der Tierseuchenkasse sind (Stand 20.06.2025) mehr als eine halbe Million Schweine (ca. 525.000 ) gemeldet. Davon entfallen alleine ca. 290.000 Tiere auf die Städte Bad Wünnenberg, Büren und Lichtenau im Südkreis. „Diese gilt es zu schützen, dafür sind wir aktuell auf die Mithilfe aller Jägerinnen und Jäger angewiesen und dankbar für die Unterstützung der Jägerschaft bei der Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest“, so Landrat Christoph Rüther.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Für den Menschen und andere Haus- und Wildtiere besteht keine Gefahr.
Die Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen bedeutet eine enorme Herausforderung für alle beteiligten Personenkreise (Veterinärbehörden, Jäger, Schweinehalter).
Für betroffene Schweinehalter hat die Biosicherheit die höchste Priorität, um eine Einschleppung des in der Umwelt vorhandenen ASP Virus in den eigenen Bestand zu verhindern. Auch für alle anderen Schweinehalter gilt, alle Maßnahmen zu ergreifen, um das Einschleppen von Krankheitserregern zu verhindern.
Die Allgemeinverfügung richtet sich insbesondere an die Jägerinnen und Jäger im Kreis Paderborn. Diese sind verpflichtet, Proben zu sichern. Bei jedem gesund, krank oder tot aufgefundenen Wildschwein muss eine Blutprobe entnommen und zur Untersuchung auf ASP an das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn übermittelt werden.
Die benötigten Blutprobenröhrchen und fertigen Entnahmekits können kostenfrei im ServiceCenter der Kreisverwaltung in der Aldegreverstraße in Paderborn abgeholt werden. Eine Abgabe der Proben kann ebenfalls dort erfolgen. Jäger, die nicht im Kreis Paderborn, aber innerhalb von NRW wohnen, können die Blutproben auch bei ihrem örtlich zuständigen Veterinäramt abgeben.
Verendet aufgefundene Wildschweine, die nicht durch Jagd oder Unfall getötet wurden, sind dem Veterinäramt umgehend zu melden. Zum Schutz aller Schweinehaltungen besteht zudem die Pflicht und die Notwendigkeit, dass auch Hobbyschweinehalter, zu denen auch Halter von Minipigs und Hängebauchschweinen gehören, die Tiere beim Kreisveterinäramt und bei der Tierseuchenkasse melden.
Jäger werden aufgerufen, verendete Wildschweine beim Veterinäramt (05251-308-3953) oder per E-Mail amt39@kreis-paderborn.de zu melden, damit eine ASP Untersuchung eingeleitet werden kann.
An Wochenenden oder Feiertagen ist über die Kreisleitstelle 02955-7676-0 der tierärztliche Bereitschaftsdienst zu erreichen.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine für Haus- und Wildschweine fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung. Menschen und andere Tiere können sich nicht anstecken; die ASP ist für sie keine Gefahr.
Die Allgemeinverfügung des Kreises Paderborn gilt ab dem 1. Juli 2025. Sie richtet sich insbesondere an die Jägerinnen und Jäger im Kreis Paderborn. Diese sind verpflichtet Proben zu sichern. Bei jedem gesund, krank oder tot aufgefundenen Wildschwein muss eine Blut- oder Organprobe entnommen und zur Untersuchung auf ASP an das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn übermittelt werden.
Nein, Menschen können sich mit dem Virus nicht infizieren. Selbst der Verzehr von infiziertem Schweinefleisch birgt kein gesundheitliches Risiko.
Die ASP ist für Hausschweine ansteckend und verläuft fast immer tödlich. Infizierte Hausschweinebestände müssen getötet werden.
Im Kreis Paderborn gibt es große Wildschwein und vor allem Hausschweinpopulationen. Bei der Tierseuchenkasse sind (Stand 20.06.2025) mehr als eine halbe Million Schweine (ca. 525.000) gemeldet. Davon entfallen alleine ca. 290.000 Tiere auf die Städte Bad Wünnenberg, Büren und Lichtenau im Südkreis.
Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemprobleme sowie Durchfall und Blutungsneigung in Form von Haut- und Nasenblutungen. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft (z.B. Liegenbleiben in der Suhle) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientierung.
Sauen können verferkeln (Fehlgeburten). Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter von Schweinen gleichermaßen und führt in der Mehrzahl der Fälle zum Tod des Tieres innerhalb von einer Woche.
