Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hoch ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung mit seuchenhaftem Verlauf und hoher Sterblichkeit, die nur Haus- und Wildschweine befällt. Für den Menschen ist die Seuche ungefährlich.
Immer mehr Haus- und Wildschweine infizieren sich in den Ländern östlich von Deutschland mit dem Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit,registrierte in 2018 insgesamt 5361 Fälle von ASP im Baltikum, Belgien, Bulgarien, Polen, Tschechien, Ungarn, Rumänien und Ukraine (Stand: 2.10.2018). Die Gefahr rückt jeden Tag näher. Gelangt das Virus in heimische Schweinebestände, müssten Tausende von Tieren gekeult werden. Der Schaden für die Landwirtschaft wäre immens. Der Kreis Paderborn zahlt ab sofort allen Jagdausübungsberechtigten eine Aufwandsentschädigung für die Erlegung von Frischlingen mit einem Gewicht von bis zu 25 kg, um die Wildschweinpopulation zu senken. Das Paderborner Kreisordnungsamt informierte in einem Schreiben rund 200 Jagdausübungsberechtigte über diese Maßnahme zur Bekämpfung der ASP.
Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit sieht die hohe Wildschweindichte in Deutschland als kritisch an, da dem Virus der Afrikanischen Schweinepest bei Einschleppung ein großes Reservoir zur Ausbreitung und Etablierung zur Verfügung stehen würde. Eine Reduzierung der Population vor Einschleppung der Tierseuche sei daher wünschenswert, so das FLI, zumal es weder einen Impfstoff noch Therapiemöglichkeiten gebe. Für den Menschen ist die Tierseuche ungefährlich.
Der Arbeitskreis „Wild-Lebensraum-Gesellschaft“ hatte Landrat Manfred Müller in seiner jüngsten Sitzung dazu geraten, Wildschweine intensiver zu bejagen und dafür eine solche Aufwandsentschädigung zu zahlen.
Die Reduzierung von Wildschweinbeständen ist ein Baustein im Kampf gegen die ASP. Das FLI schätzt das Risiko einer Einschleppung der Seuche durch kontaminiertes Schweinefleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse als sehr hoch ein. Das Virus ist nicht nur sehr ansteckend sondern auch äußerst widerstandsfähig: In Fleisch- und Wurstwaren hält es sich mitunter monatelang, in Gefrierfleisch sogar bis zu sechs Jahre. Speisereste, die Reisende oder Fernfahrer an Tankstellen, Raststätten oder Autobahnparkplätzen wegwerfen, sind eine Gefahr. Werden infizierte Fleisch- und Wurstreste von Wildschweinen gefressen tragen diese dann den Virus in sich und können ihn weiterverbreiten. Nach Angaben des FLI gibt es jedoch keine Hinweise, dass Raubtiere und Aasfresser (Fuchs, Marderhund, Greifvögel, Raben, Krähen) und insbesondere der Wolf bei der Verbreitung eine Rolle spielen.
Eine Übertragung des Erregers ist nicht nur von Tier zu Tier sondern auch indirekt über kontaminierte Fahrzeuge oder Kleidung und Schuhwerk möglich. Der leitende Veterinär Dr. Klaus Bornhorst erinnert noch einmal an die wichtigsten Bestimmungen in der Schweinehaltungshygiene-Verordnung: So müssen Ställe regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Speise- und Küchenabfälle dürfen auf keinen Fall an Schweine und Wildschweine verfüttert werden. Wildschweine sind vom Hof fernzuhalten. Deshalb muss das Hofgelände umzäunt sowie Futtermittel und Streu unerreichbar gelagert werden.
Tote Wildscheine, die ohne erkennbaren Grund (Schussverletzungen, Unfall), verendet aufgefunden werden, sollten unbedingt den Veterinären gemeldet werden, telefonisch unter 05251 308-3902 oder 05251 308-3952, per E-Mail veterinaeramt@kreis-paderborn.de.
Außerhalb der Öffnungszeiten oder an Wochenenden über die Kreisleitstelle, 02955 7676-0. Denn dann können Proben gezogen werden, um eine mögliche Infektion nachzuweisen und Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus und Wildschweine) betrifft. Für den Menschen oder andere Haus- und Wildtiere besteht keine Gefahr. Auch der Verzehr von infiziertem Fleisch ist unbedenklich. Das Virus wird über Tierkontakte (über alle Körperflüssigkeiten), kontaminierte Fahrzeuge oder Kleidung und Schuhwerk sowie über Speiseabfälle mit kontaminiertem Schweinefleisch übertragen. Die Erkrankung führt in der Mehrzahl der Fälle zum Tod der Tiere innerhalb einer Woche.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weist daraufhin, dass die ASP durch Lebensmittel mit infiziertem Fleisch auf Tiere übertragen werden kann. Deshalb sind Speisereste, die Reisende oder Fernfahrer an Tankstellen, Raststätten oder Autobahnparkplätzen hinterlassen, eine Gefahr, weil sie von Wildscheinen aufgefressen werden könnten. Diese wiederum tragen den Virus dann in sich und verbereitern ihn weiter.
Das Ministerium bittet deshalb, alle Speisereste nur in verschlossene, also abgedeckte Müllbehälter zu entsorgen, die für Tiere damit unerreichbar sind.
