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Großraum- und Schwertransporte

Soll ein Transport mit einem Fahrzeug, das der Straßenverkehrsordnung (StVO) entspricht, durchgeführt werden, die Transportmaße aber die Grenzen der StVO überschreiten, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO erforderlich:

  • Breite > 2,55 m,
  • Höhe > 4,00 m,
  • Länge Sattelzug + Ladungsüberhang > 19,50 m; Länge LKW und Anhänger + Ladungsüberhang > 20,75 m

Soll ein Transport mit einem Fahrzeug, das der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht entspricht, durchgeführt werden, und auch die Transportmaße die Grenzen der StVO überschreiten, ist eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO erforderlich:

  • Breite > 2,55 m,
  • Höhe > 4,00 m,
  • Länge Sattelzug + Ladungsüberhang > 19,50 m; Länge LKW und Anhänger + Ladungsüberhang > 20,75 m;
  • Gewicht > 40 Tonnen

Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO ist eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die durch die Bezirksregierung erteilt wird.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".

Ablauf des Verfahrens
  • Bitte registrieren Sie sich unter http://www.vemags.de. Nach Überprüfung Ihrer Daten werden Sie als Antragsteller freigeschaltet. Danach stellen Sie Ihre Anträge bitte ausschließlich über die Anwendung VEMAGS.
  • Bei Beantragung einer Erlaubnis ist eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beizufügen-
Gebühren
  • Die Ermittlung der Gebühren erfolgt für jeden Einzelfall gem. dem Anhang der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) zu Gebührennummer 263.1.1
Zahlungsart
Überweisung
Rechtsgrundlage
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte (RGST 2013)
Hinweise
  • Vor Antragstellung ist eine Erkundung der Strecke dringend zu empfehlen. Elektronische Routenplaner können dabei hilfreich sein, entsprechen aber nicht immer den Anforderungen für einen Großraum- oder Schwertransport.
Bearbeitungszeit
Vor Erteilung der Entscheidung werden in einem Anhörverfahren die Kreise und kreisfreien Städte, deren Bezirk durchfahren wird, die Straßenbaulastträger, die Polizei und die Deutsche Bahn um Stellungnahme gebeten. Das Verfahren kann bei einer Vielzahl von Anhörungsstellen mehrere Tage – insbesondere bei einer notwendigen statischen Nachrechnung von Brückenbauwerken – dauern. Stellen Sie Ihre Anträge daher bitte frühzeitig; mindestens 2 Wochen vor Transportbeginn.
Amt
Straßenverkehrsamt
Straße
An der Talle 7
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308-3646
Telefax
05251 308-89-3696
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Außenstelle An der Talle 7, 3. Obergeschoss
Raumnummer
411
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–15.30 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 09.00–12.00 Uhr

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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