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Umgangsrecht

Eine Mann und eine Frau streiten, das Kind in der Mitte hält sich die Ohren zuEin häufiger Zankapfel nach Trennung und Scheidung ist das Umgangsrecht.

Wie oft geht das Kind zum Elternteil, bei dem es nicht lebt?
Zu welchen Bezugspersonen aus dem häuslichen Umfeld vor der Trennung darf das Kind wie oft und welchen Kontakt haben?

Mit diesen Fragen werden die Berater des Jugendamtes regelmäßig konfrontiert und kommen mit den Beteiligten häufig auch zu außergerichtlichen Lösungen.

Dabei gilt der Grundatz: Nicht Vater oder Mutter haben ein Recht zum Umgang mit dem Kind, sondern vielmehr das Kind selbst.

Dahinter steckt die entwicklungspsychologische Erkenntnisse, dass die Trennung der Eltern nicht zwangsläufig mit wichtigen Beziehungsabbrüchen des Kindes verbunden sein darf.

Eltern sind also aufgefordert, den Kontakt des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil zu fördern und positiv zu beinflussen.

Und das Umgangsrecht des Kindes bezieht sich längst nicht mehr allein auf Vater oder Mutter. Es kann auch sein Umgangsrecht mit anderen wichtigen Bezugspersonen aus der Zeit vor der Trennung einfordern, z.B. Geschwister, Oma, Opa oder auch Tante oder ganz wichtige Freunde.

Das Jugendamt vermittelt und berät in Streitfragen in den Außenstellen des ASD-Kindesschutzdienstes vor Ort.

Auch die Erziehungsberatungsstellen (siehe unten) können angefragt werden.

Falls es zu keiner außergerichtlichen Vereinbarung kommt, muss das Familiengericht entscheiden.
In diesem Fall ist das Jugendamt als Gutachter beteiligt.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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