Am 30.06.2021 hat der Kreistag einstimmig beschlossen, den Landschaftsplan „Borchen“ aufzustellen. Damit wird das Verfahren nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW zur Aufstellung des Landschaftsplans eingeleitet. Allgemeine Informationen zur Landschaftsplanung finden Sie hier.
Die Aufstellung von Landschaftsplänen ist grundsätzlich durch das Bundesnaturschutzgesetz vorgeschrieben. Der Landschaftsplan Borchen wird insbesondere benötigt, um den Schutz und die Entwicklung der Landschaft für das komplette Gemeindegebiet auf einen aktuellen Stand zu bringen und vergleichbare Standards zu den angrenzenden Kommunen mit rechtskräftigen Landschaftsplänen zu schaffen.
Das Plangebiet des neuen Landschaftsplans Borchen umfasst das gesamte Gemeindegebiet von Borchen mit seinen fünf Ortsteilen. Das Gemeindegebiet umfasst eine Flächengröße von 77,28 km2. Der Abgrenzungsbereich ergibt sich aus der unten abgebildeten schematischen Übersichtskarte.
Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Baurechtes. Die Gebiete der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne gehören nicht mit zum Geltungsbereich des Landschaftsplans.
Derzeit existieren im Plangebiet sieben Landschaftsschutzgebiete, deren Verordnungen aus den Jahren 1970 und 1974 stammen. Eigene Naturschutzgebiete existieren aktuell in Borchen nicht; die Gemeinde hat lediglich mit 2,74 ha einen kleinen Flächenanteil am Naturschutzgebiet Ziegenberg, was 0,04% der Gemeindefläche entspricht. Als weitere Schutzgüter im Außenbereich sind sieben Naturdenkmale, überwiegend Einzelbäume bzw. Baumgruppen, vorhanden.
Das Planungsbüro LÖKPLAN Conze & Cordes GbR – Gesellschaft für Landschaftsplanung und geographische Datenverarbeitung – erstellt eine Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Planungsbüros erfassen dazu unter anderem Tier- und Pflanzenarten im Außenbereich. Aus diesen Erfassungen leitet sich der Entwurf des Landschaftsplans ab.
Im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung werden Behörden und Stellen als Träger öffentlicher Belange, wie zum Beispiel Dienstleistungsunternehmen der Telekommunikation, der Wasser- und Stromversorgung, des Straßenbaus oder die Landwirtschaftskammer über den Landschaftsplan informiert und erhalten Gelegenheit zur Äußerung über eigene Projekte und /oder Planungen sowie in diesem Zusammenhang bedeutende andere Vorhaben. Diese frühzeitige Beteiligung wurde im Frühjahr 2023 durchgeführt.
Die Bürgerinnen und Bürger werden ebenfalls über die allgemeinen Ziele und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig öffentlich unterrichtet. Ihnen wird dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Der Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung der Planungsunterlagen wird voraussichtlich in 2024 sein. Die Bürgerinnen und Bürger werden hierüber frühzeitig informiert.
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