Am 10.09.2020 wurde nahe der deutsch-polnischen Grenze in Brandenburg das erste an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verstorbene Wildschwein in Deutschland festgestellt. Die ASP verbreitete sich aus Polen über infizierte Wildschweine nach Deutschland.
Bis vor kurzem konnten ASP infizierte Wildschweine durch umfangreichen Bekämpfungsmaßnahmen der Veterinärbehörden der Länder und in Zusammenarbeit mit der Jägerschaft auf die östlichen Bundesländer Brandenburg (insg. 3318 festgestellte ASP Fälle bei Wildschweinen), Sachsen (2393 festgestellte ASP Fälle bei Wildschweinen) und Mecklenburg-Vorpommern (47 ASP Fälle bei Wildschweinen) begrenzt werden.
Um die Ausbreitung ASP infizierter Wildschweine zu verhindern wurden Restriktionszonen (mindestens 15 km im Umkreis der Totfunde) eingerichtet, das betroffene Gebiet eingezäunt, intensive Fallwildsuche und eine intensive Bejagung um die Wildschweinpopulation zu reduzieren, durchgeführt.
Seit September 2020 bis zum heutigen Zeitpunkt (Stand Juli 2024) wurden mehr als 5500 positiv verendete ASP Wildschweine -vornehmlich in den östlich gelegenen Bundesländern-festgestellt.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Für den Menschen und andere Haus- und Wildtiere besteht keine Gefahr.
Besorgniserregend ist der erste positive ASP Wildschweinfund am 15.06.2024 im Bundesland Hessen (Kreis Groß-Gerau). Bisher wurden 22 ASP Funde bei Wildschweinen in Hessen und 5 im angrenzenden Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Es ist ein dynamisches Geschehen und es wird täglich mit weiteren ASP – Funden bei Wildschweinen gerechnet. Die bisherigen Restriktionszonen wurden bereits erweitert.
In diesem Zusammenhang steht auch der erstmalige Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest innerhalb der ASP-Restriktionszone für Wildschweine in zwei Hausschweinebeständen. Der Eintragsweg des ASP-Virus ist noch Stand der Ermittlungen. Es zeigt wie infektiös und widerstandsfähig das ASP-Virus ist. Ein Eintrag in Schweinebestände kann indirekt über kontaminierte Fahrzeuge, Kleidung oder Schuhwerk, durch kontaminiertes Futtermittel oder auch über die längst nicht mehr zugelassene Verfütterung kontaminierter Speise- oder Küchenabfälle an Haus- und Wildschweine sein.
Alle im Bestand befindlichen Schweine mussten getötet werden. Um die Betriebe wird eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet. Der Handel in den Restriktionszonen wird massiv eingeschränkt. Ein Verbringen von Schweinen zur Schlachtung oder in andere Bestände ist nur unter stringenten Auflagen möglich. Hierzu ist beim zuständigen Veterinäramt eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Die Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen bedeutet eine enorme Herausforderung für alle beteiligten Personenkreise (Veterinärbehörden, Jäger, Schweinehalter).
Für betroffene Schweinehalter hat die Biosicherheit die höchste Priorität, um eine Einschleppung des in der Umwelt vorhandenen ASP Virus in den eigenen Bestand zu verhindern. Auch für alle anderen Schweinehalter gilt, alle Maßnahmen zu ergreifen, um das Einschleppen von Krankheitserregern zu verhindern.
Es wird auf das Merkblatt Biosicherheit verwiesen, welches unter den Downloads herunterzuladen ist.
Jäger werden aufgerufen, verendete Wildschweine beim Veterinäramt (05251-308-3953) oder per E-Mail amt39@kreis-paderborn.de zu melden, damit eine ASP Untersuchung eingeleitet werden kann.
An Wochenenden oder Feiertagen ist über die Kreisleitstelle 02955-7676-0 der tierärztliche Bereitschaftsdienst zu erreichen.
