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Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die Reduzierung der Wildschweinbestände ist ein Baustein gegen die Afrikanische Schweinepest (Foto: ©prochym - stock.adobe.com)
Die Reduzierung der Wildschweinbestände ist ein Baustein gegen die Afrikanische Schweinepest (Foto: ©prochym - stock.adobe.com)
 

Am 10.09.2020 wurde nahe der deutsch-polnischen Grenze in Brandenburg das erste an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verstorbene Wildschwein in Deutschland festgestellt. Die ASP verbreitete sich aus Polen über infizierte Wildschweine nach Deutschland.

Bis vor kurzem konnten ASP infizierte Wildschweine durch umfangreichen Bekämpfungsmaßnahmen der Veterinärbehörden der Länder und in Zusammenarbeit mit der Jägerschaft auf die östlichen Bundesländer Brandenburg (insg. 3318 festgestellte ASP Fälle bei Wildschweinen), Sachsen (2393 festgestellte ASP Fälle bei Wildschweinen) und Mecklenburg-Vorpommern (47 ASP Fälle bei Wildschweinen) begrenzt werden.

Um die Ausbreitung ASP infizierter Wildschweine zu verhindern wurden Restriktionszonen (mindestens 15 km im Umkreis der Totfunde) eingerichtet, das betroffene Gebiet eingezäunt, intensive Fallwildsuche und eine intensive Bejagung um die Wildschweinpopulation zu reduzieren, durchgeführt.

Seit September 2020 bis zum heutigen Zeitpunkt (Stand Juli 2024) wurden mehr als 5500 positiv verendete ASP Wildschweine -vornehmlich in den östlich gelegenen Bundesländern-festgestellt.

Keine Gefahr für den Menschen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Für den Menschen und andere Haus- und Wildtiere besteht keine Gefahr.

Besorgniserregend ist der erste positive ASP Wildschweinfund am 15.06.2024 im Bundesland Hessen (Kreis Groß-Gerau). Bisher wurden 22 ASP Funde bei Wildschweinen in Hessen und 5 im angrenzenden Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Es ist ein dynamisches Geschehen und es wird täglich mit weiteren ASP – Funden bei Wildschweinen gerechnet. Die bisherigen Restriktionszonen wurden bereits erweitert.

In diesem Zusammenhang steht auch der erstmalige Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest innerhalb der ASP-Restriktionszone für Wildschweine in zwei Hausschweinebeständen. Der Eintragsweg des ASP-Virus ist noch Stand der Ermittlungen. Es zeigt wie infektiös und widerstandsfähig das ASP-Virus ist. Ein Eintrag in Schweinebestände kann indirekt über kontaminierte Fahrzeuge, Kleidung oder Schuhwerk, durch kontaminiertes Futtermittel oder auch über die längst nicht mehr zugelassene Verfütterung kontaminierter Speise- oder Küchenabfälle an Haus- und Wildschweine sein.

Alle im Bestand befindlichen Schweine mussten getötet werden. Um die Betriebe wird eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet. Der Handel in den Restriktionszonen wird massiv eingeschränkt. Ein Verbringen von Schweinen zur Schlachtung oder in andere Bestände ist nur unter stringenten Auflagen möglich. Hierzu ist beim zuständigen Veterinäramt eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Die Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen bedeutet eine enorme Herausforderung für alle beteiligten Personenkreise (Veterinärbehörden, Jäger, Schweinehalter).

Für betroffene Schweinehalter hat die Biosicherheit die höchste Priorität, um eine Einschleppung des in der Umwelt vorhandenen ASP Virus in den eigenen Bestand zu verhindern. Auch für alle anderen Schweinehalter gilt, alle Maßnahmen zu ergreifen, um das Einschleppen von Krankheitserregern zu verhindern.

Es wird auf das Merkblatt Biosicherheit verwiesen, welches unter den Downloads herunterzuladen ist.

