Am 30.06.2021 hat der Kreistag einstimmig beschlossen, den Landschaftsplan „Borchen“ aufzustellen. Damit wird das Verfahren nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW zur Aufstellung des Landschaftsplans eingeleitet. Allgemeine Informationen zur Landschaftsplanung finden Sie hier.
Derzeit liegt ein erster Arbeitsentwurf zur Schutzgebietsabgrenzung vor. Dieser wurde bereits in verschiedenen Gremien, unter anderem im Umweltausschuss und im Naturschutzbeirat, vorgestellt.
Auf Anregung der Landwirtschaft und ihrer Interessenverbände werden derzeit Informationsgespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern der Flächen geführt, die im Entwurf als Naturschutzgebiete vorgesehen sind. Die Gespräche finden gebietsweise in kleinen Gruppen („Clustern“) statt, um ausreichend Raum für Fragen, Anregungen und einen konstruktiven Austausch zu bieten. Darüber hinaus können bei Bedarf individuelle Ortstermine mit persönlichen Gesprächen vereinbart werden.
Erst nach Abschluss dieser Gespräche wird das formelle Verfahren fortgesetzt. Dieses umfasst zunächst eine frühzeitige Bürgerversammlung sowie die anschließende öffentliche Auslegung des Vorentwurfs. Im Rahmen dieses Verfahrensschritts besteht erstmals die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken formell einzubringen. Während der späteren Offenlage wird diese Beteiligungsmöglichkeit erneut eröffnet.
Die Clustergespräche dienen dazu, den Ablauf der Landschaftsplanung sowie die Kriterien für die Auswahl der vorgesehenen Schutzgebiete zu erläutern. Gleichzeitig sollen frühzeitig Hinweise der Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer aufgenommen werden, um örtliche Besonderheiten, individuelle Bewirtschaftungsformen sowie bestehende landwirtschaftliche Planungen angemessen berücksichtigen zu können.
Bislang haben fünf Clustergespräche stattgefunden:
Sommerberg: 16.07. und 17.07.2025
Trogberg: 10.09.2025
Westerdahl: 22.10.2025
Landeseigene Waldflächen: 19.05.2026
Die Gespräche zu den Gebieten Ziegenberg Borchen, Im Borel + Minstal, Almeaue zwischen Kirchborchen und Alfen sowie Im Dahle sind bereits terminiert und finden zwischen Juli und Mitte November 2026 statt.
Alle betroffenen Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer werden hierzu rechtzeitig schriftlich eingeladen.
Informationen zu den besonders häufig gestellten Fragen zum Landschaftsplan Borchen werden - laufend aktualisiert - in einem FAQ zusammengestellt. Sie werden im Laufe des Verfahrens ergänzt und ggf. im Einzelfall noch angepasst.
Die Erläuterungen sind nicht identisch mit der noch zu erarbeitenden Textfassung des Landschaftsplans.
Als Grundlage für den Regionalplan OWL als Landschaftsrahmenplan und für die örtliche Landschaftsplanung hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) den Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion des Regierungsbezirks Detmold nach § 8 Landesnaturschutzgesetz NRW erarbeitet.
Im Gemeindegebiet Borchen wurden in den Jahren 2022/23 im Auftrag des Kreises Paderborn naturschutzfachlich wertvolle Bereiche im Geltungsbereich des Landschaftplans vom Fachbüro LÖKPLAN Conze & Cordes GbR - Gesellschaft für Landschaftsplanung nach der einheitlichen Erfassungsmethodik des Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (Referenzliste Biotoptypen mit Definitionen des LANUV, Stand: Februar 2024) erfasst:
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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