Die ASP ist eine hoch ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung mit seuchenhaftem Verlauf und hoher Sterblichkeit, die nur Haus- und Wildschweine befällt. Das Krankheitsbild ist extrem variabel und reicht von plötzlichen Todesfällen bis hin zu unspezifischen Allgemeinsymptomen (u. a. Futterverweigerung, Mattigkeit, Diarrhöe und Festliegen) und Aborten. Die Abgrenzung zu anderen Erkrankungen, insbesondere zur Klassischen Schweinepest (KSP) ist schwierig. Eine sichere Diagnose kann daher nur im Labor gestellt werden. Das Virus der ASP ist sehr widerstandsfähig und hält sich in unbehandeltem Fleisch und Fleischprodukten, Blut sowie in gepökelten oder geräucherten Waren monatelang und viele Jahre in tiefgefrorenem Fleisch. So sind die meisten Ausbrüche in europäischen Ländern bisher auf die Verschleppung des Virus in Speiseabfällen im weltweiten Reiseverkehr zurückzuführen. Entsprechend gilt ein Verbringungsverbot von Tieren und Waren aus Schweinepest-Regionen.
Für den Menschen und andere Haustierarten ist die ASP nicht gefährlich. Selbst der Verzehr infizierten Schweinefleisches birgt für den Menschen kein gesundheitliches Risiko. Der wirtschaftliche Schaden kann indes beträchtlich sein.
Übertragen wird das ASP-Virus entweder durch direkten Kontakt von Tier zu Tier, da es mit allen Se- und Exkreten (z. B. Speichel, Urin, Kot, Sperma) ausgeschieden wird. Direkte Kontaktmöglichkeiten zwischen den Tieren bestehen u. a. im Stall, auf Transporten/Viehsammelstellen/Viehmärkten sowie bei offenen Haltungsformen auch durch Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen.
Auch indirekt durch Kontakt zu virusbehafteter Kleidung, Futtermittel, Schlacht-/Speiseabfällen, Gülle/Mist oder sonstigen Gerätschaften ist eine Ansteckung der Tiere mit dem ASP-Virus möglich.
Bei der ASP kommt insbesondere der Überragung durch Blut oder mit Blut kontaminierten Gegenständen eine besondere Bedeutung zu. Zecken spielen hingegen in Deutschland als Vektoren eine untergeordnete Rolle.
Am 10.09.2020 wurde nahe der deutsch-polnischen Grenze in Brandenburg das erste an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verstorbene Wildschwein in Deutschland festgestellt. Die ASP verbreitete sich aus Polen über infizierte Wildschweine nach Deutschland.
Bis vor kurzem konnten ASP infizierte Wildschweine durch umfangreichen Bekämpfungsmaßnahmen der Veterinärbehörden der Länder und in Zusammenarbeit mit der Jägerschaft auf die östlichen Bundesländer Brandenburg (insg. 3318 festgestellte ASP Fälle bei Wildschweinen), Sachsen (2393 festgestellte ASP Fälle bei Wildschweinen) und Mecklenburg-Vorpommern (47 ASP Fälle bei Wildschweinen) begrenzt werden.
Um die Ausbreitung ASP infizierter Wildschweine zu verhindern wurden Restriktionszonen (mindestens 15 km im Umkreis der Totfunde) eingerichtet, das betroffene Gebiet eingezäunt, intensive Fallwildsuche und eine intensive Bejagung um die Wildschweinpopulation zu reduzieren, durchgeführt.
Seit September 2020 bis zum heutigen Zeitpunkt (Stand Juli 2024) wurden mehr als 5500 positiv verendete ASP Wildschweine -vornehmlich in den östlich gelegenen Bundesländern-festgestellt.
Keine Gefahr für den Menschen
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Für den Menschen und andere Haus- und Wildtiere besteht keine Gefahr.