Jäger werden aufgerufen, verendete Wildschweine beim Veterinäramt (05251-308-3953) oder per E-Mail amt39@kreis-paderborn.de zu melden, damit eine ASP Untersuchung eingeleitet werden kann.


An Wochenenden oder Feiertagen ist über die Kreisleitstelle 02955-7676-0 der tierärztliche Bereitschaftsdienst zu erreichen.

 
 
 

Was ist die Afrikanische Schweinepest?

Die ASP ist eine hoch ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung mit seuchenhaftem Verlauf und hoher Sterblichkeit, die nur Haus- und Wildschweine befällt. Das Krankheitsbild ist extrem variabel und reicht von plötzlichen Todesfällen bis hin zu unspezifischen Allgemeinsymptomen (u. a. Futterverweigerung, Mattigkeit, Diarrhöe und Festliegen) und Aborten. Die Abgrenzung zu anderen Erkrankungen, insbesondere zur Klassischen Schweinepest (KSP) ist schwierig. Eine sichere Diagnose kann daher nur im Labor gestellt werden. Das Virus der ASP ist sehr widerstandsfähig und hält sich in unbehandeltem Fleisch und Fleischprodukten, Blut sowie in gepökelten oder geräucherten Waren monatelang und viele Jahre in tiefgefrorenem Fleisch. So sind die meisten Ausbrüche in europäischen Ländern bisher auf die Verschleppung des Virus in Speiseabfällen im weltweiten Reiseverkehr zurückzuführen. Entsprechend gilt ein Verbringungsverbot von Tieren und Waren aus Schweinepest-Regionen.

Für den Menschen und andere Haustierarten ist die ASP nicht gefährlich. Selbst der Verzehr infizierten Schweinefleisches birgt für den Menschen kein gesundheitliches Risiko. Der wirtschaftliche Schaden kann indes beträchtlich sein.

Welche Übertragungswege gibt es?

Übertragen wird das ASP-Virus entweder durch direkten Kontakt von Tier zu Tier, da es mit allen Se- und Exkreten (z. B. Speichel, Urin, Kot, Sperma) ausgeschieden wird. Direkte Kontaktmöglichkeiten zwischen den Tieren bestehen u. a. im Stall, auf Transporten/Viehsammelstellen/Viehmärkten sowie bei offenen Haltungsformen auch durch Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen.

Auch indirekt durch Kontakt zu virusbehafteter Kleidung, Futtermittel, Schlacht-/Speiseabfällen, Gülle/Mist oder sonstigen Gerätschaften ist eine Ansteckung der Tiere mit dem ASP-Virus möglich.

Bei der ASP kommt insbesondere der Überragung durch Blut oder mit Blut kontaminierten Gegenständen eine besondere Bedeutung zu. Zecken spielen hingegen in Deutschland als Vektoren eine untergeordnete Rolle.

Wie hat sich die ASP bereits ausgebreitet?

Am 10.09.2020 wurde nahe der deutsch-polnischen Grenze in Brandenburg das erste an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verstorbene Wildschwein in Deutschland festgestellt. Die ASP verbreitete sich aus Polen über infizierte Wildschweine nach Deutschland.

Bis vor kurzem konnten ASP infizierte Wildschweine durch umfangreichen Bekämpfungsmaßnahmen der Veterinärbehörden der Länder und in Zusammenarbeit mit der Jägerschaft auf die östlichen Bundesländer Brandenburg (insg. 3318 festgestellte ASP Fälle bei Wildschweinen), Sachsen (2393 festgestellte ASP Fälle bei Wildschweinen) und Mecklenburg-Vorpommern (47 ASP Fälle bei Wildschweinen) begrenzt werden.

Um die Ausbreitung ASP infizierter Wildschweine zu verhindern wurden Restriktionszonen (mindestens 15 km im Umkreis der Totfunde) eingerichtet, das betroffene Gebiet eingezäunt, intensive Fallwildsuche und eine intensive Bejagung um die Wildschweinpopulation zu reduzieren, durchgeführt.

