Der Kreis Paderborn trägt als untere Straßenverkehrsbehörde mit seiner Arbeit dazu bei, die Verkehrssicherheit auf den Straßen im Kreisgebiet aufrecht zu erhalten und zu verbessern, Unfallgefahren und Unfallhäufungsstellen zu beseitigen, sowie bestehende Verkehrsregelungen und Verkehrsabläufe zu optimieren. Ziel ist die Verringerung der Zahl der Verkehrsunfälle im Kreis und die Verbesserung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.
Zusammen mit Polizei, den örtlichen Straßenbauverwaltungen, dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, den örtlichen Ordnungsämtern und anderen Stellen werden
Nicht zuständig ist der Kreis Paderborn als untere Straßenverkehrsbehörde für die Bundesautobahnen (Bezirksregierung Detmold) und für die Straßen innerhalb des Gebietes der Städte Paderborn und Delbrück. Diese besitzen eigene Zuständigkeiten nach der StVO.
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
(alphabetische Auflistung)
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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