Besorgniserregend ist der erste positive ASP Wildschweinfund am 15.06.2024 im Bundesland Hessen (Kreis Groß-Gerau). Bisher wurden 22 ASP Funde bei Wildschweinen in Hessen und 5 im angrenzenden Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Es ist ein dynamisches Geschehen und es wird täglich mit weiteren ASP – Funden bei Wildschweinen gerechnet. Die bisherigen Restriktionszonen wurden bereits erweitert.
In diesem Zusammenhang steht auch der erstmalige Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest innerhalb der ASP-Restriktionszone für Wildschweine in zwei Hausschweinebeständen. Der Eintragsweg des ASP-Virus ist noch Stand der Ermittlungen. Es zeigt wie infektiös und widerstandsfähig das ASP-Virus ist. Ein Eintrag in Schweinebestände kann indirekt über kontaminierte Fahrzeuge, Kleidung oder Schuhwerk, durch kontaminiertes Futtermittel oder auch über die längst nicht mehr zugelassene Verfütterung kontaminierter Speise- oder Küchenabfälle an Haus- und Wildschweine sein.
Alle im Bestand befindlichen Schweine mussten getötet werden. Um die Betriebe wird eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet. Der Handel in den Restriktionszonen wird massiv eingeschränkt. Ein Verbringen von Schweinen zur Schlachtung oder in andere Bestände ist nur unter stringenten Auflagen möglich. Hierzu ist beim zuständigen Veterinäramt eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Die Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen bedeutet eine enorme Herausforderung für alle beteiligten Personenkreise (Veterinärbehörden, Jäger, Schweinehalter).
Für betroffene Schweinehalter hat die Biosicherheit die höchste Priorität, um eine Einschleppung des in der Umwelt vorhandenen ASP Virus in den eigenen Bestand zu verhindern. Auch für alle anderen Schweinehalter gilt, alle Maßnahmen zu ergreifen, um das Einschleppen von Krankheitserregern zu verhindern.
Es wird auf das Merkblatt Biosicherheit verwiesen, welches unter den Downloads herunterzuladen ist.
Von entscheidender Bedeutung für die Verhinderung des Seucheneintrages in den Betrieb ist die strikte Einhaltung der in der Schweinehaltungshygiene-Verordnung normierten Regeln.
Die ASP äußert sich beim Wildschwein neben erhöhten Fallwildzahlen u. a. mit verminderten Wurfgrößen bei Frischlingen, abgemagerten Stücken und Verhaltensänderungen. Anders als bei der KSP zeigen an ASP erkrankte Wildschweine in der Anfangsphase einer Epidemie keine Verhaltens verändernden Merkmale. Die Wildschweine verenden, bevor derartige Merkmale überhaupt anzusprechen sind. Erst im weiteren Verlauf der Epidemie zeigen Wildschweine Verhaltens verändernde Merkmale, weil sie nicht mehr so schnell verenden. Da in etlichen Regionen der Russischen Föderation die ASP verbreitet ist, stellt die Übertragung über den Reiseverkehr/Jagdtourismus eine besondere Gefahr dar.
• Speisereste sollten nicht in der Natur zurückgelassen werden;
• Schweineställe und andere Tierhaltungen sollten nicht unaufgefordert betreten werden;
• Küchenabfälle und Essensreste dürfen nicht an Schweine verfüttert werden;
• Reisende sollten keine Fleischerzeugnisse aus Ländern, die von Afrikanischer Schweinepest; betroffen sind oder von außerhalb der Europäischen Union mitbringen;
• Tot aufgefundene Wildschweine sind an das Veterinäramt zu melden.
Im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland werden Hausschweine aus der betroffenen Region vor der Schlachtung auf eine Infektion mit dem Virus untersucht. Wildschweine werden entsprechend nach dem Erlegen untersucht, bevor das Fleisch als Lebensmittel in den Handel gelangt.
Schweinefleisch und Wurstwaren mit Schweinefleisch können bedenkenlos verzehrt werden.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
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