Seit September 2020 bis zum heutigen Zeitpunkt (Stand Juli 2024) wurden mehr als 5500 positiv verendete ASP Wildschweine -vornehmlich in den östlich gelegenen Bundesländern-festgestellt.


Keine Gefahr für den Menschen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Für den Menschen und andere Haus- und Wildtiere besteht keine Gefahr.


Besorgniserregend ist der erste positive ASP Wildschweinfund am 15.06.2024 im Bundesland Hessen (Kreis Groß-Gerau). Bisher wurden 22 ASP Funde bei Wildschweinen in Hessen und 5 im angrenzenden Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Es ist ein dynamisches Geschehen und es wird täglich mit weiteren ASP – Funden bei Wildschweinen gerechnet. Die bisherigen Restriktionszonen wurden bereits erweitert.

In diesem Zusammenhang steht auch der erstmalige Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest innerhalb der ASP-Restriktionszone für Wildschweine in zwei Hausschweinebeständen. Der Eintragsweg des ASP-Virus ist noch Stand der Ermittlungen. Es zeigt wie infektiös und widerstandsfähig das ASP-Virus ist. Ein Eintrag in Schweinebestände kann indirekt über kontaminierte Fahrzeuge, Kleidung oder Schuhwerk, durch kontaminiertes Futtermittel oder auch über die längst nicht mehr zugelassene Verfütterung kontaminierter Speise- oder Küchenabfälle an Haus- und Wildschweine sein.

Alle im Bestand befindlichen Schweine mussten getötet werden. Um die Betriebe wird eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet. Der Handel in den Restriktionszonen wird massiv eingeschränkt. Ein Verbringen von Schweinen zur Schlachtung oder in andere Bestände ist nur unter stringenten Auflagen möglich. Hierzu ist beim zuständigen Veterinäramt eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Die Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen bedeutet eine enorme Herausforderung für alle beteiligten Personenkreise (Veterinärbehörden, Jäger, Schweinehalter).

Für betroffene Schweinehalter hat die Biosicherheit die höchste Priorität, um eine Einschleppung des in der Umwelt vorhandenen ASP Virus in den eigenen Bestand zu verhindern. Auch für alle anderen Schweinehalter gilt, alle Maßnahmen zu ergreifen, um das Einschleppen von Krankheitserregern zu verhindern.

Es wird auf das Merkblatt Biosicherheit verwiesen, welches unter den Downloads herunterzuladen ist.

Was können Sie als Tierhalter tun?

Von entscheidender Bedeutung für die Verhinderung des Seucheneintrages in den Betrieb ist die strikte Einhaltung der in der Schweinehaltungshygiene-Verordnung normierten Regeln.

  • Speise- und Küchenabfälle dürfen grundsätzlich nicht an Schweine (Haus- u. Wildschweine) verfüttert werden! Insbesondere von unkontrolliert aus dem Ausland eingeführten Fleisch- und Wursterzeugnissen geht ein erhöhtes Risiko aus.
  • Sauberkeit und strikte Hygiene auf dem Betrieb sind einzuhalten (z. B. Trennung von reiner und unreiner Seite, Zugangsbeschränkungen zu den Ställen, Sauberkeit von Personal und Gerätschaften, betriebseigene Schutzkleidung, Desinfektionsmatten; Reinigung und Desinfektion aller Fahrzeuge, Abholung toter Tiere außerhalb des Betriebsgeländes, Schädlings- und Schadnagerbekämpfung); Desinfektionswannen für Stiefel erfüllen nur dann ihren Zweck, wenn die Stiefel zuvor ordnungsgemäß gereinigt worden sind und die Desinfektionslösung regelmäßig erneuert wird;
  • Strikte Unterbindung des direkten/indirekten Kontaktes von Haus- zu Wildschweinen. Freilandhaltungen sind hier besonders gefährdet, aber auch konventionelle Betriebe müssen geeignete Vorsichtsmaßnahmen ergreifen (z. B. wildschweinsichere Umzäunung des Betriebsgeländes und unzugängliche Lagerung von Futtermitteln und Einstreu).
  • Auch Hobbyhalter von Schweinen sollten sich der Problematik bewusst sein und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.
  • Landwirte mit Zweigstellen bzw. weiteren Standorten im osteuropäischen Raum stellen bei Verbringung von dortigen Futtermitteln o. a. Waren (= potentielle Virusträger) ein unkalkulierbares Seuchenrisiko für die heimischen Wild-/Schweinebestände dar.