Bei Verdacht einer Infektion nehmen Sie bitte sofort Kontakt zu Ihrem Tierarzt oder zu den Veterinären des Kreises Paderborn auf
Die ASP ist eine hoch ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung mit seuchenhaftem Verlauf und hoher Sterblichkeit, die nur Haus- und Wildschweine befällt. Das Krankheitsbild ist extrem variabel und reicht von plötzlichen Todesfällen bis hin zu unspezifischen Allgemeinsymptomen (u. a. Futterverweigerung, Mattigkeit, Diarrhöe und Festliegen) und Aborten. Die Abgrenzung zu anderen Erkrankungen, insbesondere zur Klassischen Schweinepest (KSP) ist schwierig. Eine sichere Diagnose kann daher nur im Labor gestellt werden. Das Virus der ASP ist sehr widerstandsfähig und hält sich in unbehandeltem Fleisch und Fleischprodukten, Blut sowie in gepökelten oder geräucherten Waren monatelang und viele Jahre in tiefgefrorenem Fleisch. So sind die meisten Ausbrüche in europäischen Ländern bisher auf die Verschleppung des Virus in Speiseabfällen im weltweiten Reiseverkehr zurückzuführen. Entsprechend gilt ein Verbringungsverbot von Tieren und Waren aus Schweinepest-Regionen.
Für den Menschen und andere Haustierarten ist die ASP nicht gefährlich. Selbst der Verzehr infizierten Schweinefleisches birgt für den Menschen kein gesundheitliches Risiko. Der wirtschaftliche Schaden kann indes beträchtlich sein.
Übertragen wird das ASP-Virus entweder durch direkten Kontakt von Tier zu Tier, da es mit allen Se- und Exkreten (z. B. Speichel, Urin, Kot, Sperma) ausgeschieden wird. Direkte Kontaktmöglichkeiten zwischen den Tieren bestehen u. a. im Stall, auf Transporten/Viehsammelstellen/Viehmärkten sowie bei offenen Haltungsformen auch durch Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen.
Auch indirekt durch Kontakt zu virusbehafteter Kleidung, Futtermittel, Schlacht-/Speiseabfällen, Gülle/Mist oder sonstigen Gerätschaften ist eine Ansteckung der Tiere mit dem ASP-Virus möglich.
Bei der ASP kommt insbesondere der Überragung durch Blut oder mit Blut kontaminierten Gegenständen eine besondere Bedeutung zu. Zecken spielen hingegen in Deutschland als Vektoren eine untergeordnete Rolle.
Die ASP ist momentan in Regionen der Russischen Föderation, Weißrussland, Georgien und Armenien, in Litauen und der Ukraine sowie auf der italienischen Insel Sardinien und in Teilen Afrikas nachgewiesen. Eine Einschleppung des Seuchenerregers über den Reiseverkehr (auch Jagdtourismus!) oder Güter- bzw. Tierverkehr ist daher nicht außer Acht zu lassen. Es besteht somit auch eine Gefahr für die deutschen Schweinebestände. Die Ausbrüche in Litauen geben Anlass zur Sorge.
Eingeschleppt in nicht verseuchte Gebiete verläuft die ASP bei Schweinen verheerend. Neben der Tötung und unschädlichen Beseitigung aller Schweine des betroffenen Betriebes sowie der Kontaktbetriebe werden großflächige Schutzzonen mit strengen Handels- und Transportverboten eingerichtet. Ein Ausbruch dieser Seuche hat enorme wirtschaftliche Schäden zur Folge. Es gilt daher, die Einschleppung der ASP nach Deutschland und ggf. ihre Ausbreitung in den Schweinebeständen zu verhindern.
Es gibt weder Impfstoffe noch Arzneimittel, um einer ASP-Infektion vorzubeugen!
Bei unklaren Krankheitsgeschehen im Bestand mit hoch fieberhaften Tieren, erhöhter Sterblichkeit oder erfolgloser antibiotischer Behandlung müssen unbedingt frühzeitig Proben entnommen und eine Ausschluss-Diagnostik im Labor durchgeführt werden! Diese Ausschluss-Diagnostik hat keine Folgen für den Betrieb und bedeutet nicht, dass ein Verdacht auf Schweinepest vorliegt. Eine frühzeitige Erkennung trägt jedoch wesentlich dazu bei, dass das Seuchengeschehen rasch eingedämmt wird und viele Betriebe von der Seuche verschont bleiben.
Von entscheidender Bedeutung für die Verhinderung des Seucheneintrages in den Betrieb ist die strikte Einhaltung der in der Schweinehaltungshygiene-Verordnung normierten Regeln.
Die ASP äußert sich beim Wildschwein neben erhöhten Fallwildzahlen u. a. mit verminderten Wurfgrößen bei Frischlingen, abgemagerten Stücken und Verhaltensänderungen. Anders als bei der KSP zeigen an ASP erkrankte Wildschweine in der Anfangsphase einer Epidemie keine Verhaltens verändernden Merkmale. Die Wildschweine verenden, bevor derartige Merkmale überhaupt anzusprechen sind. Erst im weiteren Verlauf der Epidemie zeigen Wildschweine Verhaltens verändernde Merkmale, weil sie nicht mehr so schnell verenden. Da in etlichen Regionen der Russischen Föderation die ASP verbreitet ist, stellt die Übertragung über den Reiseverkehr/Jagdtourismus eine besondere Gefahr dar.
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