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Sondernutzung von Straßen

Für Veranstaltungen (z.B. Straßenfeste, Umzüge, Märkte, Radtouren oder Volksläufe) auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die diese mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, muss schriftlich eine Erlaubnis bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Des weiteren sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde für Veranstaltungen, die auf Privatgelände stattfinden, sich aber auf den Straßenverkehr auswirken können, verkehrsregelnde Anordnungen (z.B. Sperrungen/Beschilderungen/Umleitungen) zu beantragen.

Es ist eine Bearbeitungszeit des Antrages von ca. 8 Wochen einzuplanen.

Ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen, die im verkehrsüblichen Rahmen stattfinden, sind nach der Verwaltungsvorschrift zu § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht mehr anzeige- und genehmigungspflichtig.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".

Erforderliche Unterlagen
ausgefüllte Antragsvordrucke
Gebühren
nach der Gebührenordnung des Kreis Paderborn
Zahlungsart
Überweisung
Rechtsgrundlage
  • § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung
  • (StVO)Straßen- und Wegegesetz NW (StrWG NW)
Hinweise
Der Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden (ca. 8 Wochen vor Beginn).
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit richtet sich nach der Dauer des Anhörungsverfahren.
Amt
Straßenverkehrsamt
Straße
An der Talle 7
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308-3604
Telefax
05251 308-89-3640
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Außenstelle An der Talle 7, 3. Obergeschoss
Lageplan
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Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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