Die ASP äußert sich beim Wildschwein neben erhöhten Fallwildzahlen u. a. mit verminderten Wurfgrößen bei Frischlingen, abgemagerten Stücken und Verhaltensänderungen. Anders als bei der KSP zeigen an ASP erkrankte Wildschweine in der Anfangsphase einer Epidemie keine Verhaltens verändernden Merkmale. Die Wildschweine verenden, bevor derartige Merkmale überhaupt anzusprechen sind. Erst im weiteren Verlauf der Epidemie zeigen Wildschweine Verhaltens verändernde Merkmale, weil sie nicht mehr so schnell verenden. Da in etlichen Regionen der Russischen Föderation die ASP verbreitet ist, stellt die Übertragung über den Reiseverkehr/Jagdtourismus eine besondere Gefahr dar.

Was können Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher tun?

• Speisereste sollten nicht in der Natur zurückgelassen werden;
• Schweineställe und andere Tierhaltungen sollten nicht unaufgefordert betreten werden;
• Küchenabfälle und Essensreste dürfen nicht an Schweine verfüttert werden;
• Reisende sollten keine Fleischerzeugnisse aus Ländern, die von Afrikanischer Schweinepest; betroffen sind oder von außerhalb der Europäischen Union mitbringen;
• Tot aufgefundene Wildschweine sind an das Veterinäramt zu melden.

Im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland werden Hausschweine aus der betroffenen Region vor der Schlachtung auf eine Infektion mit dem Virus untersucht. Wildschweine werden entsprechend nach dem Erlegen untersucht, bevor das Fleisch als Lebensmittel in den Handel gelangt.
Schweinefleisch und Wurstwaren mit Schweinefleisch können bedenkenlos verzehrt werden.

Was können Sie als Jäger vorbeugend tun?

  • verstärkte Bejagung von Wildschweinen zur Reduktion der Population
  • revierübergreifende Jagden organisieren, keine unnötigen Beschränkungen in der Freigabe
  • hoher jagdlicher Eingriff in die Altersklassen der Frischlinge und Überläuferbachen innerhalb des rechtlichen Rahmens
  • keine Verwendung von Aufbruch von Wildschweinen oder sonstigen Schlachtresten für Luderplätze
  • kontinuierliche Beteiligung an Überwachungsprogrammen (Monitoring), insbesondere Fallwildstücke zur Untersuchung bringen (Röhrenknochen)
  • bei Auffälligkeiten (Fallwildhäufung, abgekommene Stücke, mangelnde Scheu, besondere Merkmale an erlegten Stücken usw.) unverzüglich das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter 05251 – 308-3902 oder 308-3953 informieren.

Was müssen Schweinehalter, die auch Jäger sind, generell zur Seuchenvorsorge beachten?

  • Konsequentes Hygienemanagement auf dem Betrieb, Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen gem. Schweinehaltungshygiene-Verordnung
  • nicht mit Jagdbekleidung/ -ausrüstung/ -hund in den Stall gehen
  • kein Wildschwein auf dem Betrieb aufbrechen
  • kein Kontakt von Hausschweinen zu Blut bzw. blutverunreinigten Gegenständen
  • besondere Vorsicht beim Aufbrechen/Zerwirken/Entsorgen der nicht verwertbaren Reste
  • kein Schwarzwild anderer Jäger in eigener Wildkammer aufnehmen
  • Reinigung der Jagdausrüstung (Messer/Stiefel) nicht im Stall oder der Hygieneschleuse
 
 
 

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