Erstmals wurde die Afrikanische Schweinepest im Jahr 1921 in Kenia beschrieben. Sie ist in Afrika, besonders südlich der Sahara, bei Warzenschweinen weit verbreitet. Diese Tiere erkranken selbst nicht und stellen das natürliche Erregerreservoir dar.
Im Juni 2007 traten erste Fälle der ASP in Georgien auf, später in den Nachbarländern Armenien, Aserbaidschan und der Russischen Föderation. Ab 2012 waren die Länder Ukraine, Weißrussland und ab 2014 die EU-Mitgliedsstaaten Litauen, Polen, Lettland sowie Estland betroffen. 2017 gab es erste Fälle der ASP in Tschechien bei Wildschweinen, in Rumänien bei Wild- und Hausschweinen, 2018 in Bulgarien (bei Haus- und Wildschweinen) und Belgien (bei Wildschweinen), 2019 auch in Westpolen.
Neben Tschechien ist es auch Belgien gelungen, die Seuche zu tilgen. Ende Dezember 2020 erlangte Belgien seinen Freiheitsstatus von der Weltorganisation für Tiergesundheit wieder. Tschechien hat den Freiheitsstatus im Dezember 2022 aufgrund erneuter Nachweise des Virus bei Wildschweinen wieder verloren.
Am 10. September 2020 wurde der erste Nachweis des ASP-Virus bei einem tot aufgefundenen Wildschwein in Brandenburg vom Nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Am 31. Oktober 2020 wurde das Virus erstmals bei einem Wildschwein in Sachsen nachgewiesen. Das Wildschwein war im Rahmen der Jagdausübung auf der östlichen Seite des Wildschutzzauns an der deutsch-polnischen Grenze erlegt worden. Im November 2021 erfolgte der erste Nachweis in Mecklenburg-Vorpommern. Um ein Eindringen von möglicherweise infizierten Wildschweinen aus Polen nach Deutschland zu verhindern, wird in diesem Bereich ein fester Zaun aufgestellt.
Mitte Juni 2025 ist der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest NRW bei einem Wildschwein nachgewiesen worden.
Es wurde im Kreis Olpe gefunden.
Die Ausbreitung in Europa und Deutschland kann durch die wöchentlich erstellten Übersichtskarten des Friedrich-Loeffler-Instituts verfolgt werden.
Aktuelle Informationen über die Tierseuchenlage in Deutschland können auch im Tierseuchen-Informationssystem (TSIS) im Internet abgerufen werden. Dort können beispielsweise die aktuellen Fallzahlen nach Bundesland, Landkreis und Datum der Feststellung sortiert sowie auf Karten dargestellt werden.
Über Ausbrüche im Bereich der EU informieren BMEL und das Friedrich-Loeffler-Institut fortlaufend und aktuell.
Das Virus der Afrikanischen Schweinepest kann direkt von Tier zu Tier (beispielsweise im Stall, bei Transporten, in Viehsammelstellen, auf Viehmärkten sowie bei offenen Haltungsformen auch durch den Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen bzw. umgekehrt) übertragen werden sowie indirekt über kontaminiertes Material (landwirtschaftlich genutzte Geräte, Futtermittel, Speiseabfälle, Kleidung, Jagdutensilien).
Der schnellste Übertragungsweg ist der Kontakt mit Blut oder bluthaltiger Flüssigkeit, da diese eine hohe Konzentration des Virus enthalten. Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion schon aus. Daher ist die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig. Auch Körpergewebe infizierter Tiere kann infektiös sein und die Ansteckung somit auch über die Kadaver von infizierten Tieren erfolgen.
Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist zudem sehr widerstandsfähig gegenüber Umwelteinflüssen und kann im Fleisch infizierter Schweine sowie daraus gewonnener Erzeugnisse und Zubereitungen lange (z.B. in Parma-Schinken über ein Jahr, in tiefgefrorenen Schlachtkörpern viele Jahre) infektiös bleiben.
Dadurch ist auf diesem Weg eine Ausbreitung sowohl über große Zeiträume als auch Distanzen möglich und wurde bereits bei früheren Seuchengeschehen immer wieder beobachtet.
Aber auch über Transportfahrzeuge und Personen, die aus betroffenen Regionen zurückkehren und hier mit Schweinen in Kontakt kommen, könnte das Virus weiterverbreitet werden.
