Am 30.06.2021 hat der Kreistag einstimmig beschlossen, den Landschaftsplan „Borchen“ aufzustellen. Damit wird das Verfahren nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW zur Aufstellung des Landschaftsplans eingeleitet. Allgemeine Informationen zur Landschaftsplanung finden Sie hier.
Aktuell liegt ein erster Arbeitsentwurf vor, der in verschiedenen Gremien vorgestellt wurde.
Informationen zu den besonders häufig gestellten Fragen zum Landschaftsplan Borchen werden - laufend aktualisiert - in einem FAQ zusammengestellt. Sie werden im Laufe des Verfahrens ergänzt und ggf. im Einzelfall noch angepasst.
Die Erläuterungen sind nicht identisch mit der noch zu erarbeitenden Textfassung des Landschaftsplans.
Als Grundlage für den Regionalplan OWL als Landschaftsrahmenplan und für die örtliche Landschaftsplanung hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) den Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion des Regierungsbezirks Detmold nach § 8 Landesnaturschutzgesetz NRW erarbeitet.
Im Gemeindegebiet Borchen wurden in den Jahren 2022/23 im Auftrag des Kreises Paderborn naturschutzfachlich wertvolle Bereiche im Geltungsbereich des Landschaftplans vom Fachbüro LÖKPLAN Conze & Cordes GbR - Gesellschaft für Landschaftsplanung nach der einheitlichen Erfassungsmethodik des Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (Referenzliste Biotoptypen mit Definitionen des LANUV, Stand: Februar 2024) erfasst:
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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