Für Veranstaltungen (z.B. Straßenfeste, Umzüge, Märkte, Radtouren oder Volksläufe) auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die diese mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, muss schriftlich eine Erlaubnis bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
Des weiteren sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde für Veranstaltungen, die auf Privatgelände stattfinden, sich aber auf den Straßenverkehr auswirken können, verkehrsregelnde Anordnungen (z.B. Sperrungen/Beschilderungen/Umleitungen) zu beantragen.
Es ist eine Bearbeitungszeit des Antrages von ca. 8 Wochen einzuplanen.
Ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen, die im verkehrsüblichen Rahmen stattfinden, sind nach der Verwaltungsvorschrift zu § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht mehr anzeige- und genehmigungspflichtig.
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".
Erforderliche Unterlagen |
ausgefüllte Antragsvordrucke |
Gebühren | nach der Gebührenordnung des Kreis Paderborn |
Zahlungsart | Überweisung |
Rechtsgrundlage |
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Hinweise | Der Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden (ca. 8 Wochen vor Beginn). |
Bearbeitungszeit | Die Bearbeitungszeit richtet sich nach der Dauer des Anhörungsverfahren. |
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
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