Funde von toten Wildschweinen sind unmittelbar unter Angabe der Fundortkoordinaten (Hoch- und Rechtswerte) und der Telefonnummer des Finders zu melden.
Die Meldung ist zu richten an: tiergesundheit@kreis-paderborn.de
Das weitere Vorgehen erfolgt nach Anweisung des Veterinäramts.
Ein direkter Kontakt mit dem verendeten Wildschwein oder Kadaverteilen ist unbedingt zu vermeiden.
Bei dennoch erfolgtem Kontakt sollte zur Verhinderung einer Seuchenverschleppung alles, was mit dem Kadaver in Kontakt gekommen ist, bei 60° C gewaschen und gegebenenfalls desinfiziert werden (z.B. Hände, Schuhe, Werkzeuge etc.). Verendete Wildschweine, deren Teile, sowie Gegenstände, die mit Wildschweinen in Berührung gekommen sein können, dürfen unter keinen Umständen in schweinehaltende Betriebe verbracht werden.
Der einzige Schutz für Hausschweinebestände ist die konsequente Einhaltung der Biosicherheit in den Betrieben. Vorrangiges Ziel ist es, den Kontakt von Hausschweinen mit Wildschweinen zu verhindern! Der Landwirt muss seinen Bestand so abschotten, dass jedweder Kontakt mit Wildschweinen unmöglich gemacht wird.
Rechtliche Grundlage ist die Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV). Diese enthält die auch in seuchenfreien Zeiten einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen für alle Betriebe, die Schweine zu Mast- oder Zuchtzwecken halten. Zum Schutz der Schweinebestände sind auch Hobby- oder Kleinsthalter aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung umzusetzen. Denn zum einen handelt es sich um eine in der Regel tödlich verlaufende Krankheit und zum anderen sind auch Hobbyschweine von den Maßnahmen gemäß der entsprechenden EU-Verordnungen (im schlimmsten Fall Tötung der Tiere) betroffen.
Zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen zählen:
Zur Überprüfung des eigenen Bestands können die Broschüre des BMEL »Schutz vor Tierseuchen - was Landwirte tun können« mit Hinweisen zur Umsetzung der Maßnahmen der SchHaltHygV sowie die Risikoampel der Universität Vechta herangezogen werden.
Zum Schutz aller Schweinehaltungen besteht zudem die Pflicht und die Notwendigkeit, dass auch Hobbyschweinehalter, zu denen auch Halter von Minipis und Hängebauchschweinen gehören, die Tiere beim Kreisveterinäramt und bei der Tierseuchenkasse melden.
Aktuell gibt es keine Restriktionen zum Transport von Schweinen.
Aktiv gegen die Verbreitung von ASP können nicht nur Tierhaltende sowie Jägerinnen und Jäger handeln, sondern auch jede Bürgerin und jeder Bürger kann wirksame Maßnahmen treffen. Infiziertes Fleisch oder Wurst ist für Menschen ungefährlich, aber weggeworfene Speisereste, z. B. an Autobahnen, Landstraßen, aber auch Wanderwegen, werden von Wildschweinen gefressen und können die Ausbreitung der Seuche bedeuten. Bitte werfen Sie daher Speisereste ausschließlich in verschlossene Müllbehälter oder nehmen Sie sie zur Entsorgung wieder mit nach Hause!
Sollten Sie ein totes Wildschwein sehen, informieren Sie bitte umgehend das zuständige Veterinäramt:
tiergesundheit@kreis-paderborn.de, Tel.: 05251/ 308-3953 (während der Öffnungszeiten),
an Wochenenden und Feiertagen ist der amtstierärztliche Notdienst über die Leitstelle erreichbar: 02955/76760.
Damit ermöglichen Sie, dass das Wildschwein möglichst schnell auf das ASP-Virus untersucht wird und im positiven Fall sofort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Denn um die ASP wirksam bekämpfen zu können, ist es erforderlich, einen Ausbruch der Tierseuche so früh wie möglich zu erkennen.
Zudem verwesen die Tierkörper von verendeten Wildschweinen relativ langsam. In der Kombination mit der hohen Umweltstabilität des ASP-Virus stellt das Auffinden, Bergen und Beseitigen von diesen Stücken bei Auftreten der ASP einen zentralen Punkt in der Bekämpfung dieser Tierseuche bei Wildschweinen dar.
Allgemeinverfügung für Jagdausübungsberechtigte tritt am 1. Juli in Kraft
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